Na ich hatte das so in Erinnerung. Hast den passenden §fen zur Hand?. Würd mich jetzt ma genau interessieren.
Ich hab den DDR-Führerschein.
ZT 300 oder 303 mit führerscheinklasse B
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Hätte ich vor zwei Jahren auch machen können. Aber zusätzlich zu dem Gesundheitszeug hätte ich meinen schönen großen grauen Lappen (Klasse 4, 1978 erweitert auf 1 + 3) gegen so ein häßliches kleines Plastikärtchen (wie oben zu sehen) tauschen müssen, was eine Menge Geld kostet.
Da ich i.d.R. keine LKW fahre, und schon gar keine Lastzüge, habe ich also gar nichts gemacht.Obwohl sich an meinem grauen Lappen nichts geändert hat, würde ich jetzt eine Straftat begehen, wenn ich so einen Lastzug fahren würde, den ich vor über zwei Jahren noch völlig legal damit fahren konnte.
brd/EU, ich hasse Dir !
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Und die die den LKW Führerschein neu machen müssen von Anfang an alle 5 Jahre zur Untersuchung etc.
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C1 erst, nachdem sie 50 wurden. C, D1,D aller 5 Jahre.
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das sollte eig.kein disskusionsthread werden!
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C1 erst, nachdem sie 50 wurden. C, D1,D aller 5 Jahre.
Das ist auch nicht 100% richtig. Mein C1E aus der alten Klasse 3 von 1997 ist noch unbegrenzt gültig. nur CE79 für die 18,5 tonnen Züge muss 2029 verlängert werden.
MfG
Tobias
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Na ich hatte das so in Erinnerung. Hast den passenden §fen zur Hand?. Würd mich jetzt ma genau interessieren.
Ich hab den DDR-Führerschein.Denn darfst ja nur noch in Deutschland Auto fahren mit deinem DDR Führerschein glaube ich.
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Denn darfst ja nur noch in Deutschland Auto fahren mit deinem DDR Führerschein glaube ich.
Quatsch, kannst mit Führerschein von 1920 (da gabs noch keinen Führer) in der ganzen Welt fahren. Das ding is unbegrenzt gültig, bis de tod bist.
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