Ich habe mal eine Weile zu dem Thema gestöbert und es scheint da zwei Aspekte:
(a) die Laufrichtung des Profils ist so, dass es optimal das Wasser ableitet und Laufgeräusche gering sind
(b) die Laufrichtung ist entscheidend für die Kraftübertragung
In einem anderen Forum hat einer dazu geschrieben:
Zitat
Die maximale Belastung ändert sich aber, vorne ist die max Belastung beim Bremsen also Schubkräfte und hinten sind es die Antriebskräfte die entgegengesetzt wirken, somit ist die Belastung auf die Konstruktion umgekehrt und im Falle Hinterreifen vorne montiert (warum auch immer) zu überlegen ob man den umdreht. Was wenn man die Belastung betrachtet vielleicht richtig erscheint, ist aber für die Laufrichtung des Profils falsch und für die Wasserverdrängung vielleicht sogar sehr nachteilig, ebenso für Laufruhe und Stabilität und Kurvenverhalten.
Einfach nicht über sowas nachdenken und die Reifen entsprechend den Herstellervorgaben und Freigaben montieren.
Es ist die Frage, ob es den K42 mit einer Angaben auf den Reifen für "Laufrichtung Hinten" und "Laufrichtung Vorn" gibt. Wenn es nur Reifen mit "Laufrichtung Hinten" gibt, dann könnte dies bedeuten, dass er vorn anders herum drauf muss, da vorn nicht hinten ist.
73erkr51/1 Meinst Du es gibt Reifen oder komplette Räder für hinten und vorn? Ich kann bei AKF nur Räder finden und nicht erkennen, wie rum der Reifen da drauf ist.
Meinem Gefühl nach würde ich das Profil für eine optimale Wasserverdrängung und Laufruhe nutzen und vorn auch in Laufrichtung draufziehen.
Ne, mal im Ernst, ich wundere mich wie sich manch einer darüber ärgert, als wäre es ein göttliches Gesetz, dass bestimmte Simson nicht 60 fahren dürfen. Stellt euch doch für einen Moment mal ein vernünftige Welt vor, in dem Gesetze für den Bürger geschrieben würden, dann wären alle Mopeds bzw. Simsons einfach auf 60 zugelassen wie in der DDR üblich. Und wenn es amtlich bestätigt ist, dann ist das nicht arglistig erschlichen, sondern offenkundig abgestempelt und gut ist es. Mich wundert, warum es so wenige Rebellen gibt. Da scheinen ja mehr Rebellen bei der DEKRA zu sitzen als auf der Simson.
Na ja, ich hab' eh keine Wahl - ich werde mal bei der KBA anfragen und dann mit der Absage zur Zulassung gehen. Dort wird sich zeigen, ob die mein Gutachten mit 60km/h abstempeln oder nicht. Notfalls wird's halt doch ein Leichtkraftrad.
Ich vermute dass es wie so oft nicht eine Wahrheit gibt, sondern je nach Ort die Erfahrungen anders sind. Und das Abstempeln durch die Behörde kostet hier auch nur ~11€. Zum einen ist schon klar, dass es bei Youtube auch um Reichweite und Geld geht, aber andererseits gewinnen die Kommentatoren unter den Video nichts, wenn's sie schreiben, dass es bei ihnen auch funktionierte.
Danke für die Tipps. Hab' noch bei Youtube ein wenig geschaut und da haben einige gute Erfahrungen mit der Zulassung von Exportfahrzeugen gemacht. Hier mal ein paar Links. In den Kommentaren findet man dann einige, die ihre Zulassung nach KBA Ablehnung wirklich bekommen habe. Ist anscheinend ein Glücksspiel.
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ich bin neu hier und ich frage mich, ob ich das Prozedere richtig verstanden habe. Zuvor meine Situation - ich habe hier eine S51/1 C1 von 1990 ohne zur Zeit gültige Papiere, nur ein altes Dekra Gutachten, was vergessen wurde bei der Zulassungsstelle abzustempeln (fragt nicht...). Wahrscheinlich ist es eine tschechische Export-Version bei dem das CS auf dem Typenschild von einem Vorbesitzer weggekratzt wurde.
Es heißt immer mal wieder, man bekäme neue Papiere, wenn man eine §21 Abnahme macht. OK, die habe ich bei der DEKRA gemacht, da steht auch 60km/h drin. Bei der Zulassungsstelle hat man dies aber nicht akzeptiert und gesagt, ich müsse eine Anfrage beim KBA starten und mit dem Ergebnis wiederkommen, egal ob es negativ ist. Ich hab' mich gewundert, warum es negativ sein darf.
Nun habe ich heute hier den Hinweis gelesen, dass es egal ist, ob eine Simson ein Export- oder DDR-Fahrzeug ist, Hauptsache sie ist vor 92 gebaut. Damit wären ja alle alten Exportfahrzeuge ohne Probleme anmeldbar, ist das richtig? Warum will dann die Zulassungsstelle noch einen Bescheid von der KBA?