@Duodriver
Wenn du mal sachlich und freundlich bleiben würdest, würde man dir vielleicht mehr Aufmerksamkeit schenken.
Um es vorweg zu nehmen: Ich versuche eine neutrale Haltung einzunehmen und sachlich zu argumentieren und lasse mich, wenn vernünftig belegt, auch gerne überzeugen!
Aber "Isso" Argumente und lasche Aussagen ziehen halt nicht...
Ich habe mich hier erstmal raus gehalten, weil ich mir dann auch nicht mehr so sicher war und mich dann lieber erstmal zurück halte.
Zulassungsrecht und Führerscheinrecht sind hier die beiden Faktoren, die es zu unterscheiden gilt.
Nach Zulassungsrecht wird die Simson von der BRD als Kleinkraftrad eingestuft, was nach EU-Recht mit Klasse AM zu fahren ist.
Da Zulassungsrecht eine Sache der Länder ist, sollte das von anderen Staaten eigentlich nicht hinterfragt werden dürfen.
Weil Leichtkraftrad = Klasse AM.
Fakt ist aber auch, dass nach EU-Führerscheinrecht die Klasse AM bis 45km/h gilt, dies könnte hier also nach Führerscheinrecht zu Problemen führen.
Ich denke @racingcologne trifft es hier ganz gut, dass es nicht wirklch klar ist.
Aber mal eine Gegenfrage:
Wie sieht es mit Bestandsschutz aus und den ganzen Rollern, die vorher in DE 50km/h fahren durften.
Und wie soll es denn vorher, ohne EU-Regelung funktioniert haben? Es kann ja schlecht sein, dass durch die neue Regelung alle Bestandsregelungen ersatzlos vergessen werden. Beträfe ja nicht nur Simson und die BRD.
Dein Link zum KBA-Dokument besagt nur, dass alle deutschen Klassen auslaufen und da steht dann halt auch "KLEINKRAD ROLLER 60KMH" und "KLEINKRAD MOKICK 60KMH" mit dabei. Die weitern 100 Seiten lese ich mir nicht auf Verdacht durch, muss nebenbei auch noch arbeiten 
Grüße