1.) Ausländische Datenbestätigungen (Betriebserlaubnis ist ein umgangsspachlicher Begriff) sind gültig. Oft werden zu Plastebombern cinesische mitgeliefert. bbH? ->
Eine Übersetzung ist nicht erforderlich.
Du bringst hier ein bißchen was durcheinander. Die "ausländischen Datenbestätigungen" sind meistens COC-Papiere, bzw. Nachweise über die Übereinstimmung mit einer EG-Betriebserlaubnis.
Um ein Kleinkraftrad in Deutschland zu betreiben, ist eine ABE (nationale Betriebserlaubnis) oder eine EG-Betriebserlaubnis notwendig. Ein tschechisches Kleinkraftrad muss noch lange nicht den deutschen Vorschriften entsprechen (bbH, Lichtanlage usw.). Somit führt für eine Simson kein Weg am KBA vorbei, wobei immernoch offen bleibt, ob (wenn das KBA eine Datenbestätigung ausstellt) das Moped tatsächlich den deutschen Vorschriften entspricht...