Haftpflicht: zahlt das, was Du mit Deinem Fahrzeug bei anderen kaputt machst - in schlimmen Fällen auch Personenschäden. Diese Versicherung ist ein Pflicht um ein FZ zulassen zu können.
Teilksako: zahlt zB Diebstahlschäden, Wildschäden, Hagelschaden usw - ist von Versicherung zu Vers verschieden....muß man genau nachlesen was da alles zugehört.
Vollkasko: zahlt das, was Du bei einem Unfall an Deinem eigenen Fahrzeug kaputt gemacht hst - bis hin zu einem neuen Fahrzeug...dafür muß es dann aber auch neuwertig gewesen sein. Auch hier sind die Bestimmungen der einzelnen Gesellschaften variabel
Selbstbeteiligung (SB) gibt es in unterschiedlichen Stufen. Die gängiste ist wohl die 150 Euro Stufe. Das heisst: alles was bis 150 Euro ist, zahlst Du komplett selbst. Was darüber hinaus ist (und auch so anerkannt wird von der Vers) zahlt Dir die Vers. Beispiel: Auto wird aufgebrochen, Radio geklaut. Schaden beträgt 1000 Euro. Die Vers schickt einen Gutachter raus (den zahlen die selber) und der stellt eben diesen Schaden in dieser Höhe fest. Du erhälst von der Vers dann 850 Euro - was Du damit dann machst ist Deine Sache....es zwingt Dich keiner, den Schaden machen zu lassen bzw wenn dann wo - ist Dir freigestellt.
Das ist allerdings die ganz einfache Version...wenns drauf ankommt, ist es meist komplizierter und die Vers zieht nochwas ab.
Ist das FZ weniger wert als 1000 Euro, bekommst Du nur noch den Wert, den das FZ hat minus die 150 Euro ...nennt sich dann wirtschaftlicher Totalschaden.
Ne TK ohne SB ist eigentlich nie billiger als eine mit SB...zumindest nicht, innerhalb einer Gesellschaft...da würd ich nochmal genauer nachlesen.
Micha