darf ich einen ZT 300 oder 303 mit dem Führerschein der Klasse B fahren?
ZT 300 oder 303 mit führerscheinklasse B
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ja weil in klasse B die klasse L mit drin ist Klasse L = Traktoren bis 40 km/h , Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
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und das ist auch noch aktuell wenn im januar oder so die neuen regelungen in kraft treten!?
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Bestandsschutz.
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ja weil in klasse B die klasse L mit drin ist Klasse L = Traktoren bis 40 km/h , Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Stapler sicher nicht
Und der ZT läuft mehr als 40 kmh somit brauchst T
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ZT 300 und 303 sind im größten Gang mit 28,84km/h angegeben. Also reicht Klasse L dicke aus. Wenn die dann real 40 und mehr laufen ist das dann egal, solange nichts dran verändert wurde. 303er sind durch die angetriebene Vorderachse eh immer bissl langsamer als die 300er.
MfG
Matze
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Der schnellste ZT den ich gesehen habe fuhr maximal 35km/h über 40km/h halte ich für sehr unwahrscheinlich zumindest nicht vom Werk aus. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t.htm
was fürs nächste Jahr gilt weiß ich nicht -
Klasse L bleibt soweit ich weiß unverändert. Ist ja vor paar Jahren schon mal geändert worden. Früher galt als bbH mal 32km/h für kleine Traktoren.
MfG
Matze
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Klasse L gilt aber teils nur für den Landwirtschaftlichen Einsatz. Sprich Heu fahren ist okay, aber damit simsons oder Steine zu transportieren ist nicht.
Der ZT scheint ja ein zGG über 3,5 tonnen zu haben also muss da C1 her bzw. je nach Hänger auch C1E oder CE, wenn ausserhalb Landwirtschaftliche Einsatz.
MfG
Tobias
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naja was denn nun ?
darf man oder darf man nicht? -
Stimmt. Klasse L gilt nur für Land-und Forstwirtschaft.
Sollte der ZT nicht für solche Zwecke angemeldet sein (grünes Kennzeichen) sondern normal auf privat oder auch als H brauchts den "kleinen" LKW-Schein C1 und für Anhängerbetrieb bis 12 Tonnen Zuggewicht C1E. Wenn du die Anhängelast von 24t ausnutzen willst brauchst du dann sogar CE. Und bei landwirtschaftlicher Anmeldung solltest du dich icht erwischen lassen, wenn du außerlandwirtschaftliche Fahrten machst, z.B. nen Bauwagen anhängen und damit meinetwegen nach Wacken zum Festival fährst. Das kann dir dann schnell als Steuerhinterziehung angelastet werden.MfG
Matze
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Stimmt. Klasse L gilt nur für Land-und Forstwirtschaft.
Sollte der ZT nicht für solche Zwecke angemeldet sein (grünes Kennzeichen) sondern normal auf privat oder auch als H brauchts den "kleinen" LKW-Schein C1 und für Anhängerbetrieb bis 12 Tonnen Zuggewicht C1E. Wenn du die Anhängelast von 24t ausnutzen willst brauchst du dann sogar CE. Und bei landwirtschaftlicher Anmeldung solltest du dich icht erwischen lassen, wenn du außerlandwirtschaftliche Fahrten machst, z.B. nen Bauwagen anhängen und damit meinetwegen nach Wacken zum Festival fährst. Das kann dir dann schnell als Steuerhinterziehung angelastet werden.MfG
Matze
Ein was Kleines: Die Führerscheinklassen sind nicht abhängig von der Zulassung, sondern von der tatsächlichen Nutzung.
§6(5) FEV
Zitat
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
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