Hallo!
Also zum Thema Versicherungskennzeichen möchte ich dem Trollaxt voll und ganz zustimmen. Das Kennzeichen ist nicht nur Nachweis einer gültigen Versicherung. Die Polizei ist sehr wohl in der Lage über dieses Kennzeichen den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln. Genauso wie es bei allen anderen Kennzeichen ebenfalls der Fall ist.
Wer hat dir das eigentlich erzählt??? Würde mich echt mal interessieren.
Zum parken möchte ich noch sagen, dass es in Berlin die \"Berliner Linie\" gibt. D.h., dass es von den Ordnungsbehörden (dazu gehört auch die Polizei) geduldet wird, wenn Krafträder u. Kleinkrafträder auf Gehwegen parken. Da in Berlin das Fahrzeugaufkommen überproportional wächst und die Parkmöglichkeiten immer weniger werden.