"Wie teuer wird es eigentlich wenn ich..." - Eine Hilfe zur Selbsthilfe

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  • So, dann würde ich das Thema mal wieder auffrischen....


    Und zwar was ich schon immer wissen wollte,


    wie teuer wird es eigentlich wenn man von den Herren in silber blau angehalten wird und die feststellen das ein größerer Zylinder verbaut ist, 90ccm zb ?


    Zwecks erlöschen der Betriebserlaubnis ist mir klar,punkte und so weiter.... mich interessieren speziell die Kosten zwecks Versicherungsbetrug die auf einen zukommen.


    Hier im Forum wird es doch bestimmt den ein oder anderen geben der das schon durch hat.


    mfg

  • Zum ersten wird dir MuZ was sagen können, zum zweiten nur deine Versicherung, die handhaben das nämlich sehr unterschiedlich.

  • öhhhm ja interessant ist wie alt du bist
    und ob du schonmal Polizeilich in Erscheinung getreten bist
    ob du ne Führerscheinklasse besitzt....


    wenn du nen 90er Pott drauf hast ist das einerseits:
    ein Fahren ohne Fahrerlaubniss, gibt im übrigen 6 Punkte in Flensburg
    ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gibt im übrigen 6 Punkte in Flensburg
    u.U. auf eine Urkudenfälschung


    Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nach §19 StVZO geregelt.
    Das Fahren ohne Betriebserlaubniss stellt einen Verstoß gegen §4 der FZV dar, in Verbindung mit §48 Nr. 1a) FZV dar
    Der Bkat(Bußgeldkatalog) sieht dafür unter der Tabbestandsnummer(TBNR) 803600 eine Geldbuße in Höhe von 50€ und 3 Punkte in Flensburg vor


    Versicherungsbetrug in dem Sinne ist Betrug nach §263 StGB, dafür kann es unter Anwendung des StGB als Strafmaß zwischen 6 Monaten und 10 Jahren geben.
    Da ich davon ausgehe das du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast kommt bei dir nicht das StGB als Strafmaß in Frage sondern das JGG.
    Das sieht keine Bestrafung nach dem StGB vor, sondern das der Jugendliche Einsicht zeigt und verhindert wird, das du "auf die Schiefe Bahn gerätst"


    Gehen wir von dem Fall aus es handelt sich NUR um den Betrug nach 263 StGB und es kommt, aus welchen Gründen auch immer, keine Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. dazu ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt das Verfahren nach §45 und §47 JGG einstellt.


    Der Bkat sieht keine Bestrafung für den Versicherungsbetrug vor, da es sich dabei nicht um eine Ordnungswiedrigkeit nach dem OWIG-Katalog handelt sondern um eine Straftat.


    Ergo: Die Bestrafung bei Fahren ohne Versicherung kann also nicht pauschal und von vornherein gesagt werden, sondern hängt sehr stark vom jeweiligen Fall ab.


    Ich hoffe ich konnte helfen.


    mfg :b_wink:

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer


  • ich fasse meine o.g. (roten) Ausführungen nochmals zusammen:


    Sollte eine erforderliche FE-Klasse (mind A1) und eine gültige Versicherung vorliegen, wurde keine Straftat verwirklicht. Dann bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, da die Betriebserlaubnis erloschen und/oder vom Fahrzeug eine Gefährdung ausgegangen ist. Das Bußgeld bewegt sich dann zwischen 100 bis 200€ und ein paar Punkten. Weiterhin ist mit einer Nachschulung zu rechnen, da die meisten hier noch in der Probezeit sein dürften. Kosten? 400€? Am Ende kommen also ein paar Scheine zusammen.


    Und nicht etwa denken, nur weil die Straftaten unter Umständen eingestellt werden, wars das. Die Ordnungswidrigkeiten wurden tateinheitlich begangen und werden trotzdem weiter verfolgt. ... und die Bußgeldstelle ist konsequenter, als so manches Gericht ;)


  • Sollte eine erforderliche FE-Klasse (mind A1) und eine gültige Versicherung vorliegen, wurde keine Straftat verwirklicht. Dann bleiben nur noch Ordnungswidrigkeiten übrig, da die Betriebserlaubnis erloschen und/oder vom Fahrzeug eine Gefährdung ausgegangen ist.


    Bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn ich keinen höheren 2-Radschein habe (zB. nur PKW) und mit einem 70er angehalten werde,begehe ich eine Strafttat?
    wenn ja,mit welchen Konsequenzen müßte man dann rechnen?


  • Bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn ich keinen höheren 2-Radschein habe (zB. nur PKW) und mit einem 70er angehalten werde,begehe ich eine Strafttat?
    wenn ja,mit welchen Konsequenzen müßte man dann rechnen?


    fahren ohne führerschein.... nur dazu muss erstmal festgestellt werden zB durch gutachter das die karre mehr als 60+ rennt.... wegen versicherung biste meistens kaum dran...

    Der Motor brüllt, der Ossi lacht...schon wieder einen Wessi Roller platt gemacht!!!

  • schlimmer die leute, die bewusst ohne lappen fahren. gleich den schein wegnehmen und ab in die MPU. und erstmal jahrelange sperre.


    selbst mit tempo 70 nen polizeifahreug überholen, das hat bisher keinen gejuckt die paar male ... die denken wenn die eh schon 60 fahren dürfen, da ist 70 noch innerhalb der toleranz :D



    Ahoi!




  • Bedeutet das im Umkehrschluß: Wenn ich keinen höheren 2-Radschein habe (zB. nur PKW) und mit einem 70er angehalten werde,begehe ich eine Strafttat?
    wenn ja,mit welchen Konsequenzen müßte man dann rechnen?


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html


    Bei größerem Hubraum ist die mögliche Endgeschwindigkeit egal, da die Klasse M (neu AM) nur bis 50ccm gültig ist. Selbst ein 80er, der schlechter als ein originaler 50er läuft wäre eine Straftat.

  • Bei größerem Hubraum ist die mögliche Endgeschwindigkeit egal, da die Klasse M (neu AM) nur bis 50ccm gültig ist.


    Hallo MuZ! Ich hab letztens gelesen, dass Du Polizeibeamter bist und ich denke, du müsstest es Wissen!


    Meine Frage: Ich habe eine Schwalbe KR51/2, alles Stino, sie läuft an guten Tagen und ohne viel Gegenwind per GPS gemessen echte 72 kmh auf der Geraden. Da Simsons ja nun keine Drosselungen eingebaut haben, wie bei den meisten 45 kmh- Rollern, denke ich also, dass sie das auch laufen darf. Aber wo liegt eigentlich oberste Grenze? Wenn wir mal annehmen, dass ein Stino- Moped knapp an die 80 rankommt, wäre das auch noch erlaubt? (es gibt wirklich Fälle, dass Mopeds die vom Band liefen und nach der Einfahrzeit wirklich diese Endgeschwindigkeit erreicht haben! Ich weiß das daher, weil ich saß früher ja quasi an der Quelle...)


    Gruß Mario

    --OHNE SCHÖNEN ZWEITAKTSAFT, HAT AUCH DIE SCHÖNSTE SIMME KEINE KRAFT--

  • Ich freu mich erstmal über die ausführlichen Antworten.


    Also am rande, ich bin schon 23, keine schweren verkehrsstraftaten begangen, habe A1 und keinerlei Probezeit mehr..


    Also könnte ich ja davon ausgehen das ich neben den üblichen 3 punkten und um de 100€ Strafe jetzt nicht so viel zu erwarten habe, oder?


    :whistling:


  • Hallo MuZ! Ich hab letztens gelesen, dass Du Polizeibeamter bist und ich denke, du müsstest es Wissen!


    Meine Frage: Ich habe eine Schwalbe KR51/2, alles Stino, sie läuft an guten Tagen und ohne viel Gegenwind per GPS gemessen echte 72 kmh auf der Geraden. Da Simsons ja nun keine Drosselungen eingebaut haben, wie bei den meisten 45 kmh- Rollern, denke ich also, dass sie das auch laufen darf. Aber wo liegt eigentlich oberste Grenze? Wenn wir mal annehmen, dass ein Stino- Moped knapp an die 80 rankommt, wäre das auch noch erlaubt? (es gibt wirklich Fälle, dass Mopeds die vom Band liefen und nach der Einfahrzeit wirklich diese Endgeschwindigkeit erreicht haben! Ich weiß das daher, weil ich saß früher ja quasi an der Quelle...)


    Gruß Mario


    Es gibt bei Fahrzeugen 10% Toleranz
    Fertig!
    Wenn sie schneller läuft und Sie nen Gutachten erstellen lassen und der Gutachter sagt das ist ne A1 Maschine dann haste Pech.
    Per Gesetz bist du verpflichtet sicherzustellen, dass deine Maschine die gesetzlich erlaubte bbH. nicht überschreitet.
    GESETZ!


    Wies in Realität aussieht weißte Sicherlich selber....also wenn sonst nichts weiter verändert wurde dann ist die halt "eingefahren"

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

  • So einfach ist die Theorie; die Praxis ist hier aber eine spezielle, d.h. andere.


    Die Richter, die das mit den 10% allgemein entscheiden, gehen von West-Mopeds aus, bei denen die die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eben die Höchstgeschwindigkeit war. Wenn das Ding also z.B. nur höchstens 40 laufen durfte, dann machte es das unter Optimalbedingungen (oder sollte es zumindest theoretisch ...). Fuhr dann ein extrem fetter Fahrer mit enormem Gewicht und riesigem Luftwiderstand, wurde es logischerweise langsamer. Das gleiche gilt für Soziusbetrieb und/oder Gepäck.


    Bei den Simson-Mopeds war das anders. Da waren die 60 so definiert, daß eine Simson sie mit zwei mittelgewichtigen Personen samt Gepäck auf ebener Strecke bei leichtem Gegenwind schaffen sollte.
    Wenn da nun ein 16-jähriger Hänfling ohne Gepäck alleine draufsitzt, werden das völlig original eben einiges mehr als die 10%, d.h. mehr als 66 (z.B. 72).
    Dem hat ein Richter Rechnung zu tragen.


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