Beiträge von Kyle

    an 31 (gegen masse?) stehen 12v an? dann ist etwas falsch verkabelt, hier müssten glatt 0V rauskommen! und der widerstand müsste auch 0 ohm sein.


    es ist also falsch verkabelt! polrad spielt keine rolle.


    Hallo und danke für dein Interesse an der Lösungsfindung!
    habe heute im Netz was gefunden was vielleicht Aufschluß bringen könnte, übrigens die Werte die ich abnahm waren von der ESB 1 und nicht von ELBA.
    Man sollte von der ESB 1 die Leitungen 59a und 59b abziehen und daran eine Prüfbirne 12V /21W anschließen, diese danach bei laufendem Motor hell leuchten sollte (hat sie bei mir auch !) Anschließend die beiden Leitungen wieder zurückstecken und die Leitung 59ab von der ESB-1 abziehen und ebenfalls an die Prüfbirne halten, den anderen Kontakt der Prüfbirne gegen Masse. Angeblich sollte die Prüfbirne ebenfalls bei laufendem Motor hell leuchten.( bei mir blieb sie dunkel) Wenn dies nicht der Fall wäre, ist laut dessen Aussage der Spannungsgleichrichter in der ESB 1 defekt und müsse ausgetauscht werden.
    Vielleicht ist das ja eine Lösung, die auch bestätigen kannst!?

    Hallo liebe Forengemeinde,
    ich stehe jetzt vor einem Problem wo ich einfach keine Lösung mehr weiß. Ich habe meine Simme auf 12V E-Zündung mit Halogenscheinwerfer umgebaut.
    Verkabelt hab ich das ganze nach diesem Schaltplan: http://www.a-k-f.de/moser/s51-1c_d.pdf


    Nun habe ich das Problem dass das Bremslicht nicht funktioniert bzw. nur ganz schwach (kaum wahrzunehmen) glimmt.
    Das gleiche gilt für die Tachobeleuchtung.
    Die Lichtausbeute ist auch nicht die, die einem 12V entsprechen solle.
    Des weiteren ist die Hupe total schwach. Es kommt zwar nen Ton raus der is aber bei laufendem Motor kaum noch zu hören.


    Die Verkabelung habe ich schon mehrfach kontrolliert, da scheint alles in Ordnung zu sein.
    An der ELBA Klemme 31 steht 12V an und an 59a und 59b jeweils 6V.
    Wäre es möglich, dass noch eine 6V Schwungscheibe verbaut ist oder sind die identisch?
    Hat noch jemand eine Idee was ich noch versuchen kann oder woran es liegen könnte?


    Also wenn dein Fahrlehrer sowas behauptet dann würde ich ehrlich gesagt die Fahrschule wechseln :dash:


    Genau zwei Beiträge über deinem wurde es sogar nochmal Zitiert das eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h nötig ist.
    So steht es im Gesetz und ich bin mir sicher dass es auch in deinem Lehrbuch so steht.


    Das Schlüsselwort ist hierbei: mehr

    jetzt bringste mich ins grübeln... :kopfkratz:


    ...brötchen...broilerfleisch...panade...mayo...salat...zwiebeln...nkay, tomaten ausm jarten...chilis jabs aus ungarn...mhhh, komm nich druff, watt jabs denn nich?


    Ciabatta is ne italienisches Brotsorte, Jalapenos kommen aus Mexiko, der Cheddar kommt aus England.
    Diese 3 Zutaten gab es 100% nicht damals. Ob es rote Zwiebeln gab kann ich nich genau sagen da ich noch zu klein war :)
    Aber ich glaube wir hatten nie rote Zwiebeln im Essen.

    Das mit dem Kompressor würde ich lassen. Da sieht der Tank danach aus wie ne Wassermelone :D


    Ansonnsten is die Beule ja echt mies... glaube nich dass da nen Beulendoktor noch viel retten kann.

    Ja Mutschy hab ich selber schon durchgehabt :D


    Hab den Zeitwert meines ca. 5 Jahre alten Helmes bekommen was aber trotzdem noch 80 Euro waren :)
    Und der Gutachter wirft halt nur nen Blick auf das Moped... sieht das es stino is und bohrt nich weiter nach!


    Wie sich das bei einem Gutachter verhält der von der gegnerischen Versicherung geschickt wird kann ich nicht sagen.
    Aber wer den ran lässt is ja selber Schuld ;)

    Nunja der Wert des Mopeds ist immer so eine Sache.
    Im Grunde werden die wenn du es ohne Gutachter machst auch von dem Zeitwert ausgehen.
    Und da kommt nicht viel rum wenn du nich noch ein paar schöne Rechnungen hast.


    Zur Kleidung schrieb ich ja bereits oben dass die komplett ersetzt werden muss.
    Beim Helm isses wieder nur der Zeitwert, aber da der erst 2 Monate alt ist wirds wohl der volle Preis werden.
    Es müssen übrigends auch keine Rechnungen dabei sein. Es reichen Vergleichsangebote aus dem Internet.
    Melde denen dann aber auch gleich noch einen Nutzungsausfall deines Mopeds. Da gibts dann auch noch mal bissel Geld für.


    Hast du es eigentlich schon deiner Versicherung gemeldet?
    Wenn du denen nen Totalschaden meldest kriegst da noch nen Restbetrag für die restliche Zeit bis zum 28.02.2012.

    Hallo, als erstes wäre mal interessant zu erfahren ob du keinerlei Teilschuld hast.
    Wenn das der Fall sein sollte muss der Schaden so beglichen werden als wäre er nie entstanden.
    Ich rate dir dann auf jeden Fall einen Anwalt zu nehmen. Den muss im Fall das dich keine Schuld trifft die Versicherung bezahlen.


    Es gibt dann zwei Arten von Geldzahlungen die geleistet werden können/müssen:


    1. Schadensersatz
    2. Schmerzensgeld


    zu 1. zählt wie bereits geschrieben alles was dir an finanziellem Schaden entstanden ist.
    Zum Beispiel:


    - kaputtes Moped
    - kaputte Kleidung und Helm
    - Verdienstausfall
    - Kosten für den Wegfall deines wichtigen Beförderungsmittels (max. 10 Tage soweit ich weiss)
    - sämtliche Arzt- oder Medikamentenkosten
    - Gutachterkosten
    - Anwaltskosten
    - Bergungskosten/Feuerwehr
    usw.


    Wurde dein Moped abgeschleppt oder hast es nach Hause geschoben?
    Wenn es zu Hause steht kannste dir nen Gutachter z.b. von der DEKRA bestellen und der Schätzt den Schaden ein.


    Wenn der Rahmen verzogen ist, ist es difinitiv ein wirtschaftlicher Totalschaden.
    Ich empfehle dir auf jeden Fall dann vorher alle Rechnungen von Neuteilen oder Lackierungen die du hast zu sammeln und dem Gutachter mitzugeben.
    Das treibt den Wert des Mopeds noch sehr in die Höhe.


    Achso und der Gutachter kontrolliert mit Sicherheit nicht was für nen Zylinder er drauf hat.
    Der schaut ja nur nach dem entstandenen Schaden und nicht ob irgendwas nicht in Ordnung war. Also keine Panik ;)

    Naja so ganz ohne Vorstrafe is der Verkäufer ja nun nicht davon gekommen.
    Denn die Einstellung des Verfahrens nach §153 wird schon vermerkt. Nur halt nich im Führungszeugnis :D
    Aber sollte gegen den Verkäufer wieder ein Ermittlungsverfahren laufen wird das dann nicht mehr eingestellt oder nur nach §153a (mit Geldauflage) eingestellt.