Simson S50/ S51 Mischform -> was für Papiere eintragen?

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  • "jedoch handelt es sich um eine der typischen grünen Kärtchen zum ausfüllen."


    Füllt man das aus, ist das eine Uhrkundenfälschung und das ist eine Straftat.
    Als wird die sowas als Papiere beim kauf zum Fahrzeug gegeben, begeht der Verkäufer eine Straftat und eine arglistige Täuschung. Benutzt du die Papiere zb. bei einer Verkehrskontrolle, begehst du eine Straftat "Uhrkundenfälschung",
    nebenbei ist das fahren ohne gültige Betriebserlaubnis und je nach Führerschein (AM) auch noch fahren ohne gültigen Führerschein.
    Liegt eine arglistige Täuschung kann man ohne weites den kauf rückgängig machen.
    Warum sollte man sowas machen mit gefälschte Papieren, da liegt nur eins nahe, Reimport oder geklaut.
    Für ein Reimport gibt es keine Zweitschrift vom KBA, nur über eine Einzelabnahme durch die Dekra.
    Bedeutet auch das Moped darf nur maximal 50km/h bist Baujahr 2002 und ab nur 45km/h.


    Das alles sollte eigentlich Grund genug sein den kauf rückgängig zu machen.
    Auf eine Zweitschrift vom KBA wartet man mittlerweile über 14 Wochen, das nur mal am Rande.


    "Aber warum ist es laut Simson nicht erlaubt, einen S50 Motor im S51 Rahmen zu verbauen?"
    Weil es nie vom Hersteller freigegeben wurde wurde und Zulassung technisch auch nicht machbar wäre wegen schlechteren Abgasverhalten.

  • Alles klar. Das mit den Papieren hab ich schon erfahren, daher wollte ich sie auch gar nicht erst benutzen.
    Ich schaue mal, was sich tun lässt.


    Fakt ist das der Verkäufer mit diesen Papieren, wie die Juristen sagen, dich arglistig getäuscht hat.
    Urkundenfälschung ist nun eine Straftat auf die bis 5 Jahre Knast steht.
    Auch hat er dich arglistig getäuscht in dem ein S50 verkauft hat, aber es keine ist, sondern eine S51.
    Also laut Kaufvertrag hast du ein anderes Fahrzeug bzw. Fahrzeugtyp gekauft als du bekommen hast.
    Nächste ist dann das in der S51 der falsche Motor verbaut ist.
    Damit ist das die nächste arglistig Täuschung wenn das dir der Verkäufer nicht im Kaufvertrag drauf hin weist das ein "falscher" Motor verbaut ist und dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.


    Urkundenfälschung die gehört nun mal angezeigt, solche Leute muss man das Handwerk legen, auch so, schließlich hat der dich nach Strich und Faden betrogen bzw.arglistig getäuscht.
    Das hin zu nehmen ist der absolute Falsche weg.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • In die Schwalbe /1 und den Star der 2. Baureihe ( M53/ 1 Gebläsemotor ) darf man keinen M5x1 einbauen. Wo steht das denn? Der Motor würde ohne Arbeiten am Rahmen auch gar nicht reinpassen bzw gar nicht ohne einzubauen sein.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • In die Schwalbe /1 und den Star der 2. Baureihe ( M53/ 1 Gebläsemotor ) darf man keinen M5x1 einbauen. Wo steht das denn? Der Motor würde ohne Arbeiten am Rahmen auch gar nicht reinpassen bzw gar nicht ohne einzubauen sein.


    Wie kommste denn jetzt auf Schwalbe und Star?,geht hier doch um nen S50 Motor im S 51 Rahmen! :)

  • Das ist ja auch zulässig da der M5XX Technisch Moderner ist als der M53. Es ist laut Simson nicht zulässig einen M53/1 in eine S51 einzubauen, umgekehrt ist es jedoch erlaubt.


    Hier schreibt Simson Tommy das. Darauf waren meine Antworten bezogen.
    Wenn dann sollten die Motorenbezeichnungen auch richtig.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • Ist halt das gleiche wie bei dem Gereff was ich erstanden habe. Der Motor war natürlich auf den Bildern zu erkennen. Hab es trotzdem genommen. Mal schaun wann und wo ich den richtigen Motor erjagen kann, nicht weils verbotener Umbau ist (Hier im wilden Westen hat eh keiner Plan von) sondern weil ich diese Drehsau nicht leiden kann. Aber erstmal bleibt es wie es ist. Bin da sehr sportlich.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Jetzt muss ich auch mal was fragen was zum Thema passt ich hab ein s50 hab den m53 rausgeschmissen und den m541 verbaut es steht nichts in der be welcher Motor drin ist also ist für mich die be nicht erloschen wie sieht es aus beim Weiterverkauf der original Motor ist noch vorhanden und wird natürlich mitgegeben

  • War der TE denn schon mal bei der Polizei und hat prüfen lassen ob die Rahmennummer sauber ist?


    Mir ist unklar, warum man so etwas kauft, wenn doch überall im Internet davor gewarnt wird. Der Kaufvertrag schützt dich zwar vor weiterem Ärger wenn mit den Teilen etwas nicht stimmt. Dein Geld wirst du aber nur schwer wiedersehen.
    Ich würde das, mit einem Zeugen, zurückbringen und hoffen das Geld wieder zu bekommen.

  • Jetzt muss ich auch mal was fragen was zum Thema passt ich hab ein s50 hab den m53 rausgeschmissen und den m541 verbaut es steht nichts in der be welcher Motor drin ist also ist für mich die be nicht erloschen wie sieht es aus beim Weiterverkauf der original Motor ist noch vorhanden und wird natürlich mitgegeben


    Die BE oder Fahrzeugschein/Kfz Brief steht auch nicht alles drin das ist nur ein Auszug
    von Typenschein.
    Die Ausführlichen unterlagen befinden sich untere der KTA Nr. von den entsprechenden Fahrzeug beim KBA.
    Bei einer S50 halt unter der KTA Nr. 1262.
    Keine Ahnung was du jetzt für eine BE hast, aber es gab mal welche da stand die Motornummer drin.


    Grundsätzlich muss jede Technische Veränderung abgenommen und Eingetragen werden,
    Ausnahmen beständigen aber die Regel. Das wäre dann so wenn in der ABE vom Teil selber, drin steht das es nicht Abnahmepflichtig ist, dann muss die ABE wie die BE/Fahrzeugschein immer dabei sein.
    Ein Umbau von M53 auf M5xx ist nun mal eine Technische Veränderung und müsste abgenommen werden.


    Allerdings war das zu DDR- Zeiten der Umbau von M53 auf m5x1 zulässig und nicht Abnahmepflichtig.
    Im Heft "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten Simson-Zweiradfahrzeugen"
    stehen die zulässigen Umbauten drin die zum größten Abnahme frei waren.
    In den Heft (Ausgabe 01/1988) steht auf Seite 5 unter
    Zitat
    "(2)
    Nachfolgend sind alle Umbaumöglichkeiten für die einzelnen Simson-Fahrzeuge aufgeführt, die gemäß §3 Abs. 1 der o.g. Anordnung genehmigungsfrei sind."
    "(3)
    Die in der vorliegenden Richtlinie enthaltenen technischen Änderungen bzw. Umbauten- unabhängig von der Meldepflicht gemäß §11Abs. 2 Buchstabe g)der StVZO-keiner Abnahme durch die zuständige Zulassungsstelle der DVP bzw. durch das KTA, sofern dies nicht ausdrücklich im nachfolgenden oder in der Bauartgenehmigung der verwendeten Fahrzeugteile und Ausrüstung festgelegt ist."


    Genau drauf berufe ich mich.

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