Simson S50/ S51 Mischform -> was für Papiere eintragen?

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  • Naja im Grunde müsste man ja wegen jeder noch so kleinen Änderung an einem Fahrzeug sofort losrennen und sich das Eintragen/Abnehmen lassen, ist ja beim PKW nicht anders. Wobei das beim besagten Motorumbau wohl eher unrelevant ist sofern der Tauschmotor Original ist.

  • "Genehmigungspflichtig" und "eintragungspflichtig" sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Genehmigung ist da, also brauchts nur individuell (bei genau dem Fahrzeug) eingetragen werden.


    Gruss


    Mutschy

  • Kein Problem, die sind ja schon zu DDR Zeiten in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden.


    Nein, genau das war laut den besagten Heft "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau...." Ausgabe Januar 1988, ebbend nicht erforderlich.
    Seite 5, Absatz 3 "....keiner Abnahme durch die zuständige Zulassungsstelle der DVP bzw. durch das KTA...."

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nein, genau das war laut den besagten Heft "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau...." Ausgabe Januar 1988, ebbend nicht erforderlich.
    Seite 5, Absatz 3 "....keiner Abnahme durch die zuständige Zulassungsstelle der DVP bzw. durch das KTA...."


    Hier unterschlägst Du die Meldepflicht einen Satz weiter ... ;)
    Es war zwar keine Abnahme mehr erforderlich, musste aber gemeldet und damit auch eingetragen werden. Ausserdem galt das ja erst ab 88, also nur noch kurz bis zur Übernahme der StVZO West

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Richtig meine Ausgabe ist von 88 und der Auszug von dir, ist von 2/1991.
    88 wurde da nichts mehr in die Papiere eingetragen, auch keine Farbänderung oder Motornummer von ein Austauschmotor, wenn man das auf der VP gemeldet hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Die Nachweispflicht, dass alles korrekt ist, liegt ja beim Halter bzw. Fahrer. Er muss in einer Kontrolle nachweisen, dass seine Betriebserlaubnis nicht erloschen ist ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Sorry, da widerspreche ich dir, die Rennleitung muss nachweisen das das Fahrzeug so in dem Zustand keine gültige BE hat, sonst kann sie keine BE für erloschen erklären.
    Auch ist nicht wegen jeden Mängel die BE gleich erloschen.


    Na da lege ich ganz einfach mein Heft "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau...." als Nachweis vor. :D


    Nach dem Auszug von 2/1991 das das Heft ungültig sei, dann müsste auch ein Umbau von 3 auf 4 Gang, Zündungsumbau, Blinker Nachrüstung an einer N, Enduro Auspuff, sowie Endrodämpfer, also mehr oder weniger alle Umbauten die in den Heft stehen, müssten abgenommen bzw. eingetragen werden. :kopfkratz: Sind ja alles technische Veränderung oder ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Sorry, da widerspreche ich dir, die Rennleitung muss nachweisen das das Fahrzeug so in dem Zustand keine gültige BE hat, sonst kann sie keine BE für erloschen erklären.


    Wenn die Rennleitung Zweifel hat, gilt die Umkehr der Beweislast, d.h. der Halter muss den Nachweis führen ...


    Zu den Dingen die abgenommen und eingetragen werden müssen, gibt es ja einen Beispielkatalog zu § 19 StVZO. (siehe Erläuterungen zu § 19 StVZO)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn die Rennleitung Zweifel hat, gilt die Umkehr der Beweislast, d.h. der Halter muss den Nachweis
    führen ...


    Nö, Nachweispflicht über das vorgeworfenen muss immer noch die Rennleitung bringen.
    Ob das wegen zu schnell Fahrens ist, oder Überschreitung der Gesamtmasse oder, oder
    Sonst wäre es nicht nötig, das die Rennleitung, das Fahrzeug einer Prüfstelle zuführt um ein
    von Amtlichen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
    Dieser Sachverständige prüft dann nach ob zb. für die Rad/Reifen Kombination, die die Rennleitung im verdacht hat das sie nicht zulässig ist, ob das auch so ist
    oder es eine Freigabe zb. des Fahrzeug Hersteller/Reifenhersteller gibt.



    Zu den Dingen die abgenommen und eingetragen werden müssen, gibt es ja einen Beispielkatalog zu § 19 StVZO. (siehe Erläuterungen zu § 19 StVZO)


    Da stehen auch die drei Punkte, wovon einer erfüllt sein muss damit die BE erlischt.
    Da triff wohl für die meisten Umbauten die im Heft stehen, kein Punkt zu.
    Und ich behaupte mal, das keiner der drei Punkt zutrifft, bei einer S50 mit S51 Motor.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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