Stimmt. Klasse L gilt nur für Land-und Forstwirtschaft.
Sollte der ZT nicht für solche Zwecke angemeldet sein (grünes Kennzeichen) sondern normal auf privat oder auch als H brauchts den "kleinen" LKW-Schein C1 und für Anhängerbetrieb bis 12 Tonnen Zuggewicht C1E. Wenn du die Anhängelast von 24t ausnutzen willst brauchst du dann sogar CE. Und bei landwirtschaftlicher Anmeldung solltest du dich icht erwischen lassen, wenn du außerlandwirtschaftliche Fahrten machst, z.B. nen Bauwagen anhängen und damit meinetwegen nach Wacken zum Festival fährst. Das kann dir dann schnell als Steuerhinterziehung angelastet werden.
MfG
Matze