Tja, gute frage, bald will er die ja gegen eine H4 Lampe antreten lassen, mal sehen wie das dann aussieht, vielleicht sind wir dann ja schlauer .
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aber ein DC Umbau wär mir nix wegen der LED ... ich würde wenn en Gleichrichter reinfriemeln
in den AC kreis
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Blendfaktor?
Was sagen die Blauen dazu? -
Nja hat das Teil eine E Nummer ... ? sicher noch nicht
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aber ein DC Umbau wär mir nix wegen der LED ... ich würde wenn en Gleichrichter reinfriemeln
in den AC kreis
Nun ja... - Solange du den Plastescheinwerfer (Gehäuse) hast, benötigst du sowieso eine separate Masse-Leitung...
=> "geregelten Brückengleichrichter" an AC anschließen und Plus und die Masse mit dem Regler verbinden (jedoch nicht an den Rahmen anschließen!!!)
Das wäre für den Plaste-SW das Einfachste. -
wieso nicht mit Rahmenmasse?
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Wenn der Brückengleichrichter eingebunden wird, benötigt der Ausgang eine separate Masse (Minus) umd beide Halbwellen umsetzen zu können.
Würdest du Rahmenmasse mit dem Minusausgang verbinden, würde der Brückengleichriichter "wie ein einfacher Gleichrichter" funktionieren und mit zunehmendem Gas AC-Spannung auf DC einspeisenHinzu kommt: die in Kfz eingesetzten LEDs haben eine Mindestbetriebsspannung... Dir könnte also bei niedrigen Drehzahlen das Licht also ausgehen. - wenn das passiert (bzw um diesem Effekt komplett entgegen zu wirken), wäre der Einsatz einer Stützbatterie -also ein reines DC-Bordnetz- die bessere Lösung.
Ach ja, da war ja noch die Frage, was die "Blauen" davon halten würden...
Schlimmstenfalls würden sie das Moped stilllegen.
=> Da im SW ein anderes Leuchtmittel eingesetzt wurde, als womit er geprüft wurde, zählt das als Umbau. Der SW verliert seine Zulassung. => Das bedeutet also dass der benötigte, zugelassene Scheinwerfer fehlt, weswegen wiederum das Fahrzeug seine Zulassung verlieren würde, weil dieser nicht vorhanden wäre... (also wie bei Verwendung von Xenon im SW)
Das Beste ist also, man führt eine Ersatzbirne mit, so dass man diese notfalls sofort wechseln kann. - Notfalls muss der Rückbau bei den "Blauen" auf'm Revier vorgeführt werden.
...gefolgt von einer Anzeige "Fahren ohne gültige BE" usw.Sollte die verwendete Birne eine E-PRÜFNUMMER (nicht nur die E-Nummer) haben, könnte man zwar darauf verweisen, sollte aber im Hinterkopf haben, dass der SW nicht mit einem LED-Leuchtmittel geprüft wurde - somit ist der Umbau eigentlich unzulässig. (Man beruft sich in diesem Fall auf das E-Prüfzeichen => "Kauf im guten Glauben"
, akzeptiert dann aber die Aussage, dass der SW nicht in Verbindung mit dem Leuchtmittel betreiben werden darf... => Rückbau vor Ort oder beim Revier vorführen)
Das Licht ist greller als "Normal" - ähnlich Xenon-Brenner.
Bei guter Fertigung dürfte es eigentlich kaum Blendungen geben - DÜRFTE
... Ausnahmen bestätigen aber die Regel (ggf Blendung durch Streulicht usw.)Eine wirklich gut berechnete Birne sollte eigentlich die Lichtausbeute der Originallampe imitieren oder besser abschneiden.
ABER es gibt auch reichlich schwarze Schafe, wo nicht mal bei Abblendlicht die Ausleuchtung ausreicht... (die LED-Birnen mit "vielen Lichtpunkten" oder "Leuchtbalken")
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