Beiträge von Atomfred

    Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

    Ist das auch mal nicht der Fall? :dash:

    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

    Die Kennzeichnung auf dem Typenschild war entfernt worden, aber wohl nicht vollständig. Dann in der Kombi mit dem Gutachten fiel das Kind ziemlich schnell in den Brunnen.


    Mich würden mal Urteile interessieren, die sich explizit mit der Reimportgeschichte befassen, da die Fahrzeuge technisch ja grundlegend gleich sind oder auf einen gleichen Stand gebracht werden können.

    Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.

    Das ist ja jetzt die Frage, ob Fahren ohne oder nicht. In aller Konsequenz theoretisch schon, wenn für Reimporte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzunehmen ist und das Moped schneller fährt.

    Hey,


    der Sohn eines Arbeitskollegen wurde letztens mit ner S51 kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass es ein Reimport ist. Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war. Der Junior hat jetzt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Mein Kollege und er kannten diese Problematik mit den Reimporten überhaupt nicht. Die Beiden waren ziemlich überrascht und harren nun der Dinge, rechnen aber natürlich mit dem Schlimmsten, da er im September mit Pkw Führerschein anfangen wollte.


    Kennt jemand dazu Gerichtsurteile, vllt. aus eigener Erfahrung? Im Netz hab ich erstmal nix gefunden.


    Bitte keine Grundsatzdiskussion entfachen!

    Hallöchen,


    also mich muß auch sagen, dass an diesem SR ganz schön viel rumgefuscht wurde. Anhand der Bilder ist es echt schwer eindeutig zu bestimmen was für ein Modell es war.


    rechtes Fußbrett --> vom SR 50 CE, da mit Ausschnitt für Anlasser
    blaues Kabel von der GRundplatte --> Elektronikzündung (evtl auch CE-Modell
    Kombiinstrument --> mindestens B4-Modell (also auch CE-möglich)
    Motor --> ich denke, dass er nicht original ist, da auf dem linken Seitendeckel keine Anzahl der Gänge ist. Die Motoren, die irgendwann nach der WEnde gebaut wurden hatten dies nicht mehr


    Stoßdämpfer hinten --> CE-Modell, da 5fach verstellbar
    ELBA fehlt --> N-Modell ich würde bei dem geflicktem Kabelbaum aber nicht davon ausgehen, dass die original nicht drin war.


    Kannst mal gucken, ob die verbaute Schwungscheibe mehr rosa als rot ist Wenn irgendwann mal ein Elektrostrter (CE-Modell) verbaut war, dann müßte die Schwungscheibe rosa sein und vorne wenn man draufguckt nur 2 kleine Löcher sein uns nicht 4 einzelne Stege (ich hoffe man versteht es)


    Bei meinem CE ist auch nur eine normale Bilux-Lampe verbaut


    Kannst auch mal gucken, ob an einer der 4 Schrauben vom Tacho ein dreier-Verteiler angeschraubt ist. Wenn der vorhanden ist, dann waren mal Blinker dran.


    Ist das Typenschild noch vorhanden? Sonst kannst du ja mal die (teilweise) Rahmennummer posten, dann kann man mit anderen Mitgliedern das Baujahr erahnen indem man die Nummern dann vergleicht.


    Der einfache Schalter für die Hupe wurde auch um die Wendezeit verbaut. Ich glaub das war nach dem die Tagfahrlichtregelung eingeführt wurde


    Bei weiteren Fragen steh ich gerne zur Verfügung.


    mfg Martin

    Hallöchen,


    ich weiß der Thread ist alt aber egal. Ich werd mal dieses Typenwirrwarr aufklären.


    Das ist ein originale S51 Enduro und zwar heißt die genau S 51 E/4.


    Dieses Modell wurde ganz einfach aus Kostengründen eingeführt und auch regulär im Handel verkauft.


    Es baut eben auf der N-Variante auf, wurde bloß mit den Enduromerkmalen ausgestattet und ganz einfach weil die Kosten dadurch gesenkt wurden, da die Enduros ja auch früher schon als \"Sonderausstattung\" galten.


    mfg Martin

    Moin!


    Nur Silikontester wäre ja blöd, da kann ich ja auch in den Baumarkt gehen. :dma_smile2:


    Ich weiß es gehört nicht ganz hierher, ich wollt aber die Antwort auf Schwalbenheizers Frage veröffentlichen, falls es noch jemanden interessiert.


    Also es gibt da wie schon gesagt ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) und eins des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm welche eine klare Aussage treffen.


    Sobald das Moped fahrbereit ist, du also die Zündung anmachen, antreten und losfahren kannnst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn du nur rollst.


    Wenn es nicht fahrbereit aufgrund irgendwelcher technischen Defekte ist, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da man nicht die Möglichkeit besitzt in jedem Augenblick loszufahren. Das Moped wird in diesem Fall nur als Fahrzeug und nciht als Kraftfahrzeug angesehen, also wie ein Fahrrad oder so.


    Hoffe geholfen zu haben.


    mfg Martin

    Moin!


    Vielleicht ist das was jetzt kommt vielleicht ganz schönes Beamtendeutsch, ich versuch aber mich zusammenzureißen.


    Ich kann dir jetzt leider keine 100prozentige Antwort sagen, da in Rechtsangelegenheiten vieles eine Sache der Definition ist. Bei sehr vielen Sachen gibt erst ein Gerichtsurteil Aufschluß über eine bestimmte Rechtsauslegung, und alle Gerichtsurtele kann man nicht im Kopf haben.


    Falls du auf den § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) anspielst, für die Erfüllung dieses Straftatbestandes ist das \"Führen\" gefordert.


    Derjenige führt ein Fahrzeug, der auf die Antriebsaggregate einwirkt und sich das Fahrzeug auch tatsächlich bewegt. Antriebsaggregate sind Lenkung und Pedale und so. Da du ja auf diese einwirkst und dich auch fortbewegst könnte man dies als Führen auslegen.


    Ich persönlich würde jetzt sagen, dass du das darfst, da man in einem abgeschleppten Kfz ja auch keine Fahrerlaubnis brauch. Man muß nur geeignet sein. Das ist ja etwas vergleichbar. Ich mach mich aber ncohmal schlau und geb dir dann Bescheid.


    Wenn der Motor aber warm ist, wird dir jeder unterstellen, dass du gefahren bist und das wird vom Gericht auch so bestätigt.


    Sorry, dass ich jetzt auf die schnelle nicht helfen konnte, aber ich versuche es nicht zu vergessen. Ich weiß war jetzt ein ganz schönes Geschwafel!


    joe ich seh das auch nicht so verbissen. Hab das bloß etwas überspitzt ausgedrückt.Ich versuch im Dienst auch immer Mensch zu bleiben. Ich war auch mal jung und hab auch genug Mist gemacht. Ich bin auch schwarzgefahren und hatte zeitweise einen 60ccm Zylinder drauf. Bloß bei einigen Sachen kann man als Polizist nicht wegschauen, da man sonst selber sehr schnell in Teufels Küche kommt. Bis zum Anfang der 13. Klasse wußte ich auch nicht was ich werden wollte und hatte für die Polizei nicht viel übrig. Hat sich dann aber schnell geändert.


    mfg Martin

    Hallöchen


    ich gehöre hier mit 23 ja auch schon zu den Älteren. Hab also auch schon ausgelernt. Hab 13 Jahre Gymnasium gemacht.
    Gleich im Anschluß habe ich die Ausbildung na?????wodenn???werweißes????


    Tip: Ist immer für eure lustigen Geschichten gut und muß für einige von euch aufgrund der eigenen Dummheit immer als Sündenbock herhalten





    ???na wißt ihrs jetzt???? RICHTIG!!!!


    Ich bin bei der POLIZEI!


    Bin jetzt auchs schon fertig ausgebildeter Anscheißer!!


    So jetzt dürft ihr mich beschimpfen, keine Angst, bin ich gewohnt( eine der negativen Seiten, an die immer keiner denkt)


    mfg Martin

    Hallo,


    um hier dem Thema noch einiges hinzuzufügen:


    Falls ein Moped in irendeiner Weise frisiert sein sollte oder könnte, dann fährt es in der Regel schneller als es überhaupt darf. Ja ich weiß blöder Satz! Durch das Tuning brauch man meistens eine höhere Führerscheinklasse. Anstatt M A1 oder sogar A. Falls einer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht hat liegt hier der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor, welches eine Straftat darstellt. Genauso muß dannmeistens ein richtiges amtliches Kennzeichen geführt werden, was eine andere Versicherungszahlung zufolgehat. Hier liegt ein Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, was ebenso eine Straftat darstellt. Das gleiche kann eventuell bei der Steuerpflicht vorkommen. Hier kommt es aber darauf an, ob das Moped nach dem Tuning in Klasse a oder A1 fällt, da Zweiräder der Klasse A1 ja steuerfrei sind.


    Lange Rede kurzer Sinn: Hier können mehrere Straftaten vorliegen und die Polizei ist verpflichtet diesen nachzugehen. Gegenstände, die für die Strafverfahren von Bedeutung sein können (das Moped) dürfen nach § 94 Strafprozeßordnung(StPO) sichergestellt oder nach § 98 StPO beschlagnahmt werden.


    Somit ist das, was 1120 Berlin geschrieben hat also nur die halbe Wahrheit.


    bei weiteren Fragen steh ich gerne zur Verfügung


    mfg Martin