Wo kann ich meine Reifen aufziehen lassen?

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  • na der link von heidenau. ich denk nicht das die das einfach so hinschreiben, die werden dafür bestimmt nen zertifikat haben, mit einer abnahme. gibt zb auch reifen die sind zu breit für eine felge und dürfen trotzdem auf einer schmaleren gefahren werden, da gibts dann auch ein zertifikat, das man sich beim hersteller runterladen kann.


    in dem fall müßte man heidenau wohl direkt anschreiben und nach so einem zertifikat fragen.



    sowas in der art


    so und hier das richtige zumindest erst mal für die schwalbe


    dann wird es das bestimmt auch für die s50/51 geben

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • na na na
    richtig lesen
    das einzige was da bei der KR51 im zusammenhang mit K30 und dieserunbedenklichkeitsbescheinigung austauscht ist die angabe, dass der K30 (ohne angabe von geschwindigkeits oder traglastindex) die originalbereifung ist
    die ganze bescheinigung zielt nur darauf, dass man auch reifen mit neur bezeichnung (80/80), statt 2-3/4" fahren darf
    explizit gehts um den K66 und K63
    und wen wunderts - als 46er ausführung :whistling:



    eine unbedenklichkeitsbescheinung des reifenherstellers, dass man reifen montieren darf welche nicht fpr die angegebene lasten freigegeben sind wirste nicht finden
    einfachster weg: heidenau macht ne neue prüfung und schubst die K30 auch in den 46er lastindex


    aber warum?
    stockalter profiltyp, den heutzutage kaum noch jemand fährt - wirtschaftlich uninteressant


    da kommen wir ja bald wieder beim punkt wiederbelebung des K4 an :lookaround:
    :D

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • hm, wenn der k30 laut dem zertifikat die serienbereifung ist/war, dann muss dafür ja ne genehmigung vorliegen, die sollte dann ja weiterhin gelten, oder?
    aber letztendlich isset mir wurscht, ich fahr eh was anderes. ich hätte gerne vollgummiräder, die halten länger :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Aufgrund der Mangelwirtschaft in der DDR, darf laut Bestandsschutz und Ausnahmeregleung von DDR-Fahrzeugen weiterhin das Profil K30 an Simsons des Typs blablablablaaa gefahren werden. :biglaugh: :undwech:


    ...aber nur wenn pneumant drauf steht. :panic:

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    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • is halt die frage welche traglast der K30 ab werk hatte
    da ändert sich schnell mal was - gibts bei vielen herstellern
    die schwarze gefahr wurde ja auch jahrelang mit nem "falschen" geschwindigkeitsindex verkauft und gefahren
    anscheinend haben sies jetzt gebriffen und er ist bis 100 freigegeben


    "den K30" gibts ja an sich garnicht
    K30 beschreibt ja nur die profilform ;)


    als beispiel mal nen 2-3/4 ausm aktuellen heidenauprogramm
    da gibts den profiltyp K55 z.b. als L und als P version



    für uns (sofern nicht leistungsgesteifert) egal, aber zeigt auch, dass es von einem profiltyp durchaus verschiedene versionen gibt

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  • das seh ich beim C-186 auch, je nach größe und breite, zwar das gleiche profil, aber unterschiedliche last und geschwindigkeitskennzahlen.


    Im notfall müßte man heidennau wirklich mal spezifisch zu diesem thema anschreiben ob die ddr abe für diesen reifen immer noch seine gültigkeit hat. den aufwand betreibe ich aber nicht. kann ja der fragesteller machen.


    im notfall den k30 nur vorne fahren. vielleicht ist es auch das was unterschwellig gemeint ist und nirgends direkt so drin steht. somit wäre er ja für die simson geeignet.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Wo ist denn nun die Gefahr dabei? Hat denn jemals jemand schon was von Problemen mit dem K30 gehört?



    Ich finde das Profil einfach am schönsten und es sieht eben aus wie das original...Bisher noch nix schlechtes über den Reifen gehört und besser als die Vee Rubber die drauf waren werden die allemal sein.



    Was für eine Gefahr besteht denn in der Praxis nun? (Dieses ganze Vorschriftengelaber mal weggelassen, weil das interessiert doch eh niemanden solange die Reifen ne Zulassung haben bzw. die Bullen nix dran auszusetzen haben)

  • Was für eine Gefahr besteht denn in der Praxis nun? (Dieses ganze Vorschriftengelaber mal weggelassen, weil das interessiert doch eh niemanden solange die Reifen ne Zulassung haben bzw. die Bullen nix dran auszusetzen haben)


    das spiel kann man gerne wagen
    nachher aber bitte nicht jammern, wenn doch mal einer in ner kontrolle draufgeguckt hat

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  • Zitat von Heidenau Haftungsausschluss

    Die nachfolgende Suchmaske ermöglicht Ihnen, einen geeigneten Reifen für Ihr Fahrzeug auszuwählen. Sie werden nicht von der Pflicht entbunden, sich vor der Montage über die gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Zulässigkeit der entsprechenden Bereifung zu informieren. Die Reifenwerk Heidenau GmbH & Co. KG haftet nicht für fehlerhafte oder fehlende Informationen und Schäden, die durch die Wahl der vorgeschlagenen Bereifung entstehen.


    Selbst wenn die bei Heidenau also wortwörtlich schreiben, dass die Reifen zugelassen sind, die aufgeprägten Werte sprechen dagegen und wenn was passiert bist du gearscht :a_bowing:



    MfG


    MAtze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Wenn die Reifen ne Zulassung für die S51 haben wird wohl kein Gericht der Welt gegen denjenigen entscheiden der den Reifen fährt


    kühne vorstellung


    der reifen ist nicht "für ne S51 zugelassen"
    es ist ein mopedreifen wie es viele auf dieser welt gibt
    diese wurden geprüft und ihnen wurde bescheinigt, dass sie X kilogramm bis zu Y km/h tragen können
    nicht mehr und auch nicht weniger
    nun schauen wir uns nocheinmal die achslasten an
    vorne darf man ihn ja problemlos fahren - hinten fällt aber nunmal raus, da rüttet auch keine heidenausuchmaske was an dieser gesetzlichen tatsache


    ne mischbestückung macht bei nem zweirad aber wenig sinn, daher darf man meiner meinung nach den K30 ruhigen gewissens im regal liegen lassen




    ich hoffe du fühlst dich nicht wieder für dmm dargestellt, wenn dir jemand sachlich erklärt wie die gesetzeslage nunmal ist

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