Schwalbe abgeschleppt wegen Verdacht auf Mängel

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  • Mit der Rennleitung habe ich auch schon meine Erfahrungen machen dürfen, als Mitfahrer im Auto und auch selbst auf dem Fahrrad.
    Einmal hat mein Vater widersprochen, allerdings bei einem Radar, ich weiß nicht, inwiefern das übertragbar ist, aber ich erzähle mal ganz knapp: Ende Ortschaft (20 m vorm Schild) steht sie rum, ein Wagen mit Laserpistole, zwei Beamte, ein mutmaßlicher Raser. Der eine Grüne beschäftigt sich mit dem anderen Wagen, der zweite steht allein an der Maschine und winkt uns raus (nach Abzug der Toleranz: 10 km/h zu viel). Kurz vor Ende eines Kuhdorfs ist es doch ganz normal, etwas anzuziehen.
    Jedenfalls, ein Beamter nur. Hat mein Vater auch direkt so gesagt. "Äh, ja, da hammse wohl recht.. Gute Weiterfahrt und auf Wiedersehen.." So kannst auch gehen, aber muss man eben direkt anmerken..
    Und nachträglich denke ich, würde das auch nichts mehr bringen, aber ich weiß vom ADAC Rechtsschutz, dass eine Beratung da durchaus etwas bewirken kann. Bzw. das anwaltliche Schreiben kann Gold wert sein, zumindest was die Abschleppgebühren angeht.
    Das sogenannte Gutachten ist auf jeden Fall auch erwähnenswert, es sei denn, du konntest schon die ermessenen/errechneten Werte einsehen?
    Nach meiner Erfahrung rate ich dir, versuche es. Teurer wird's nicht mehr, wenn du ADAC Mitglied bist (weiß aber nicht, ob die normale da reicht, meine Eltern sind beide Goldmitglieder)


    Viel Glück,
    Jollchen

    "Hier steh ich nun, ich armer Tor,
    und bin so klug als wie zuvor."
    Dichterfürst von Goethe, Faust 1

  • kleine anmerkung


    geschwindigkeitsmessung innerhalb von 200metern vor und hinter ortsschildern ist unzulässig, wenn ick dat noch recht im kopp hab :rolleyes:








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Sag das mal den Kollegen in 04769 Schweta, dort stehen die immer kurz vorm Schild rum, nicht mal annähernd über 200 m vorm Ortsausgang. Heißt das, wenn ich dort lang fahre, und die mir ihre 30 präsentieren, die ich nicht mehr habe, dass das an sich unzulässig ist?
    Kannst du mir zufällig etwas offizielles zeigen, damit ich denen das auch so konkret sagen kann?

    "Hier steh ich nun, ich armer Tor,
    und bin so klug als wie zuvor."
    Dichterfürst von Goethe, Faust 1

  • wo sie stehen ist erstmal wuppe


    dein fahrzeug darf jedoch weder 200m vor noch hinter dem schild geblitzt/lasert werden


    mhm gut auch wieder falsch
    machen können sies, dir jedoch keine strafe aufbrummen


    sprich ausschlaggebend ist die entfernung vom/zum schild und nicht die position der bolizisten


    hab ick damals so in der fahrschule gelernt


    kann dir ja mal meinen ehemaligen fahrschulleher vorbei schicken ;)




    diese 200m regel ist ja auch logisch
    hast ja nicht sofot hinterm ortseingangsschild genau 50 drauf, wenn du von der landstraße kommst
    musst ja erstmal abbremsen
    genau beim raus fahren. musst ja erstmal schonmal n bisschen beschleunigen um nicht zum hinderniss zu werden ;)





    so
    genug jetz mit spam ;)






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Sterni, Sterni, lehn dich ma nich so weit ausm Fenster :b_wink:


    Kontrolliert werden DARF ÜBERALL; obs geahndet wird, steht auf nem ganz anderen Blatt. Die "Karenz-Zone" von ~200 m is FREIWILLIG u kann in Einzelfällen auch unterschritten werden. Dafür gibts nur ne Richtlinie, aber keine fixe gesetzliche Regelung :(


    Das Ortseingangsschild heisst: "Ab hier 50 km/h", nich "Nach ungefähr 200 m 50 km/h", genauso wie das Ortsausgangsschild nich besagt dass ca 200 m vorher schon auf mehr als 50 km/h beschleunigt werden darf, genauso wie andere Beschilderung. Wer sich dran hält, oder auch nich, sehen wir ja im täglichen Straßenverkehr ^^ Nur mal soviel zu den Spielregeln der Rennleitung ;)


    Gruss


    Mutschy

  • schon zu lange her die fahrschule :rolleyes:


    schön, daß wa dich haben mutschy :biglaugh:
    jetz wissen wirs ganz genau und ick zieh alle behauptungen von mir zurück :whistling:







    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Jedes Schild gilt ab dem Schild, nicht 200m dahinter. Das gilt für Park- und Halteverbote, Durchfahrtsverbote, Einbahnstraßen, Fußgängerzonen und ebenso Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ortsschilder.


    Bei der Messung muss der Polizist nur sicherstellen, dass er nicht aus dem Geltungsbereich des Schilds hinausmisst - deswegen muss er sich ein Stück hinter dem Schild aufstellen.


    Fürs Fahren gilt aber exakt am Ortsschild 50, nicht etwa erst anfangen zu bremsen oder so etwas.

  • Der Standort des Schildes ist der Punkt ab dem etwas gilt oder aufgehoben ist, Punkt um. Nur so ist eine Sicherheit das es für jeden und überall gilt gewährleistet. Würde es eine Toleranzgrenze geben, und die würde jeder Beamte oder jeder Ort für sich selbst festlegen, würden alle Regeln nichts mehr wert sein.
    Sollte eine Begrenzung nicht ab dem Schild gelten, dann gibt es Zusatzschilder mit Meterangabe, die zusätzlich unter dem eigentlichen Schild angebracht sind.
    Das galt schon vor über 30 Jahren so, und hat sich bis heute nicht geändert.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • so. jetzt habe ich auch den bußgeldbescheid für meine vor 3 monaten sichergestellte s51 erhalten.


    der insgesamt zu zahlende betrag beläuft sich auf 517,50 €!


    davon sind 200 € bußgeld, 20 € verfahrenskosten, 119 € abschleppgebühr, 178,50 € TÜV Gutachterkosten.
    reparaturkosten 200 euro. also insgesamt hat damit der spaß 717,50 euro gekostet. das ist dann quasi ein neuanschaffungspreis für eine gute s51.



    leute, haltet eure simsons immer fit, so dass euch so etwas nicht passiert.
    (3 punkte gibts auch).

  • Noch zu dieser Schildersache: Ist das dann auch so, dass wenn ich auf der Autobahn mit 200 angefahren komme, dass dann ab einem Schild, dass man sowieso erst 50-100 meter davor meist erst erkennt, eine vollbremsung eingelegt werden müsste, da dann plötzlich 100/120/was auch immer gilt? und wenns nen unfal wegen des plötzlichen bremsmanövers gibt, dann kriegt man zusätzlich noch eine Strafe, wegen plötzlichen bremsens?

  • Wenn auf der Autobahn ein Schild kommt, dann ist das grundsätzlich höchstens noch 130. Vom Erkennen des Schilds an sich bis zum Schild ist genug Strecke, um die Geschwindigkeit abzubauen.


    Und ja, auch dieses Schild gilt exakt ab dem Meter, wo es steht.


    Wenn du nicht so weit voraus klar sehen kannst, dann darfst du nicht so schnell fahren. Das steht auch in der StVO.

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