die Kosten sind höher als das Bußgeld, was soll man dazu sagen..
Cést la vie - so ist das Leben.
War nicht anders zu erwarten.
Gruss von Frank
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die Kosten sind höher als das Bußgeld, was soll man dazu sagen..
Cést la vie - so ist das Leben.
War nicht anders zu erwarten.
Gruss von Frank
also ich habe gerade einen Einspruch verfasst, da es mein erster ist, bitte ich um hilfestellung. danke
Einspruch
Sehr geehrte Frau xx,
kürzlich erhielt ich einen Bußgeldbescheid über 407,00 EUR, aufgrund der mir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit am 11.05.2010. Diese Kosten enthalten allerdings unter anderem 71,40 EUR Abschleppkosten.
Als Mitglied im ADAC wäre das Abschleppen meines Fahrzeugs für mich kostenfrei gewesen, doch der Polizeibeamte hat mich in keinster Weise über diese Tatsache und meine Rechte aufgeklärt.
Auch wäre es möglich gewesen mein Moped zur Belziger Straße, der Kfz-Sicherstellung der Polizei, zu schieben. Auch diese Möglichkeit wurde mir nicht angeboten.
Stattdessen lies der Polizeibeamte mein Moped 1,8 km (Quelle Google-Maps) zur Belziger Straße abschleppen, was auf Polizeiwillkür deutet.
Nun habe ich als Schüler keine Möglichkeit das Bußgeld zum geforderten Zeitpunkt begleichen zu können. Auch kann ich keine Hilfe von meinen Eltern beziehen, da diese nicht über die nötigen Mittel verfügen. Ich bitte Sie um eine Überarbeitung des Bußgeldbescheides und die Aufteilung der Kosten in Raten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirill Gagay
möp.....
wenn du ratenzahlen willst, dann musste den schon konkret sagen in welcher höhe und wieviel kohle du zur verfügung hast ....
Hi,
Vorschlag 1:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Bußgeldbescheid vom (Datum)
wiederspreche ich der Sache nach.
Mit freundlichen Grüßen
........-
Vorschlag 2:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Bußgeldbescheid vom (Datum)
wiederspreche ich.
mit freundlichen Grüßen
........-
So denk ich mir das, aber wenn Du mal ne Rechtspflegerin kennen würdest,
oder gar ein Anwalt, würde der/ die das besser formulieren.
solong...
ich würde erstmal nichts zahlen und die Sache einem Anwalt übergeben. Dieser kann die Rechtslage auch besser erötern. Denn ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das dieses von dir beschriebene Abschleppen rechtens war. Außerdem kann man darüber streiten ob nicht erstmal eine Mängelkarte hätte erstellt werden sollen. Oft muss man ja, soweit Mängel festgestellt wurden, nach einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug vorzeigen und somit beweißen das die Mängel beseitigt wurden.
Das mit der Bremse verstehe ich bis heute nicht. Tausend andere Fahrzeuge fahren oder auch mit den gleichen Bremsen rum? Wenn man auf Orginalteile rüstet müsste doch alles passen.
Lg Stefan
Ich würde das so schreiben,wie Du ers verfasst hast.
Hier wird von jedem irgendetwas anderes kommen,weil jeder seine eigenen Vorstellungen hat.
Ich finde,es liest sich gut,keine überflüssigen Floskeln und das wesentlich steht drinne.
Und wenn die auf Ratenzahlung eingehen (wovon man eigentlich ausgehen kann) melden die sich von alleine oder man stellt hinterher erneut einen Antrag auf Ratenzahlung. Und dann brauch man meist auch nur so viel bezahlen,wie es einem möglich ist.
naja aber es geht doch eigentlich darum, das es nciht rechtens ist, was der polizist mit ihm da abgezogen hat. deswegen würde ich zum anwalt gehen. wofür gibts denn einen rechtsschutz?
wofür gibts denn einen rechtsschutz?
Wenn man denn eine hat....
normalerweise schon oder? wenn nicht wären mir die 100€ beim anwalt lieber als die 500€ strafe, die eigentlich auch noch unbegründet ist.
Hi,
Den Begriff "Polizeiwillkür" würd ich nicht in ein Schreiben verwenden.
Eher Begriffe wie "nichtausschöpfen des Ermessensspielraumes", da hier nun
wirklich mit Kanonen auf Schwalben geschossen wird.
solong...
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