Simson in Österreich - HILFE

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  • Danke für die zahlreichen Antworten. Ja, ich darf mit dem Führerschein nur 45 fahren. Da würden mir meine Verwandten nichts bringen.
    Wie sieht es aus mit Unterlegscheibe im Krümmer? Bringt das was? Wenn ja, wie geht man vor?


    LG, Sven

  • also würde das theoretisch bedeuten, das ich mit meiner simson nicht ins ausland darf, oder darf ich als deutscher trotzdem damit im ausland fahren?

  • Nabend!


    Mal ein ganz anderer Ansatz: Wie wäre es denn mit einem Ungarnimport? Im Originalzustand mit ner BBH 40km/h und wenn du eine mit Ppieren kaufst, dann kann man die vielleicht "umschreiben", bzw. vereinfacht in Österreich zulassen. Gut, man büßt 5km/h Fahrgeschwindigkeit ein, aber man fährt Simson. Wenns dir natürlich drauf ankommt deine Kumpels mit ihren schicken Baumarktrollern zu verblasen taugt der Plan natürlich nix :D


    @vize


    so in Etwa siehts aus. Dein M/AM-Schein gilt zwar in ganz Europa, aber ab den Grenzen der BRD verfällt die Ausnahmegenehmigung für die 60km/h und damit bist du dann ohne gültigen Führerschein unterwegs. In diversen Foren stehen dazu bereits Stellungnahmen der zuständigen, ausländischen Behörden, die alle diese Kernaussage beinhalten.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze. ()

  • ok danke, müsste man dann also den A1 machen, oder was?

  • Zitat

    also würde das theoretisch bedeuten, das ich mit meiner simson nicht ins ausland darf, oder darf ich als deutscher trotzdem damit im ausland fahren?


    Zitat FAQ auf Sparkassenseite zum Versicherungskennzeichen:


    "In der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­steht Ver­sicherungs­schutz
    in­ner­halb der geo­grafischen Grenzen Europas sowie in den
    außer­europäischen Ge­bieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen
    Union ge­hören."


    Das Moped ist ja in Deutschland versichert und das ist, was zählt.
    Allerdings einige Länderspezifische Vorschriften gibt es die man einhalten muss, aber erlaubt ist es.

  • Trotzdem darfst du mit "nur" einem Autoführerschein (B) keine Simson in Österreich Schweiz etc. bewegen. Dort musst du nämlich für die Simson mindestens A1 haben sprich 80er. Auf ddrmopeds wurde das auch heiß diskutiert. In Niederlande sollte es angeblich keine Probleme geben. Das Gesetz das uns erlaubt mit einem Autoführerschein (B) eine Simson zu bewegen gilt nur für Germany.

  • Trotzdem darfst du mit "nur" einem Autoführerschein (B) keine Simson in Österreich Schweiz etc. bewegen. Dort musst du nämlich für die Simson mindestens A1 haben sprich 80er. Auf ddrmopeds wurde das auch heiß diskutiert. In Niederlande sollte es angeblich keine Probleme geben. Das Gesetz das uns erlaubt mit einem Autoführerschein (B) eine Simson zu bewegen gilt nur für Germany.


    In den Niederlanden würde auch ein A1 Schein benötigt. Wir hatten das mal in einem anderen Thread, mit Zitaten der zuständigen niederländischen Behörde. Ich suche den Thread später mal raus.


    Edit: Gefunden! Puh.. selbst mit der Googlesuche musste ich bis auf Seite 9 gehen. Die Forensuche hat es erst gar nicht gefunden. Also hier.. bittesehr: Reisedatenbank - Länderinfos

    Einmal editiert, zuletzt von Alex86 ()

  • Das Gesetz mit den DDR Moppeds mit 60 km/h gilt leider nur in GER.
    Weiß zufällig einer, wie die Simson nach Ungarn gekommen ist, und ob die da gedrosseld ist?


    lg, sven :D

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