Man merkt, dass du gerade erst aus der Grundschule raus bist
Darf ich mit ner Mofa Prüfbescheinigung nee Ungedrosselte Schwalbe fahren?
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gut ist echt nicht das beste mit kopfhörern zu fahren aber was ist dann mit den leuten die auto mit ziehmlich lauter musik fahren sodass man das noch zwei kilometer gegen den weg hört
schwalbenfan12, kannst Du dich auch verständlich äußern? -
Kopfhörer:
Zitat(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Das ist das, was vorgeschrieben ist. Wie das ausgelegt wird liegt im Ermessen des Polizisten bzw. des Richters. So etwas zu ahnden ist aber recht schwierig. Wie soll ich begründen, dass die Kopfhörer doch zu laut waren? Eher ein theoretischer Paragraph. Da kann man nur an die Vernunft des Fahrzeugführers appelieren
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Wie cool, als ick eben ne Matrazze im Kofferraum hatte, hab ick von hinten och weniger gehört.Dh nächste mal aufs Dach das Dingens. Ick gloobe die Hälfte der StVO ist Auslegesache und nicht klar bestimmtbar, siehe Winterreifen oder Ähnliches.
@Thimmy: Cooler Stereotyp für Hip-Hopper, trifft es auf den Punkt!
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Man merkt, dass du gerade erst aus der Grundschule raus bist
du bist so lustig ich lach morgen drüber
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Mal eine ganz einfache frage weicht das thema mit den KOpfhörern nicht etwas vom ursprungsthema ab.
MUZ:
Dan kannst du anhand einer Lautsprecherdurchsge doch feststellen oder sirene, wenn die person nicht reagiert fest legen ja der hatte kopfhörer auf und diese haben ihn beeinträchtigt, oder indem du rüberbrüllst anhalten und er versteht es nicht ist es ja dan auch bewiesen das ihm die Kopfförer beeinträchtigt haben. oder nicht.
Die grünen sind doch sehr einfallsreich mit der auslegung von Gesetzen und Paragraphen, bei uns zumindestens sind sie es.
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Die Polizisten stellen nur ne Straftat fest, letztendlich entscheidet doch der Richter.
Nicht immer die Schuld den Polizisten geben, sowie es bei der lOveparada und beim Castor der Fall war wo immer die armen Polizisten aufm Deckel bekommen!
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Das ist das, was vorgeschrieben ist. Wie das ausgelegt wird liegt im Ermessen des Polizisten bzw. des Richters. So etwas zu ahnden ist aber recht schwierig. Wie soll ich begründen, dass die Kopfhörer doch zu laut waren? Eher ein theoretischer Paragraph. Da kann man nur an die Vernunft des Fahrzeugführers appeliere
MuZ,lass Sie doch ihre eigenen Erfahrungen machen....wenn jemand unbedingt mit einem oder beiden Ohren hören will und im Worst Case Scenario vor Gericht gegen eine Teil- oder Vollschuld kämpfen will oder direkt auf der Straße mit dem Polizisten, der anderer Meinung ist, soll Er/Sie seinen Spaß haben....ausgenommen sind Duofahrer mit eingebautem Autoradio.
Sind Wir doch mal ehrlich... diejenigen die das in vollen Wissen der Risiken machen werden auch, sobald Sie das Pech des Mißerfolges ereilt,
vor Gericht heulen "Das wusste Ich nicht!" "Ich konnte das doch nicht ahnen!" "Ich wollte nicht das das passiert..." und alle weiteren BlaBlaBlas...Eine Fahrt auf der Moppete ohne Mucke mag zwar langweilig sein aber ich muss mir, wenn was passieren sollte, nichts vorwerfen lassen...
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@ schwalbefan
Wie du meine Aussage selber noch bestätigst
So, das wars jetzt mit OT^^
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