Ja, wenn der Helm irgendwann einmal irgendwo als Motorradhelm hergestellt wurde.
Die ECE-Pflicht in der brd wurde zwar im Zuge der EU irgendwann nur bis 1992 außer Kraft gesetzt, doch wurde diese Regelung dann auf unbestimmte Zeit verlängert, d.h. sie dauert immer noch an.
Und solange sie andauert, gilt obiges.
Du kannst also keinen Strafzettel bekommen, wenn Du irgendeinen alten Motorradhelm oder so eine Tarnungsschale aufhast.
Aber die Versicherungen machen bei Kopfschäden Streß mit der Zahlung, wenn man keinen ECE-Helm beim Unfall aufhatte, da dieser ja auf dem Papier in der brd immer noch Pflicht ist (diese EU-Ausnahmeregelung hindert lediglich die Polizei daran, den Pflichtverstoß zu ahnden).
Gruß vom Helmlosen (von der Helmpflicht vollständig befreit)