Das Thema ist zwar schon tausend mal durchgekaut worden,
sollte nun aber doch in den nächsten Jahren die möglichkeit 125ccm mit Autoführerschein fahren zu dürfen eingeführt werden.
Bin ich dafür das als bedingung mindestens 5 bis 10 Pflichtfahrstunden bei einer Fahrschule absolviert werden müssen, die man auch hinterher jederzeit irgendwie nachweisen können muss.
Ich denke das Dient der Sicherheit und ist ein guter Kompromiss für diejenigen die keinen Motorrad führerschein machen wollen oder Finanziell nicht können.
Jedenfalls währ ich bereit dafür 10 Stunden ca. 350 bis 500€ je nach gebiet sind die Stundenpreise ja unterschiedlich, zu bezahlen.
125 ccm mit Klasse B
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Neue Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis spätestens 19.01.2011 in nationales Recht umgesetzt sein. Folgende Änderungen sind dabei von praktischer Bedeutung:
[...]
2. Kein Einschluss der Leichtkrafträder Klasse A1
Die Richtlinie eröffnet zwar die Option für die Mitgliedstaaten, dass diese für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen können, dass Leichtkrafträder (A1) unter die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) fallen. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bereits in der Vergangenheit dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat es nach einer kontroversen Diskussion letztlich abgelehnt, die Berechtigung der Klasse A1 ganz oder unter bestimmten Voraussetzungen mit klasse B zu verknüpfen. -
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LEBE SIMSON, LEBE!

PS:
Das glaube ich nicht, 48PS sind auch immer noch kein geltendes Recht.
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das is alles dem egal der jetzt schon nen A lappen hat

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das is alles dem egal der jetzt schon nen A lappen hat


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das is alles dem egal der jetzt schon nen A lappen hat

genau,sonst ärgert man sich immer wieder,und so kann man auch einfach mal auf was größeres steigen und fertig

únd ausserdem halte ich das für viel zu Gefährlich einen PKW-Fahranfänger auf eine 125er zu lassen

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eben...wozu aus dem moped das letzte rausholen damits 100 fährt? da steig ich auf meine 251er ETZund fahr 130 und das auch noch legal

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genau,sonst ärgert man sich immer wieder,und so kann man auch einfach mal auf was größeres steigen und fertig

únd ausserdem halte ich das für viel zu Gefährlich einen PKW-Fahranfänger auf eine 125er zu lassen

Jepp, meine Meinung.
Wenn ich mir anschaue, was für Vollpfosten zum Teil den A1 haben... die dümmsten schaffen erst gar nicht die Prüfung. Wenn die dann noch wegfällt... na denn gut Nacht.Auch ich bin froh, dass ich Motorradstunden hatte, habe sie auch gebraucht.
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Zitat
únd ausserdem halte ich das für viel zu Gefährlich einen PKW-Fahranfänger auf eine 125er zu lassen
Darum ging es bei dem Gesetzesvorschlag gar nicht. In den Ländern, wo der A1 im B mit drin ist, muss man trotzdem Fahrstunden ablegen und eine Praxisprüfung machen, allerdings erheblich weniger als hier. Ausserdem war auch eine Mindestzeit zwischen Führerscheinerwerb und Umsteigen auf 125 vorgeschlagen (5-7 Jahre oder so). Ist alles eine Frage der Umsetzung, meiner Meinung nach lässt sich das auch schlau umsetzen
(oder halt alle andern Länder blöd, wie immer
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Und soweit ich weiß darf man mit einem Motorradführerschein, der ab dem 19.01.2013 erworben wird, keinen Hänger mehr hinters Mopped machen...
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quellen?
Oi!
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