Jedes Schild gilt ab dem Schild, nicht 200m dahinter. Das gilt für Park- und Halteverbote, Durchfahrtsverbote, Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und ebenso Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ortsschilder.
Bei der Messung muss der Polizist nur sicherstellen, dass er nicht aus dem Geltungsbereich des Schilds hinausmisst - deswegen muss er sich ein Stück hinter dem Schild aufstellen.
Fürs Fahren gilt aber exakt am Ortsschild 50, nicht etwa erst anfangen zu bremsen oder so etwas.