Nunja, ich bin zwar nicht der Jurist, aber ich hatte mir schon gedacht, daß ich nicht nur hier im \"schwarzen\" Baden-Württemberg mit meinen DDR-Papieren nicht wirklich landen kann. Ich hab also schon länger KBA-Papiere. Zumal sicher ist, dass Recht und Behördenpraxis (inklusive Polizei) sehr oft zwei Paar Schuhe sein können.
Nach meinem Rechtsgefühl, aber natürlich nicht die geltende Rechtslage, ist das Mitführen eines amtlichen Nachweises \"Betriebserlaubnis erteilt\" o.ä. in Originalform überflüssig, wenn für den Fahrzeugtyp einmal eine allgemeine(!) Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Trotzdem kann man mit der jetzigen Regelung doch sehr zufrieden sein: Schließlich kosten neue Papiere beim KBA nicht die Welt und sind schnell besorgt!
Das Thema:
Ich würde mich Flix anschließen: \"Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei diesem Tatbestand, bei dem ja noch nicht mal Urkundenfälschung nachgewiesen werden kann, eine Anklage erhoben ist ist gleich null.\"
An Fellinis Stelle würde ich auch wie schon gesagt schreiben was er sich (nicht) gedacht hat, entschuldigen und den Zettel mit an die Staatsanwaltschaft schicken. Das sollte es dann mit ziemlicher Sicherheit gewesen sein.
Yep. Stefan