Eine Drosselung auf 25km/h kann von jedem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation abgenommen werden (natürlich nur wenn ein Teilegutachten nach§19(3) StVZO vorliegt), d.h. nicht nur TÜV, sondern auch DEKRA, KÜS, GTÜ usw...
Im konkreten Fall bezieht sich die Drosselung auf die Fahrzeug-ABE G215a. Und das ist nunmal ausschließlich die Nachwende-S53. Somit wird´s mit S51 und Co. schonmal garnix.
Interessant ist übrigens auch, dass es die Firma Motorradland Herscheid seit 2004 nicht mehr gibt. Stellt sich also die Frage, woher der Verkäufer die Teilegutachten bzw. die zugehörigen Teile nimmt.