"jedoch handelt es sich um eine der typischen grünen Kärtchen zum ausfüllen."
Füllt man das aus, ist das eine Uhrkundenfälschung und das ist eine Straftat.
Als wird die sowas als Papiere beim kauf zum Fahrzeug gegeben, begeht der Verkäufer eine Straftat und eine arglistige Täuschung. Benutzt du die Papiere zb. bei einer Verkehrskontrolle, begehst du eine Straftat "Uhrkundenfälschung",
nebenbei ist das fahren ohne gültige Betriebserlaubnis und je nach Führerschein (AM) auch noch fahren ohne gültigen Führerschein.
Liegt eine arglistige Täuschung kann man ohne weites den kauf rückgängig machen.
Warum sollte man sowas machen mit gefälschte Papieren, da liegt nur eins nahe, Reimport oder geklaut.
Für ein Reimport gibt es keine Zweitschrift vom KBA, nur über eine Einzelabnahme durch die Dekra.
Bedeutet auch das Moped darf nur maximal 50km/h bist Baujahr 2002 und ab nur 45km/h.
Das alles sollte eigentlich Grund genug sein den kauf rückgängig zu machen.
Auf eine Zweitschrift vom KBA wartet man mittlerweile über 14 Wochen, das nur mal am Rande.
"Aber warum ist es laut Simson nicht erlaubt, einen S50 Motor im S51 Rahmen zu verbauen?"
Weil es nie vom Hersteller freigegeben wurde wurde und Zulassung technisch auch nicht machbar wäre wegen schlechteren Abgasverhalten.