Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.
Ist das auch mal nicht der Fall? ![]()
Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?
Die Kennzeichnung auf dem Typenschild war entfernt worden, aber wohl nicht vollständig. Dann in der Kombi mit dem Gutachten fiel das Kind ziemlich schnell in den Brunnen.
Mich würden mal Urteile interessieren, die sich explizit mit der Reimportgeschichte befassen, da die Fahrzeuge technisch ja grundlegend gleich sind oder auf einen gleichen Stand gebracht werden können.
Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.
Das ist ja jetzt die Frage, ob Fahren ohne oder nicht. In aller Konsequenz theoretisch schon, wenn für Reimporte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzunehmen ist und das Moped schneller fährt.