Moin!
Vielleicht ist das was jetzt kommt vielleicht ganz schönes Beamtendeutsch, ich versuch aber mich zusammenzureißen.
Ich kann dir jetzt leider keine 100prozentige Antwort sagen, da in Rechtsangelegenheiten vieles eine Sache der Definition ist. Bei sehr vielen Sachen gibt erst ein Gerichtsurteil Aufschluß über eine bestimmte Rechtsauslegung, und alle Gerichtsurtele kann man nicht im Kopf haben.
Falls du auf den § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) anspielst, für die Erfüllung dieses Straftatbestandes ist das \"Führen\" gefordert.
Derjenige führt ein Fahrzeug, der auf die Antriebsaggregate einwirkt und sich das Fahrzeug auch tatsächlich bewegt. Antriebsaggregate sind Lenkung und Pedale und so. Da du ja auf diese einwirkst und dich auch fortbewegst könnte man dies als Führen auslegen.
Ich persönlich würde jetzt sagen, dass du das darfst, da man in einem abgeschleppten Kfz ja auch keine Fahrerlaubnis brauch. Man muß nur geeignet sein. Das ist ja etwas vergleichbar. Ich mach mich aber ncohmal schlau und geb dir dann Bescheid.
Wenn der Motor aber warm ist, wird dir jeder unterstellen, dass du gefahren bist und das wird vom Gericht auch so bestätigt.
Sorry, dass ich jetzt auf die schnelle nicht helfen konnte, aber ich versuche es nicht zu vergessen. Ich weiß war jetzt ein ganz schönes Geschwafel!
joe ich seh das auch nicht so verbissen. Hab das bloß etwas überspitzt ausgedrückt.Ich versuch im Dienst auch immer Mensch zu bleiben. Ich war auch mal jung und hab auch genug Mist gemacht. Ich bin auch schwarzgefahren und hatte zeitweise einen 60ccm Zylinder drauf. Bloß bei einigen Sachen kann man als Polizist nicht wegschauen, da man sonst selber sehr schnell in Teufels Küche kommt. Bis zum Anfang der 13. Klasse wußte ich auch nicht was ich werden wollte und hatte für die Polizei nicht viel übrig. Hat sich dann aber schnell geändert.
mfg Martin