ZT 300 oder 303 mit führerscheinklasse B

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  • ja weil in klasse B die klasse L mit drin ist Klasse L = Traktoren bis 40 km/h , Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h


    Stapler sicher nicht ;)


    Und der ZT läuft mehr als 40 kmh somit brauchst T ;)

  • ZT 300 und 303 sind im größten Gang mit 28,84km/h angegeben. Also reicht Klasse L dicke aus. Wenn die dann real 40 und mehr laufen ist das dann egal, solange nichts dran verändert wurde. 303er sind durch die angetriebene Vorderachse eh immer bissl langsamer als die 300er.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Klasse L bleibt soweit ich weiß unverändert. Ist ja vor paar Jahren schon mal geändert worden. Früher galt als bbH mal 32km/h für kleine Traktoren.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Klasse L gilt aber teils nur für den Landwirtschaftlichen Einsatz. Sprich Heu fahren ist okay, aber damit simsons oder Steine zu transportieren ist nicht.


    Der ZT scheint ja ein zGG über 3,5 tonnen zu haben also muss da C1 her bzw. je nach Hänger auch C1E oder CE, wenn ausserhalb Landwirtschaftliche Einsatz.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Stimmt. Klasse L gilt nur für Land-und Forstwirtschaft.
    Sollte der ZT nicht für solche Zwecke angemeldet sein (grünes Kennzeichen) sondern normal auf privat oder auch als H brauchts den "kleinen" LKW-Schein C1 und für Anhängerbetrieb bis 12 Tonnen Zuggewicht C1E. Wenn du die Anhängelast von 24t ausnutzen willst brauchst du dann sogar CE. Und bei landwirtschaftlicher Anmeldung solltest du dich icht erwischen lassen, wenn du außerlandwirtschaftliche Fahrten machst, z.B. nen Bauwagen anhängen und damit meinetwegen nach Wacken zum Festival fährst. Das kann dir dann schnell als Steuerhinterziehung angelastet werden.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!


  • Ein was Kleines: Die Führerscheinklassen sind nicht abhängig von der Zulassung, sondern von der tatsächlichen Nutzung.


    §6(5) FEV


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