125 ccm mit Klasse B

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  • Darum ging es bei dem Gesetzesvorschlag gar nicht. In den Ländern, wo der A1 im B mit drin ist, muss man trotzdem Fahrstunden ablegen und eine Praxisprüfung machen, allerdings erheblich weniger als hier. Ausserdem war auch eine Mindestzeit zwischen Führerscheinerwerb und Umsteigen auf 125 vorgeschlagen (5-7 Jahre oder so). Ist alles eine Frage der Umsetzung, meiner Meinung nach lässt sich das auch schlau umsetzen ;) (oder halt alle andern Länder blöd, wie immer :rolleyes: )



    Wäre es dann nicht möglich dieses "Upgrade" in einer Fahrschule im EU-Ausland zu machen, wo das möglich ist?


    Was die Erfahrung angeht, könnte man ja auch 50er-Erfahrung anrechnen.
    Es sollte sich ja wohl irgendwie nachweisen lassen (haben die versicherungen nicht eine zentrale DB?), wie oft man Roller zugelassen hat...

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