Beiträge von Schwabe
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Bin schon lange krank, und die Schwalbe fährt leider auch nicht (unbekannter Fehler ...).
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Nicht nur WGV ist gleich geblieben, sondern auch VHV (Haftpflicht 40 Euro für über 23-jährige, und nicht Einzugsermächtigung nur von einem Konto auf den eigenen Namen wie bei der ein klein wenig günstigeren WGV, sondern geht auch normale Überweisung bzw. Barzahlung beim Versicherungsfritzen).
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Der reguläre Tarif ist das aber nicht. Der sieht leider dort völlig anders aus (rechts auf "Beitrag" klicken) ... : https://www.wuerttembergische.…ed/mopedversicherung.html
Evtl. hat sich da der Versicherungsfritze verlesen und eine Zwei statt einer Sechs geschrieben.
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Am Donnerstag (es hatte NICHT geregnet!) waren wir nur zu zweit. - Sehr schwach für eine Millionenstadt mit massenhaft Simsons.
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Ja, da wurde einfach nur das Kreuz an einer falschen Stelle gemacht.
Da Leichtmofa (Höchstgeschwindigkeit 20) und alte Simson (Höchstgeschwindigkeit 60) gleich viel kostet, ist das nur eine Formsache.
Selbstverständlich darfst Du trotzdem 60 fahren. -
Was heißt früher? Laut "Geschichte des Führerscheins" , die man bei Wiki findet, sind die jetzigen C1 und C1E seit 99 schon nicht mehr dabei.
Noch abartiger ist, daß man Leuten, die das aber noch haben, es einfach per neuem Gesetz aberkennt, sobald das fünfzigste Lebensjahr vollendet ist und kein teurer neuer Kärtchenführerschein (mit Buchstaben statt Zahlen) beantragt wird, wozu man dann wie beim 2er ständig teure Gesundheitsprüfungen nachweisen muß, damit man weiterhin mit Anhänger insgesamt 18 Tonnen ohne 2er fahren darf. Und 2033 gilt der 3er gar nicht mehr und man wird gezwungen, dieses teure Buchstaben-Kärtchen alle 15 Jahre neu zu kaufen, um überhaupt noch fahren zu dürfen. Das haben dieses Gesetzesspinner alles schon rechtsgültig beschlossen. Widerwärtige Abzocker! -
Wenn dieser "B" ein 3er ist und vor April/Mai 1980 gemacht wurde, darf man auch Sperber damit fahren (und alle Leichtkrafträder bis 125 ccm).
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Na, das hättest Du im Februar zeigen müssen. Inzwischen haben ja wohl schon fast alle ihre (viel teureren ...) Schilder.
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Ja, sind i.d.R. "nur" 5000 Euro, die man dann von Dir haben will, auch bei einem Millionenschaden.
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WGV-Himmelblau ist ein Euro billiger (als normales WGV), also wohl 37,50 Euro.
VHV-Schilder (40 Euro bei Fahrern über 23 Jahre, wie letztes Jahr auch) gibt es auch bei einem Vertreter vor Ort. Wer im Vorjahr schon eines hatte, bekommt gegen Vorkasse ein neues zugesandt.
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Mich hat noch keiner beim Abbiegen übersehen.
Gerade wurde ich angehalten. Nach dem Ansehen meiner Helmbefreiung wollten die Ordnungshüter auch noch wissen, ob mein Blinker kaputt sei (da ich ja nie blinke). Als ich dann vorführte, daß die Blinker funktionieren, stellten sie lapidar fest, daß sie da gerade beim Abbiegen halt kurzzeitig offenbar nicht funktioniert haben, aber jetzt ja wieder gehen. Also kein Verwarnungsgeld und gut.
Wenn sie sich stur gezeigt hätten, hätte ich halt bezahlen müssen. Aber blinke tue ich deshalb bestimmt nicht (außer es ergibt sich eine Situation, wo es unbedingt nötig ist, um einen Fahrspurwechsel oder ein Abbiegen anzuzeigen, - was ohne Blinker auch per Handzeichen ginge - , oder der Polizeiwagen erkannt ist).Wer glaubt, daß man ohne Helm oder Gurt "selbstmörderisch" unterwegs ist, der glaubt natürlich auch, daß man ohne Blinken (oder ohne Bremslicht, das ja auch erst seit dem 1.1.1988 gesetzlich vorgeschrieben ist) stets über den Haufen gefahren wird ... (im Gegensatz zur Helm- und Gurtpflicht und der Blinkerpflicht bei Autos und Motorrädern gibt es ja selbst heute noch keine Blinkerpflicht für Klein- und Leichtkrafträder im Gesetz; offenbar haben sich da die Sicherheitsfanatiker noch nicht durchgesetzt, oder man gibt sich einfach faul und baut auf die EU-Regelungen bei Neufahrungen, wo es vorgeschrieben ist).
Also immer schön anschnallen und Helm aufsetzen und blinken und beim hellem Sonnenschein das Licht am Moped anmachen, da kann ja dann nichts passieren ... (seltsam nur die vielen tödlichen Unfälle trotz Gurten und Helmen und Blinkern und Licht ...).