"Wie teuer wird es eigentlich wenn ich..." - Eine Hilfe zur Selbsthilfe

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  • Da hier ja häufiger mal die Frage auftaucht, wie teuer es wird, wenn man dies oder das macht, wollte ich auf die nagelneue Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges (BT-KAT-OWI) des KBA hinweisen. Da stehen in gut verständlichem Deutsch alle möglichen und unmöglichen Verstöße drin und welche Folgen sie nach sich ziehen.
    Zum Beispiel:

    • "Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere. 15,00€"
    • "Sie fuhren als Radfahrer/Mofafahrer nebeneinander. Es kam zum Unfall. 25,00€"
    • "Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. 25,00€"

    Ihr findet den gesamten Katalog kostenlos auf der Homepage des KBA unter diesem Link.

  • Folgendes möchte ich noch anmerken:


    - S50, Schwalbe, etc. sind keine Mofas. Die o.g. Beispiele gelten desshalb nicht.
    - Bei vorsätlich begangenen Ordnungswidrigkeiten kann der Regelsatz verdoppelt werden
    - Bei mehreren Tathandlungen in Tateinheit kann folgende Rechnung gemacht werden:
    -> teuerstes Bußgeld zu 100% + andere geringeren Verwarn- und Bußgelder zu 50% dazu.


    (Diese Regelungen sind aber von Bußgeldstelle zu Bußgeldstelle unterschiedlich und nur Richtwerte!)

  • Weis nicht ob es jetzt hier her past, aber wie ist es denn mit 2 Simme nebeneinander fährt, einmal in der stadt ? Also bei ca 30 bis 60 kmh, je nach situation und das gleiche auf der Landstraße. Bin der meinung mal gelernt zu haben das man dann zumindest auf der Landstraße hintereinander fahren muss es sei denn es ist eine zu große gruppe um den Überholweg zu verkürzen.

  • also man fährt nicht nebeneinander sonder hinter einander versetzt damit der hintere auch vorrausschauend fahren kann hab ich zumindest so in der fahrschule gelernt


    und ganz rechts sollte man auch nicht fahren (wenn alleine unterwegs) da man sonst an den unmöglichsten stellen überholt wird

  • Und was ist dann mit dem Rechtsfahrgebot und abstand zum Seitenstreifen glaube ich 50 cm?

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Wenn wir schon dabei sind lese ich das richtig oder träume ich?
    Aus dem Tatbestandskatalog:
    103178 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) 20,00
    geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h.
    Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
    Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
    § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat


    Ist das richtig daß da Fahranfänger bereits Punkte bekommen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • doch du kannst auch als anfänger punkte bekommen glaube ich :D

    Trotz Mauerfall und Wende Simsonpower ohne Ende :juchuu:
    Beast from east :tongue:

  • Wo steht da was von Punkten ?????


    Wenn das aus dem Schreiben der Bußgeldstelle ist , muß das mit den Punkten dabei stehen :a_bowing:
    Du solltest nur aufpassen das der selber Verstoß nicht nochmal innerhalb von einem Jahr vorkommt. :whistling:

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • das wird aber schwer^^ :D ja aber grundsätzlich kann man ja als fahranfänger auch punkte bekommen.. wie z.b. beim geblitzt werden oder ähnliches und je nachdem ist ja denn auc noch mit nachschulung zu rechen -.- dieser verdammte "staat" :D

    Trotz Mauerfall und Wende Simsonpower ohne Ende :juchuu:
    Beast from east :tongue:

  • Jopp, kann man.


    Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php

    "Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." - Nietzsche

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