"Wie teuer wird es eigentlich wenn ich..." - Eine Hilfe zur Selbsthilfe

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Tatbestandskatalog:


    (A - 1) ... A-Verstoß, bei dem die Bußgeldstelle einen Punkt verhängen KANN (wg. Klammer)
    A - 1 ... A-Verstoß, bei dem ein Punkt verhängt wird

  • ..... wenn ich abhaue und die finden mich anhand des Nummernschildes, das Motorrad liegt aber zerlegt in alle Einzelteile (weil komplett nicht STVO zulässig) in der Garage verteilt

  • ..... wenn ich abhaue und die finden mich anhand des Nummernschildes, das Motorrad liegt aber zerlegt in alle Einzelteile (weil komplett nicht STVO zulässig) in der Garage verteilt


    Das wäre dann Auseinanderbaurekord. Oder aber du hast alles in einer Garage weg von deinem Wohnort und zu Hause macht keiner auf bzw. weiß dass du da gerade schraubst.
    Dann kannst du nur noch hoffen, dass es dunkel war und die Zeugen sich nicht mehr genau daran erinnern können, ob die Farbe nun dunkelblau oder schwarz war.


    Da du Auseinander bauen willst, nehme ich an, dass du eigentlich keine ABE aufgrund von Umbauten bekommen würdest. Dann solltest du auch die relevanten Teile "entsorgen".


    Die Flucht an sich, stellt soweit keine eigene Straftat dar, solltest du nicht während bzw. kurz vorher Handlungen begangen haben die die Flucht erst ermöglichen.


    mfg

    Alle Mann mir nach ... ! Ich folge !!! :thumbup:

  • Das würde ja bedeuten daß bereits ab einer Geschwindikgeitsübertretung von 5-10 Sachen ein Punkt vergeben werden kann! Das ist doch Schwachsinn!


    Tatbestandskatalog:


    (A - 1) ... A-Verstoß, bei dem die Bußgeldstelle einen Punkt verhängen KANN (wg. Klammer)
    A - 1 ... A-Verstoß, bei dem ein Punkt verhängt wird

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Das ist kein Schwachsinn, sondern eine sinnvolle Maßnahme für Menschen, die Belehrungsresistent sind. Wer sich z.B. nie anschnallt kann gut mit Punkten rechnen. (bei 5km/h drüber wird es keine Punkte geben)

  • Wer sich z.B. nie anschnallt kann gut mit Punkten rechnen.

    Nicht unbedingt. Entweder hat man ein Auto, das zu einem Zeitpunkt gebaut wurde, als es noch keine Sicherheitsgurte gab, und in dem auch keine nachgerüstet wurden (theoretisch muß man da zwar seit Dezember 2005 einen Helm aufsetzen; doch in der Praxis wird das nicht verlangt), oder man hat einfach eine Ausnahmegenehmigung (genau wie für das Fahren ohne Helm auf Krädern).


    ____________________________________________________________________

  • Ja, ja. Die guten alten Ausnahmen.
    Ich denke er meinte aber den Grundsatz. Fürs nicht Anschnallenmüssen gibt es ja auch noch Ausnahmetatbestande, die für jeden gelten wie bspw. Taxifahrer und beim Ein-/Ausparken auf Parkplätzen. Für das was MuZ meinte, stimmt die Aussage.
    Selbst fürs Handy am Ohr gibt es übrigens Punkte.


    mfg

    Alle Mann mir nach ... ! Ich folge !!! :thumbup:

  • in welcher Behörde ruht eigendlich der Mikadospieler?

  • der hier? -> :morgaehn: ... oder was meinst du genau? :kopfkratz:


    ich meinte die Bettelwanze :D


    Von Beruf Mikadospieler, also Beamter und ich wollte wissen wo

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!