Beiträge von user813
-
-
Und was soll ich da sehen?

-
Ich muss es nicht glauben, mach ich auch nicht, da ICH ja weis das es nicht gestattet ist. Beleg doch deine Aussage mit Fakten dann würd ich es dir evtl. auch glauben, aber wenn du das nur so hinschreibst, jann doch jeder behaupten. Mit gereitzt hat das nichts zu tun.
MfG 813
überzeug mich mit Fakten.....
-
Zitat
Original von boetzowpower:
@user Man brauch keine Blinker nach stvo!!!!! is nicht notwendig!!!:-p :-p :-p
--
Bötzowpower Forever The Duomafia live!!!!!!!!!!!!!???Dann zeig mir wo das steht! Labern kann jeder, zeig mir den § der dir gestattet die serienmäßig vorhanden Blinker an deiner Simme zu entfernen.
MfG 813
--
-
Na mit der ganzen Hand!
--

-
Linke Hand vom Lenker nehmen und leicht anheben. Wie denn sonst? Die Rechte geht ja schlecht, da musst du Gas geben.
MfG 813
Fragen gibts
--
-
Zitat
Original von NoPolicePlease-2:
weil ich ohne Blinker fahr,brauchst ja keine nach der STVOWo hast du denn den Schwachsinn her? Klar musst du Blinker dran haben, außer an den N-Modellen, glaub aber kaum das du eins hast.
MfG 813
--
-
Nein E III gabs nicht und die Unterschiede stehen oben schon. (hab das "gewaltig" mal rausgenommen
)MfG 813
--
-
Also bei den S51 gibts keine Registrierung. Die Rahmen wurden fortlaufend produziert und bekamen dann das entsprechende drumrum. Es kann also keiner mehr nachvollziehen ob das mal ein N, C, B, und was weis ich noch war. Die Halterung für die Endurostreben wurde nach Bedarf angeschweißt.
Beim S 51 E (ab 89: S 51 /1 E 1 mit 12V) wars noch nicht Standard, erst ab ´87 konnte man beim S51 E II (ab 89: S 51 /1 E mit 12V) wahlweise einen hohen Kotflügel bestellen. Also ist es hier eigentlich egal, da es beide gab. Aber erst beim E II !
Zwischen E und E/4 gibts aber Unterschiede!
Der S51 E ist die 1. Enduroversion ab 82, gabs nur in diesem muligen grau, ETZ-Federbeine, 35W/6V Elektronik
Der E/4 (ab 84) ist eine Art N-Modell der Enduro. Also Elektrik wie vom N (also ohne Blinker, etc.) und OHNE verstellbare Federbeine, 25W/6V UnterbrecherMfG 813
--
-
Hi, pack dir das in ein Wordfile und drucks aus. Wenn dir nen Bulle dumm kommt halt ihm das vor die Nase und erzähl im was von Dienstaufsichtsbeschwerde und unfassbar, murmel murmel.
[hr]
Erforderliche FahrerlaubnisBzgl. der erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) für das Führen der unter genannten Fahrzeugarten aus der ehemaligen DDR kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen. Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.
Bei diesbezüglichen Fragen wollen Sie sich daher an diese Behörde wenden. Möglicherweise sind Ihnen dabei folgende Ausführungen hilfreich:Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH):
(Simson KR 50..., KR 51 ..., S 50 ..., S 51 ..., S 53 ..., SR 1..., SR 2 ...,
SR 4 ... (außer SR 4-3"Sperber"), SR 50, JAWA ...)Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO (siehe unten) gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.
§ 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO
§18 Zulassungspflichtigkeit
· (1) ...
· (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. ...
2. ...
3. ...
4. a) zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),b) dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
[hr]MfG 813
--

-
Du konntest echt mit deiner eigenen Simme Fahrschule machen? Auch die Prüfung? Iss ja cool, wo gibts sowas?
MfG 813
--
-
Bei mir zahlts das Studentenwerk. ;D Fürn Job ist neben der Uni keine Ziet. Kohle reicht aber auch so, Höchstsatz eben.

MfG 813
--