Wie die S70 zulassen?

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    Original von simme89:
    was ist den \"EVP\". Meinst du vielleicht VEB.



    mhhh das sollte man schon wissen wenn man ein fahrzeug aus der ddr fährt. EVP steht für Einhandelsverkaufspreis und das stand bei vielen/allen preisen in der ddr rauf auf der ware. bei mir auf dem mantel steht halt EVP 40,50 Mark. dh der mantel ist über 20 jahre alt

  • Zitat


    Original von habichtfreak:
    das klingt ja gut, kein asu. und tüv da müsste ich aber vorher noch einiges machen. auf den mänteln steht noch \"EVP\" drauf. die kommen sicher nicht durch den tüv.


    End-uro: mit dir streite ich nicht mehr. aus deiner sicht ist es ein rotes versicherungskennzeichen und ich nenne es rotes oldtimerkennzeichen, weil ich es auch nur an oldtimer ranschrauben darf. die diskusion führt zu nicht. aber wir wissen beide das § 29g nicht mehr existiert und somit auch keine vorschrift mehr für das RVK. wir werden beide kein rvk mehr in 3 wochen haben, also lass uns die sache begraben :lickout:



    du kannst es nennen wie du willst. aber wenn du in gesetzen suchst, musst du den offiziellen namen verwenden. und da ist es kein oldtimerkennzeichen. auch wenn du es gerne so nennen möchtest. das die diskusion zu nichts führt ist klar, wenn man nicht mal die richtigen wörter benutzt.
    das § 29g der stvzo nicht mehr existiert weiss ich. aber wie kommst du darauf es gäbe keine vorschrift mehr für das RVK ? es gibt sie!!
    DU wirst keines mehr haben. ich schon. aber bei deiner missbräuchlichen nutzung ist es auch für dich und die allgemeinheit besser wenn du keines mehr hast!

  • Steuern fallen bis 125 ccm keine an.


    Der Versicherungspreis hängt an der Höchstgeschwindigkeit (wie ja schon jemand richtig ausführte).
    Da Leichtkrafträder, die mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 80 in den Papieren angegeben sind, auch von 16-Jährigen gefahren werden DÜRFEN (egal wie alt der Halter ist), besteht für die Versicherungen ein statistisch größeres Risiko, das die sich gewaltig hoch bezahlen lassen!!!


    Ich weiß das von einem Bekannten, der mit 80 Jahren eine 125er fährt. Als er die gekauft hatte, war die mit 76 km/Std in den Papieren angegeben.
    Er fiel fast vom Stuhl, als er die Versicherungsprämie erfuhr.
    Da nützte es auch nichts, daß es auf seine Frau angemeldet wurde, die fast so alt ist und seit den 50er-Jahren den 1er-Führerschein hat und mit den Prozenten ganz unten angelangt ist.


    Wir klärten das vorher telephonisch mit dem TÜV ab.
    Dieser sagte, er müßte irgendeine Maßnahme eintragen, die eine Erhöhung der Geschwindigkeit erklärt, z.B. eine längere Übersetzung.
    Da wir nach dem Kauf ohnehin die Übersetzung geändert hatten, brauchten wir nur noch hinfahren.
    Der Sachverständige/Ingenieur, auf Motorräder spezialisiert (also kein unwissender Feld-Wald-und-Wiesen-TÜV-Prüfer!!!), trug also lediglich eine höhere Zähnezahl des Ritzels ein und änderte daraufhin ohne Geschwindigkeitsmessung den Wert in den Papieren auf 81.


    Und mit 81 Höchstgeschwindigkeit darf auch theoretisch kein 16-Jähriger mit dem Ding fahren (in der Praxis kennt der alten Mann natürlich keine 16-Jährigen und würde auch nie einen fahren lassen), - und plötzlich sank die Versicherung auf einen winzigen Bruchteil!!!


    Er mußte zwar damals daraufhin ein riesiges Kuchenblech kaufen und gegen sein kleines 80er-Schild tauschen; doch wie ich inzwischen gehört habe, soll diese Vorschrift geändert worden sein, sodaß jetzt auch Leichtkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit über 80 ein kleines Schild haben dürfen.
    Das ist aber nur Hören-Sagen, weiß ich also nicht sicher.
    Am besten bei der Zulassungstelle anrufen.


    Der Spaß beim TÜV hat 30 Euro gekostet. Dazu mußte er dann noch ca. 10 Euro bei der Zulassungstelle für einen neuen Fahrzeugschein bezahlen (Brief gibt es für Leichtkraftrad nicht, d.h. er hat immer noch die grüne Betriebserlaubnis statt des großen Wischs).
    - Und er muß jetzt alle zwei Jahre mit dem Ding zum TÜV und für eine neue Plakette auch noch abdrücken.
    Das ist aber insgesamt immer noch billiger als die Horror-Prämie bei Höchstgeschwindkeit unter 80.


    Besorge Dir also einfach ein größeres Ritzel vorne.
    Erkundige Dich nach einem Zweirad-Sachverständigen/Ingenieur bei einem TÜV und kläre das vorher telephonisch ab.
    Dann fährst Du vor, läßt Dir 81 eintragen, und schon zahlst Du nur die winzige Versicherungsprämie.
    Und wegen dem Schild, das mußt Du halt auch noch abklären.

  • danke schwabe.
    das ist auf jeden fall sehr hillfreich!!!


    ich hoffe nur das ich bei der dekra einen finde der mir dann die 81km/h bescheinigt.



    wegen dem schild:
    ja man brauch immernoch n großes...
    das kleine ist deshalb klein damit man erkennen kann das es von \"den kleinen\" gefahren werden darf,also wenn man so eins hat dann is das mopped meist auf 80 gedrosselt...

  • Der Bericht von Schwabe war wirklich mal verständlich und hilfreich.
    Ich überlege eben auch ob ich meine S83 wieder auf 70 cm³ umrüste.
    Mein Vorgänger hatte sie auf 50 cm³ umgebaut und von der DEKRA umschreiben lassen.


    Ich denke dass unser DEKRA Prüfer auch kein Problem darin sieht Sie auf 81 kmh umzuschreiben.


    Ein 17 Zoll Hinterrad habe ich bereits und mit einem 17 zehner Ritzel sollte sie sogar über 80 kmh kommen.


    Ich muss nur noch raus finden was mich die zwei Jährige Hauptuntersuchung jedes Mal kostet.

  • Nun bleibt aber die Frage, ob man eine Simson (und nicht eine 125iger) auf 81km/h eintragen kann. Denn sie ist ja nur für 75km/h zugelassen. Da könnte es zu Problemen kommen. Man müsste fast eine Einzelabnahme machen, oder sogar nachweisen, dass der Rahmen hällt, bei den Geschwindigkeiten.


    mfg

  • Zitat

    Original von bpshop:
    Man müsste fast eine Einzelabnahme machen, oder sogar nachweisen, dass der Rahmen hällt, bei den Geschwindigkeiten.


    Eine Eintragung durch einen Sachverständigen Ingenieur ist immer eine Einzelabnahme (die ein Feld-, Wald- und Wieserprüfer weder machen kann noch will).
    Natürlich kann ein Korinthenkacker alle mögliche Sachen verlangen, wenn er sich irgendwie absichern will oder keine Lust hat.
    So gibt es auch viele TÜV-ler, die sich permanent weigern, auch bei älteren Mopeds offene Luftfilter ohne teuere Messungen (Geräusch, Abgas, Leistung, Geschwindigkeit) einzutragen, oder Ochsenaugen ohne hintere Blinker.
    Wenn man merkt, daß es bei demjenigen nicht geht, muß man sich einen anderen Sachverständigen suchen.


    Aber so eine Frage, wie eine S70 auf über 80 km/Std einzutragen, kann man ja vorher fernmünlich oder persönlich abklären, bevor man da vorfährt.
    Wenn man merkt, daß derjenige keine Lust hat oder herumzickt, am besten gleich bleibenlassen bei diesem; denn er hat da die Macht, gegen seinen Willen läuft bei dieser Stelle gar nichts.


    Bei einem Sachverständigen, der sich auf Motorräder ein bißchen spezialisiert hat (und ich kann da nur aus meiner eigenen Erfahrung hier aus Berlin berichten), braucht es solch bürokratisches Theater gar nicht.
    Der Ingenieur als Sachverständiger entscheidet nach seiner Kompetenz. Und wenn er der Meinung ist (ohne jegliche Messung, Prüfung, Gutachten o.ä.), daß das Ding über 80 fahren kann, ohne daß da irgendetwas gefährdet wird, dann trägt er das auch ein.
    Punkt.


    Ich habe bei meinem größeren Moped einen größeren Vergaser, offenen Luftfilter, mehr Leistung, höhere Geschwindigkeit, höhere Geräuschwerte, andere Schwinge, andere Räderm anderen Tank usw. usf. eintragen lassen, - ohne jegliche Papiere und ohne jegliche Messung (sogar Gabelverlängerungen oben).
    Der Sachverständige hat aus seiner langjährigen Erfahrung entschieden, daß das geht, und gut.

  • ich bin meinem ziel ein stückchen näher. nach tagelangen versuchen bei der versicherung den sperber anzumelden und keiner zuständig sein wollte habe ich heute jemanden erreicht. technisch gesehen bekomme ich in den nächsten tagen ne doppelkarte.


    ich hab extra nachgefragt weil online steht \"Motorrad bis BJ 78\". die versicherung macht bei oldtimern aber keinen unterschied zwischen motorrad und Leichtkraftrad. auch die gruppen bis 80kmh und über 80kmh gibts nicht.


    sperber ist für die ein oldtimer-motorrad. bevor jetzt alle schreien das sie das auch haben wollen, fürs erste mal anmelden kommen natürlich weitere kosten auf mich zu die nicht zu vernachlässigen sind:


    TÜV: 30-40 Euro
    Zulassungstelle: 25 euro
    Nummerschild pressen: 10-15 euro


    noch ist aber nichts in sack und tüten. ich hoffe bis nächste woche habe ich das fertig dann verrate ich die versicherung

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