S51 Umbau auf Vorderradschwinge von Star/KR51

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  • sollte ich es bei der Montage dann kräftig mit Fett füllen?


    Ja, bitte. Aber vorher versuchen die Hülse rauszubekommen und vom eventuellen Rost/ alten Fett zu befreien.


    Zum zweiten Punk: Verboten ist es (denke ich) grundsätzlich nicht, nur sind einige Hürden vorhanden, z.B. bekommt man beim KBA keine Papiere dafür, sonderen nur über die Dekra oder Tüv, da ist schon das nächste Problem, meist hat man danach nur noch eine 45Km/H Zulassung, da das Moped zum ersten mal nachdem 01.01.2002 am offentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat...


    Es gibt viele Themen diesbezüglich, einfach mal die Forensuche benutzen oder gleich hier anschauen ;) .


  • Ich demontierte den Bremshebel. Nun bemerkte ich staunend, daß die lange Halteschraube nicht durch simple Bohrungen läuft, sondern durch eine Buchse, die mit kleinen Seitenschalen geschlossen ist. Wozu das ganze und sollte ich es bei der Montage dann kräftig mit Fett füllen? .


    Mal die Grauen Zellen nutzen dann solltest du selber darauf kommen.
    Die Buchse dient als Abstandhalter und Lager damit sich das ganze bewegt, ohne diese Buchse/Hülse würde man den Bremshebel gegen den Rahmen anziehen und damit würde sich der Bremshebel nicht mehr bewegen.
    Das da ordentlich Schmiere zwischen der Buchse/Hülse und Rahmenaufnahme kommt, versteht sich doch von selber. Die Buchse/Hülse soll sich ja im Rahmen drehen.


    Mein alter Freund M. hat sich kürzlich eine S51N gekauft. Einen ungarischen Reimport. Wenn ich ihn recht verstand (ich komme erst heute abend dazu, sie anzusehen) wurde sie ohne hintere Fußrasten und ohne Tachometer ausgeliefert. Nun sagte er mir, es sei verboten, sie in Deutschland zuzulassen, doch dann wäre der ganze Mopedkauf ja Blödsinn. Was also kann man tun, um sie trotzdem hier zu fahren? Kann man es umgehen? Oder bleibt als ultima ratio nur der komplette Rahmenwechsel? Wo bekommt man da die preiswertesten?


    So ein Quatsch, klar bekommt man für die Reimporte ein Betriebserlaubnis, aber nicht beim KBA.
    Beim KBA gibt es nur für die Mopeds ein Zweitschrift, die eine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR bekommen hatten. Alle Simson die in Export gegangen sind hatte keine bekommen, damit gibt es keine Zweitschrift.

    Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, muss man das Moped der Dekra, zwecks einer Einzelabnahme nach §21 vorstellen.
    Moped muss aber Technisch im Ordnung sein und den deutschen Vorschriften entsprechen angepasst sein.
    Also Hupe, Tacho, Fußrasten hinten, nachrüsten, teilweise haben die aber auch kein Fernlicht.
    Größter Knackpunkt beim Reimport ist, das die nur maximal 50km/h laufen dürfen, denn laut bundesdeutschen Gesetzen gibt es kein Kleinkraftrad das 60km/h darf, nur 50km/h ab Baujahr 2002 nur 45km/h.
    Das die Kleinkrafträder der ehemaligen DDR, die eine KTA-Betriebserlaubnis haben 60km/h dürfen steht im Einigungsvertrag.
    Das die nur maximal 50km/h dürfen, und relativ teuer Einzelabnahme nötig ist, ist halt das Problem.

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Deshalb wäre es sinnvoll den rahmen zu wechseln, bzw die nummer von einem alten ddr rahmen umzustempeln (lassen).

  • Deshalb wäre es sinnvoll den rahmen zu wechseln, bzw die nummer von einem alten ddr rahmen umzustempeln (lassen).


    Wenn es das 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit ein muss ist, bleibt nur sowas.
    Nur das großes Problem dabei ist, man muss erstmal ein Rahmen mit 60km/h Papieren bekommen, die wachsen ja nicht an Bäumen nach, Gegenteil durch die Klauerrei werden es immer weniger.
    Für Rahmen mit Papieren legt mal man mittlerweile 250€ und mehr hin.
    99,9% der zum verkauf stehenden Rahmen und Simson`s ohne Papiere sind Reimporte, genau deswegen kann ich nur raten, kauft kein Moped ohne Papiere.


    Was da mit den Reimporten abläuft ist eine große sauerei, ich kann nur sagen wehrt euch wenn ihr unwissentlich ein Reimport gekauft habt.
    Der Verkäufer hat euch schlicht und einfach betrogen, wenn er den Käufer nicht darüber aufklärt und das entsprechend im Kaufvertrag fest hält. Dabei spiel es keine Rolle ob der Verkäufer das selber gewusst hat oder nicht.
    Juristen sprechen von arglistiger Täuschung, liegt das vor kann man den kauf rückgängig machen auch wenn im Kaufvertrag steht Umtausch, Rücknahme ausgeschlossen.
    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Dabei spiel es keine Rolle ob der Verkäufer das selber gewusst hat oder nicht.
    Juristen sprechen von arglistiger Täuschung, liegt das vor kann man den kauf rückgängig machen auch wenn im Kaufvertrag steht Umtausch, Rücknahme ausgeschlossen.
    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721


    Wenn man ein Moped ohne Papiere kauft, was nicht explizit als DDR Fahrzeug angeboten wird, seh ich da keine große Chance. Das Risiko gehste ein. Anders ists natürlich, wenn mit problemloser Neubeschaffung der Papiere und 60km/h geworben würde.

    Oldstyle or no Style

  • Wenn man ein Moped ohne Papiere kauft, was nicht explizit als DDR Fahrzeug angeboten wird, seh ich da keine große Chance. Das Risiko gehste ein. Anders ists natürlich, wenn mit problemloser Neubeschaffung der Papiere und 60km/h geworben würde.


    Nein, die Aufklärung Pflicht liegt klar liegt beim Verkäufer, kann man im link eindeutig nachlesen.
    Dazu sollte auch bekannt sein, was man unter "Reimport" versteht.
    Ein Reimport ist ein Fahrzeug, das vom Hersteller ursprünglich für ein anderes Land bzw. einen anderen Markt produziert worden ist.
    Das trifft nun mal ohne Zweifel zu, für alle Simson die nach Ungarn, Tschechin, Bulgarien usw. gingen.
    Eine Simson die für heimischen Markt gebaut wurde, hat mal eine KTA-Betriebserlaubnis bekommen und die gibt es als Zweitschrift vom KBA.
    Und durch den Einigungsvertag werden diese als solches anerkannt.


    Stellt der Verkäufer sich hin und behauptet des sei kein Reimport oder die Papiere gibt es beim KBA.
    Ist das Vorspiegelung falscher Tataschen damit eine weiter arglistige Täuschung.
    Problem ist das diese Behauptung/en kaum einer im Kaufvertrag fest hält und damit nicht beweisbar sind.


    Nur mal so, viele Private Verkäufer denken mit den Sprüchen wie, keine Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme kann man hin nichts, der irrt.
    Ist das gekaufte nicht wie beschrieben oder werden Mängel nicht erwähnt, muss der Verkäufer es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Eine gute Alternative für die Reimporte, die kaum beachtet wird:
    Alltagstauglichen 60er mit Serienanbauteilen drauf, eine Abnahme beim TÜV muss der Reimport eh über sich ergehen lassen. Also aus dem Moped gleich ein Leichtkraftrad machen, die wenigstens TÜV-Menschen haben wohl ein Problem mit 70 km/h und 60ccm, es gab ja auch die sehr verwandte S70.


    Vorteil:
    Legal 70 fahren trotz Reimport. Günstige Versicherung, die sogar in den Prozenten runtergeht. Schadenfreie Jahre können nach ein paar Jahren wenn man sich ein (Zweit)Auto oder ein großes Motorrad zulegt auf das neue Fahrzeug übernommen werden und machen da gleich mal einen Unterschied von ein paar hundert Euro im Jahr aus.
    Nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen holen.
    Wer wahnsinnig genug ist darf sogar auf die Autobahn :D
    Eine kleines Stückchen Kraftfahrstraße ist hin und wieder sehr viel kürzer als Landstraße und wäre damit auch legal möglich.


    Nachteile:
    Ein Führerschein mindestens A1 muss her, den dürften aber viele bereits haben.
    Das Moped muss alle zwei Jahre zum TÜV, was aber ohne notwendige Abgasuntersuchung finanziell tragbar ist.


    Ob die Abnahme im Vergleich zur "normalen" Reimportabnahme teurer ist weiß ich nicht.


  • Richtig, Einzelabnahme ist eh nötig beim Reimport da kann man sie auch als S70 abnehmen lassen,
    allerdings muss sie die Endurostreben haben.
    Aber mit den 60ccm ist Quatsch, wenn man sie als S70 abnehmen lässt dann kann man auch 70ccm und 75Km/h fahren, auch ist da noch mehr legal machbar als Leichtraftrad mit paar Voraussetzung wie Scheibenbremse usw.


    Aber da von Vorteil zu reden......
    Wie du schon schreibst, damit ist Führerschein A1 Voraussetzung.
    Mit 15 Jahren oder Autoführerschein ist dann damit nicht.
    Genau deswegen hat sich der Sperber und S70 schon zu DDR-Zeiten schlecht verkauft.


    "Günstige Versicherung, die sogar in den Prozenten runtergeht."
    "Nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen holen."
    Das kann man jeden Moped haben, man muss es nur Freiwillig Zulassen
    Kleinkrafträder sind ja bekanntlich eigentlich Zulassung- Frei
    http://www.simsonfahrer-viersen.de/Zulassung.html

  • allerdings muss sie die Endurostreben haben.


    Nö, muss das Moped nicht.
    Das Moped wird durch die Abnahme keine S70, das wird oft falsch verstanden.
    Es bleibt eine S50/S51, nur eben mit geänderter Motorleistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit und was eben noch so alles geändert wurde. Ob Streben erforderlich sind liegt alleine im Ermessen des Prüfers.
    Ich fahre 85ccm, 12 PS und eingetragene 94 km/h - ohne Streben, ohne Scheibenbremse, ohne sonstige Verstärkung. Ich mag vielleicht ein mords Glück mit dem Prüfer gehabt haben, hatte aber auch keinerlei Beziehungen zum TÜV. Ich bin da hingegangen, habe vorgestellt was ich machen möchte, habe mir bestätigen lassen dass das abnahmefähig ist, habe das Moped umgebaut und abnehmen lassen.


    Mit 15 Jahren AM Kleinkrafträder fahren ist hier bei uns auch (noch) nicht erlaubt.
    Ich meinte ja nur, dass viele sowieso mindestens einen A1 haben, für wen das nicht zutrifft, für den ist diese Möglichkeit natürlich nichts.
    Für den Preis eines nicht-Reimport-Rahmens mit Typenschild und Papieren zum Austauschen eines Reimport-Rahmens kann man in 3 Jahren den Motorradführerschein machen :D


    Auch die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung ist mir bekannt, das machen aber die allerwenigsten. Berichtet wird oft von Ämtern, die sich (zu unrecht) querstellen und weiteren Streitereien, die das Ganze unnötig kompliziert machen, sodass es am Ende viele bleibenlassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von IPv6 ()

  • Ich würde schon sagen, "mords Glück mit dem Prüfer gehabt".
    Vor allen mit 12PS und das ohne Scheibenbremse, da habe ich aber meine Zweifel am ermessen des Prüfers - Aber gut.
    Ich kenne es das die Enduro- Streben in der Regel gefordert werden, wie Blinker auch.
    Wie man zb. bei RPT sieht, fordert noch mehr. http://www.racepowertuning.de/tuev
    Allerdings geht es da nicht um Stino 70er.

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