Beiträge von Ramirez

    Wenn die Felge (wie auch immer) ne 4cm-Delle hat, wäre ich sogar bei Radlagergehäuse und Federbein vorsichtig. Da sieht man versteckte Schäden leider kaum.


    Und wenn es sich defintiv um nen 14 Jahre alten Polo 6N hält, ist es genauso definitiv ein Totalschaden.

    Bei 12V-E-Zündung geht auf Schlüsselstellung II (sprich Fahrt bei Nacht) das Standlicht vorne mit an. Wenn ich mich recht erinnere, nimmt der EWR das Standlichtplus als Impuls, um die vollen 14,4 Volt auf die Glühlampe vorn zu schalten.


    Bei Tagesfahrt nur mit Licht vorn ist das Standlicht aus und auch dunkler (nur ca. 12V zur Leuchtmittelschonung).

    Tausch mal den Verteiler, meistens geht der Hallgeber über die Wupper. Lass den mal so lange laufen, bis er ausgeht und guck nach, ob der Funke dann noch da ist.

    Moin!
    Patient SR50 B4, originale 6V-Unterbrecherzündung, original 16N3-2-Vergaser, Bedüsung original. Vergaser ist sauber, Schwimmer und -Nadelventil sind neu und eingestellt. Zündung ebenfalls neu nach Markierung eingestellt, Zündkerze und Stecker ebenfalls neu.
    Der Bock ruckelt und stottert wie verrückt beim Beschleunigen. Vergaser ist ebenfalls nach Buch eingestellt, Kraftstoffzufuhr ist ebenfalls in Ordnung.
    Interessant ist, dass vorher die Zündung total verstellt war (Polradkeil fehlte ebenfalls) und der Hobel da zumindest im Teillastbereich halbwegs ordentlich lief.
    Ich hab den Vergaser im Verdacht, weiss allerdings nicht mehr, wo ich noch suchen soll. Letzter Lösungsansatz wäre das Polrad, das ist nämlich Baujahr 90 (sollte somit einer 12V-U-Zündung abstammen). Bis jetzt dachte ich aber, alle Unterbrecherpolräder wären bis auf die Platzierung des Nockens gleich?!
    Ach ja, Leerlauf ist ordentlich und stabil.
    Jemand noch ne Lösungsidee? Danke!

    Die angesprochenen Fahrten zur technischen Überprüfung sind ausschließlich Prüfingenieuren oder aaS vorbehalten, damit sind Probefahrten im Zusammenhang mit der Durchführung einer HU oder SP gemeint. Als "Privatperson" darf ein Inhaber der Klasse CE auf öffentlichen Straßen keinen KOM bewegen. Siehe hierzu auch Anlage VIII zu §29 StVZO, in der aufgeführt ist, dass ein PI alle Führerscheine ausser D bzw. DE besitzen muss. Durch den o.a. Ausschluss wird des dem PI dennoch ermöglicht, im Rahmen seiner Arbeit einen KOM auf öffentlichen Straßen zu bewegen.

    Genau, Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, scheint ja von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden zu sein ("ohne amtl.Kennzeichen"). Von daher alles in Ordnung. Baujahr kann ein Tippfehler o.ä. sein und normalerweise jederzeit vom ausstellenden aaS ohne Neuausstellung geändert werden.

    Geh mit dem entwerteten Brief zu Deinem Straßenverkehrsamt und frage, ob eine normale HU zur Wiederzulassung reicht. Seit Einführung der FZV ist das ganze etwas "humaner" geregelt als früher, wenn der Halter einen Nachweis über die Fahrzeugdaten vorweisen kann, reicht meistens ne normale HU. Vollabnahme nach §21 StVZO ist nur noch sehr selten nötig bei Wiederzulassungen.

    Das EINZIG sinnvolle hier in diesem Fred kam bis jetzt von Saxonia...
    Lenkanschlag ist vorgeschrieben, bei jedem motorisierten Zweirad, bei einer HU ist das Fehlen direkt ein erheblicher Mangel, ebenso wie Kraftstoffverlust und ungenügende Bremswirkung. Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Auch mit Ölverlust am Kraftrad ist nicht zu spaßen, wenn´s denn mal mehr wird und sich auf die Fahrspur, die der Hinterreifen ja noch zu durchfahren hat, ergießt, kann das einen satten Abgang nach sich ziehen.
    Laut StVZO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, auf der Straße nur ein verkehrssicheres Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Auch der Halter kann dafür belangt werden, wenn´s Schrott ist, der fährt.
    Ich oute mich hier jetzt mal als Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, der beruflich auch "gerne" mal mit Mängelscheinen etc. zu tun hat. Und was man da alles so zu sehen bekommt, ist manchmal schier der Horror, jeder "Idiot" bastelt heute an Rollern etc. rum, kein Wunder, dass nur Mist unterwegs ist.
    Und ein letztes Wort zum Thema Bremsen: wie würd´s Euch denn gefallen, wenn Ihr als Fußgänger von ner Schwalbe o.ä. umgemäht werdet, weil die Bremsen mangelhaft sind, und der Besitzer sagt: "Ja nun, sind an der Schwalbe immer mistig."?! Ich möchte denjenigen sehen, der dann sagt: "Ja gut, egal, mein Bein ist zwar gebrochen, aber dann passt das schon.". Wenn ich als Fahrzeugführer weiß, dass meine Bremsen (selbst wenn funktionstechnisch i.O.) nicht mehr zeitgemäß in Bezug auf den heutigen Verkehr sind, dann fahr ich halt dementsprechend, halte mehr Abstand und fahre vorausschauender... Aber das scheint heute wohl ausser Mode zu sein, genauso wie es Mode ist, bei jedem Rüffel gleich "Behördenwillkür" zu schreien... Traurig!

    Zuallererst sprühst Du die Kurbelwelle an der Keilnut richtig mit WD40 oder Caramba oder sonstigem Kriechöl ein und lässt das richtig einwirken.
    Dann stützt Du die Kurbelwelle mit einem Unterstellbock o.ä. ab, damit sie sich bei den Körnerschlägen nicht verbiegt. Danach mit einem vernünftigen dünnen Körner, nem stabilen dünnen Schraubendreher abwechselnd von beiden Seiten schräg und mit sinnig eingesetzter Kraft rausschlagen. Klappt eigentlich immer, erfordert manchmal nur etwas Geduld!