Ich wollte, dass hier vor einigen Tagen schonmal ansprechen, ist irgendwie wieder untergegangen. Leider werden hier noch so einige Leute die ABE´s bei Ebay gekauft haben so einen Brief kriegen. Ich kenne auch mehrere Leute die da jetzt ein Verfahren am Hals haben und wurde kürzlich von einem Polizisten gebeten ihm mal echte alte Simsonpapiere zum Vergleich zu zeigen.
Es wurden wohl mehrere Ebayverkäufer die das Zeug im großen Stil verramscht haben platt gemacht und die Käufer selbiger werden nun alle ermittelt. Hat leider noch einen weiteren Nachteil für uns Simsonfahrer, habe aus zuverlässiger Quelle gehört, dass die Polizei bundesweit angehalten ist Simsons stärker zu kontrollieren, insbesondere auf falsche ABE. EIner der betroffenen die ich kenne wurd enur durch Zufall bei einer Kontrolle festgestellt. Also Leute, haut die Dinger weg und besorgt euch welche vom KBA.
Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

Es sieht so aus, als ob du einen AdBlocker aktiviert hast.
Hey, was ist los? Wir haben einen aktiven Werbeblocker erkannt...aber irgendwie müssen wir das hier doch auch finanzieren! Für uns dient die Werbung, die wir hier anzeigen, u.a. dazu, die Betriebskosten der Server und die Lizenzkosten der Software regelmäßig zu begleichen. Von daher vielen Dank dafür, dass Du für simsonforum.de eine Ausnahme in deinem Werbeblocker hinzufügst! Vielen Dank!
-
-
So ich habe das StGB durchgelesen und wie schon Enduro festgestellt hat, gibt es bei §275 einen Verweis zu §149 Absatz 2 und 3, wo wirklich eine Lösung für Problem steht.
Deswegen zitiere ich nun kurz die zwei relevanten § für diesen Fall:
(§275 Absatz (1) Nr. 3 wird mir vorgeworfen)
§ 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen(1) Wer eine Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet, indem er
1 . Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,
2. Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder
3. Vordrucke für amtliche Ausweiseherstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (Dies hat Gollmann256 zu befürchten)
(3) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (evtl. meine Rettung)§ 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig die Ausführung der vorbereiteten Tat aufgibt und eine von ihm verursachte Gefahr, daß andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder die Vollendung der Tat verhindert und die Fälschungsmittel, soweit sie noch vorhanden und zur Fälschung brauchbar sind, vernichtet, unbrauchbar macht, ihr Vorhandensein einer Behörde anzeigt oder sie dort abliefert.(3) Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr, daß andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abgewendet oder die Vollendung der Tat verhindert, so genügt an Stelle der Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 1 das freiwillige und ernsthafte Bemühen des Täters, dieses Ziel zu erreichen.
Ein wenig Juristendeutsch, das hoffentlich auch anderen weiterhilft, die in der gleichen Situation sind.
Eigentlich kann man nur jedem raten, der eine Blankobetriebserlaubnis ersteigert, gekauft oder sonst wie erhalten hat, diese den Behörden freiwillig abzuliefern.
Der Fall wird natürlich komplizierter, wenn man die Blankobetriebserlaubnis ausgefüllt hat. -
Diese DDR-ABE- Kärtchen sind ungültig und dürfen deshalb zu Sammlerzwecken gekauft und verkauft werden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur ist diese Gesetzeslage noch nicht allen bekannt und einige gehen fälschlicherweise immer noch von der Gültigkeit dieser DDR- Pappkärtchen aus.
Gültig sind nur noch entweder: 1. die Abdrucke der ABE´se, die durch das KBA Flensburg ausgegeben werden ( früher legitimiert in § 18 V STVZO) oder 2. die neuen formgebundenen Datenbestätigungen !!!! (zwingend Muster 2d, fälschungserschwerend, DIN A4 ) bzw. Übereinstimmungserklärungen (COC) für zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 4 Absatz 5 FZV gültig. Landläufig wird jedoch teilweise unberechtigt davon ausgegangen, dass diese alten DDR- ABE-Kärtchen noch Gültigkeit haben.
Grundsätzlich ging man davon aus, dass Allgemeine Betriebserlaubnisse unbefristet gelten, was jedoch nicht auch für den dazugehörigen, jeweils mitzuführenden Nachweis über die Erteilung der ABE gilt, sondern erst mal nur den abstrakten Vorgang der ABE-Erteilung für diese reihenweise zu fertigenden Fahrzeuge. So zeigt ein Blick in das DDR-Gesetz folgende rechtliche Ausgangssituation: Die 3. Durchführungsbestimmung zur STVZO - Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen- vom 28.05.1982 ( GBl.I Nr.27 S. 499) in der Fassung der 5. Durchführungsbestimmung vom 20.03.1987 ( GBl I Nr. 10) befristet die Geltung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen. Dort heißt es nämlich im § 1 Absatz 9 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis: Die allgemeine Betriebserlaubnis besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren. Auch die entsprechende Regelung im Einigungsvertrag ( zur STVZO Sachgebiet B Maßgabe 23) scheint diese 3 -Jahres Frist nicht zu entfristen, da es hier heißt: Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig ... , wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden. Das heißt maßgeblich sind hier eindeutig die bisherigen Vorschriften der DDR und nach diesen gab es eben die 3-Jahres Frist der Gültigkeit. Die nachfolgende Maßgabe 24 im einschlägigen Kapitel des Einigungsvertrages unterstreicht konsistent, dass die ABE nach den DDR-Vorschriften keine unbefristete Gültigkeit haben kann, da hier folgender Wortlaut gilt: „ Nachträge zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen im Sinne der Nummer 23 sind nur bis zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Betriebserlaubnis zulässig.“. Diese Maßgabe wäre inkonsistent, wenn eine unbefristete Gültigkeit der ABE bestanden hätte.
Konsequenterweise hat dann seit der Wiedervereinigung ( spätestens mit Ablauf des 30.06.1997- Erklärung des Datums erfolgt unten) nur noch der ABE-Abdruck des KBA nach § 18 V STVZO Geltung und nicht mehr die DDR- Original- ABE-Karte. Die Gültigkeit der DDR-ABE-Pappkärtchen scheiterte formal auch an den jeweils geforderten Formvorschriften ( In der DDR gab es keine Abdrucke oder Ablichtungen; nur handschriftlich ausgefüllte Pappkärtchen, bei denen oftmals nicht einmal die zwingend erforderliche Konformitätsbestätigung mit dem genehmigtem Typ erfolgte).
Aufgrund der handschriftlichen Eintragungen und der DDR-Praxis der gängigen Streichungen und Korrekturen würde aus der weiteren Gültigkeitsannahme dieser originalen DDR-ABE-Pappkärtchen ein unverhältnismäßiges Missbrauchspotential erwachsen.
Es ist bei der Beantragung der „ABE-Abdrucke beim KBA “ weder irgendeine Erklärung über den Verbleib des Originals, geschweige denn eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abzugeben. Das bedeutet zwangsläufig, dass die DDR-Karten ungültig sein müssen. Wäre dies nicht so, könnte ich neben der gültigen DDR-Karte noch einen weitere gültigen Abdruck beim KBA bestellen. Es ist aber verboten, zwei identisch gültige Dokumente für ein Fahrzeug zu haben ( vgl. Übermaßverbot gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz).
Eine weitere Tatsache belegt die aus der DDR-Gesetzeslage (und der daraus resultierenden Praxis) herzuleitende Ungültigkeit dieser DDR-ABE-Kärtchen: In der DDR gab es nachweislich und lt. § 10 IV STVZO überhaupt keine Mitführungspflicht dieser ABE-Kärtchen. Hier war für zulassungsfreie Kleinkrafträder lediglich die Mitführung des Versicherungsnachweises vorgeschrieben. Auch aus dem Einigungsvertrag geht keine neuerdings vorhandene Mitführungspflicht dieser DDR- ABE-Pappkärtchen hervor, die eine Ausweisfunktion begründen könnte.Durch die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ab dem 01.03.07 wird die ohnehin bereits vorhandene rechtliche Bedeutungslosigkeit dieser DDR- ABE-Kärtchen nochmals gesetzlich unterlegt, indem im § 4 Absatz 5 FZV überhaupt nicht mehr von einer ABE-Karte (nicht einmal von dem bisher einschlägigen Abdruck/ Ablichtung) gesprochen wird. Dennoch ist diese Gesetzeslage praktisch noch nicht überall durchgedrungen und es wird teilweise immer noch von der Gültigkeit dieser DDR -ABE -Pappkärtchen ausgegangen.
§ 50 III FZV enthält keine entsprechende Besitzstandswahrung bzw. Fortgeltung für DDR-ABE-Kärtchen als materiell mitzuführender Nachweis.So fordert eben § 4 V FZV ausschließlich die formgebundenen Nachweise Datenbestätigung, COC oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung.
Dieses Rechtsverständnis der FZV ist ein richtiger Schritt im Hinblick auf die in Europa intendierte Harmonisierung der Fahrzeugpapiere und auch einen großen Beitrag in Richtung fälschungssichere Fahrzeugpapiere ( vgl. auch BT- Drs. 13/9118 vom 27.11.1997), zumal alle anderen DDR-Fahrzeugpapiere ohnehin bereits lange ungültig sind.
Vor diesem Hintergrund sind diese originalen DDR- ABE-Kärtchen ungültig. Deshalb ist der Kauf und Verkauf nicht strafbar. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -
Das hört sich ja alles unheimlich schlau an, ist nur leider komplett falsch!
Schau mal was das KBA dazu schreibt:
Zitat:
Ist Ihr Nachweis (Registrierschein) für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge verloren gegangen?Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für:
* Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
* Fahrräder mit Hilfsmotor und
* Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
* motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sindDie Auskunft kostet je Fahrzeug 17,90 Euro zuzüglich 5,45 Euro Porto und Nachnahmeentgelt.
Zitat EndeAlso gibts neue, wenn die alten weg sind! Steht nix von ...ab dem soundsovielten muss man...
Der alte (und natürlich zu DDR-Zeiten für eben das betreffende Moped ausgestellte) hat also noch nach wie vor seine Gültigkeit, sofern man das Ding noch hat. Ohne wenn und aber!
Einiges von dem was du schreibst, bezieht sich auf die neuen KFZ-Papiere von der Zulassungsstelle, aber auch hier gilt das die alten noch bis zur nächten Umschreibung (zB durch Halterwechsel, Umzug in einen andere Zulassungsbezirk etc) ihre Gültigkeit behalten.
Dieses gilt übrigens grundsätzlich für alle Dokumente, ausgenommen denen mit einem Ablaufdatum (zB Personalausweis).Nicht vergessen, Simsons mit 50ccm und einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h haben keine Zulassung, das ist ne ganz andere Baustelle. Anders ausgedrückt, Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen werden garnicht zugelassen, sondern nur (Pflicht)versichert. Ergo gelten auch keinerlei Zulassungsrichtlinien. Übrigens nicht zu verwechseln mit Bestimmungen über die Zulässigkeit für den Betrieb im öffentlichen Staßenverkehr, das ist wieder was anderes
Chrom
-
ja ich weiss au nich was die haben. als ich mir meine Simson gekauft hab, hat ich auch sone DDR ABE.
diese passte aber ma überhaupt nicht mit dem moped überein.Bin zur polizei war auch alles okay. der Nette berliner an der theke hat nur gemeint ja schreibs KBA an und du bekommst ne neue. die alte kannnste nur noch als reliquie der DDR ansehn. das wars . kein geschiss um illegale papiere usw. -
um das alles aufzudröseln...
hier gehtsum den erwerb von fake betriebserblaubnissen über ebay...
und nicht um die orginal ddr pappkarten...jeder der sich nicht sicher ist sollte mal die halzspäne im dokument zählen :f_laugh:
kein scherz die orginalen ddr pappe scheine haben einen sehr hohen holz anteil und scheinen nicht im schwarzlich...die alten orginalbetriebserlaubniss hat ihre gültigkeit nicht verlohren!!
-
Man das ist ja ein wildes durcheinander hier?
Alle argumentieren immer gegen die anderen, aber was nun wirklich richtig ist weiß doch bestimmt nicht mal der Staatsanwalt.
Eigentlich geht es wenige rum die Käufer bei ebay, es geht um die, die es verkaufen.
Das problem ist nur, dass die Käufer immer angezeigt werden um zu verhindern, dass immer mehr bei ebay sowas kaufen.Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei diesem Tatbestand, bei dem ja noch nicht mal Urkundenfälschung nachgewiesen werden kann, eine Anklage erhoben ist ist gleich null.
Das Problem ist eben nur der Anwalt (wie ihr schon gesagt habt).
Aber versuch es erst mal ohne Anwalt oder gibt es nicht staatliche Beratungsstellen, die auch vom Staat bezahlt werden????????
Na ja ist zumindest krass, dass das alles wieder auf den käufer zurück geht :_shoot1:
Viel Glück noch!!!!!!!!!!!!!!
-
Geht doch auch in erster Linie um die Verkäufer. Nur muss man denen ja was beweisen - und das wiederum geht nur über die getätigten Verkäufe. Damit sind dann wieder die Käufer mit eingebunden. Und weil je selbst der Besitz von so nem Zettel strafbar ist (Paragraphen etc stehen ja auf Seite 1 hier), muss der Staatsanwalt auch gegen die Käufer ermitteln. Obs dann tatsächlich zu ner Anzeige kommt ist dann wieder was anderes und hängt von den Umständen ab.
Chrom
-
Es bleibt dabei- die DDR ABE-Betriebserlaubnisse sind keine gültigen Dokumente im Sinne der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung.
Auch wenn viele diese Gesetzeslage nicht kennen- das Gesetz ist eindeutig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das von Chrom genannte Zitat der Internetseite des KBA ändert
auch nichts daran. Erstens ist dieser Text noch aus der Zeit, in der der § 18 V STVZO galt und 2. geht dieser Text auf den Einigungsvertrag zurück. Es muss lt. Gesetz eine Institution geben, die Zweitausfertigungen der Dokumente fertigt. Da es das KTA der ehem. DDR nicht mehr gibt und auch Simson Suhl nicht mehr,übernahm das KBA diese Aufgabe. Aber noch mal ganz deutlich: Dieses Zitat sagt nicht aus, ob die DDR-Karten noch eine \"amtliche Ausweisfunktion\" haben, dazu müssten sie nämlich eine sog. öffentliche Urkunde mit öffentlichem Glauben und erhöhter Beweisfunktion sein. ( § 271 STGB). Grundvoraussetzung aber dafür wäre, dass diese Kärtchen gesetzlich legitimiert sind.
Für die alten DDR-Kärtchen gibt es jedoch keine Gesetzesgrundlage.Übrigens hat das DDR-Kleinkraftrad auch jetzt noch nichts mit der Zulassungsstelle zu tun. Das regelt § 50 FZV eindeutig. Insofern bleiben diese Fahrzeuge zulassungsfrei und es gilt auch nicht der Grundsatz, dass erst bei Halterwechsel etc. die Kärtchen ihre Gültigkeit verlieren.Weil ein solcher Halterwechsel einfach nirgendwo eingetragen wird. Schon seit 1977 nicht mehr. Auch auf den durch das KBA ausgegegebenen \"ABE-Abdrucken\" oder den neuen Datenbestätigungen wird dies nicht eingetragen.
Allen Zweiflern kann ich nur raten: nehmt Euch die Gesetze, die anschließend genannt werden, ruhig einmal zur Hand. Wir leben in einem Rechtsstaat. Gerade im Strafrecht gibt es keine Möglichkeit für die Justitz das Gesetz auszulegen. Es gilt das sog. \"Bestimheitsgebot\" gemäß Artikel 103 II der deutschen Verfassung ( Grundagesetz). Das heißt: Man kann nur für etwas bestraft werden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier geht es also darum zu prüfen, ob diese DDR-Kärtchen \"amtliche Ausweise\" nach § 275 bzw. § 276 a STGB sind, was ganz klar zu verneinen ist.
Schaut Euch den § 50 FZV !!!!genau an: er zählt abschließend !! alle alten Fahrzeugpapiere genau auf, die weiterhin Gültigkeit haben
( Besitzstandswahrung). Und findet ihr etwas ?- Nein.
Übrigens kennt auch das KBA diese- egal ob nun gewollte oder ungewollte - Gesetzeslücke und akzeptiert dies auch.
Genau deshalb (wegen der neuen FZV) gibt das KBA auch keine \"ABE-Abdrucke \"mehr aus, sondern auch das KBA muss das neue Gesetz ( FZV) anerkennen und gibt anstelle der ABE die neuerdings erforderlichen formgebundenen Datenbestätigungen gemäß § 4 Absatz 5 FZV aus- so wie es das Gesetz verlangt.Deshalb ist der Kauf/ Verkauf der DDR- Kärtchen auch aufgrund der fehlenden Ausweisfunktion nicht strafbar !!!!!!!! Es ist eben genau so, wie \"SKSSimomov\" es beschrieben hat: Schon dadurch, dass zu DDR-Zeiten jeder privat Streichungen/ Korrekturen vornehmen konnte, ist dieses Kärtchen kein amtlicher Ausweis i.S. v. § 275 i.V.m § 276 a STGB. Diese privat vornehmbaren Streichungen und Korrekturen führten eben wie \"SKSSimomov\" es beschreibt dazu, dass in den Kärtchen teilweise etwas ganz anderes stand, als am Typschild.
Übrigens waren diese privaten Eintragungen ab 1977 nicht einmal gesetzlich verboten. Eine Bestätigung findet man im dem DDR-Fachbuch: \" Ich fahre ein Kleinkraftrad\". Hier heißt es: „Seit 1977 werden DDR-Kleinkrafträder nicht mehr registriert. Besitz - und technische Veränderungen an Kleinkrafträdern sind demzufolge bei den Zulassungsstellen der DVP nicht mehr meldepflichtig.\" Wollte man also z.B. nach einem Rahmenwechsel das ABE-Kärtchen aktuell halten, mussten diese Veränderungen selbst eingetragen werden. Technische Prüforganisationen wie Dekra oder TÜV gab es in der DDR nicht. Schon vor diesem Hintergrund genießen diese Kärtchen keinen öffentlichen Glauben mit erhöhter Beweiswirkung und sind daher auch nicht als amtlicher Ausweis zu subsumieren.Der stärkste Beweis dafür, dass es sich nicht um einen \"amtlichen Ausweis\" handelt, ist die Tatsache, dass es zu DDR-Zeiten überhaupt keine Mitführungspflicht für diese Kärtchen gab.
In der DDR gab es nachweislich und lt. § 10 IV STVZO der DDR !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
überhaupt keine Mitführungspflicht dieser ABE-Kärtchen. Hier war für zulassungsfreie Kleinkrafträder lediglich die Mitführung des Versicherungsnachweises vorgeschrieben ( siehe Anlage Gesetzesfolge). Eine solche Mitführungspflicht galt als redundant, da die Allgemeine Betriebserlaubnis ohnehin vorauszusetzen war, da es ja nur diesen einen Hersteller von Kleinkrafträdern (Simson) gab, die wenigen Modelle waren ohnehin als per se mit einer ABE versehen öffentlich bekannt.
Vor diesem Hintergrund hatten und haben diese Kärtchen keine faktische Bedeutung. Die nach der Wiedervereinigung Deutschlands weiterhin vorherrschende Praxis (nur der Versicherungsnachweis wird bei Kontrollen verlangt) trägt der Verinnerlichung dieser Vorschrift Rechnung.
Auch aus dem Einigungsvertrag geht keine neuerdings vorhandene Mitführungspflicht dieser DDR- ABE-Pappkärtchen hervor, so dass diese Pappkärtchen eine rechtliche Aufwertung in ihrem Status erfahren hätten und eine Ausweisfunktion hätte begründet werden können. Es wäre wohl zur Gänze gegen die Intention des Einigungsvertrages eine zu DDR-Zeiten bedeutungslose Bescheinigung ohne jeden öffentlichen Glauben, die es nachweislich nicht einmal zu jedem Fahrzeug gab und die eben auch nicht beim Führen eines solchen Kleinkraftrades mitgeführt bzw. ausgehändigt werden musste, in den Stand eines mitführungspflichtigen Dokuments mit öffentlichem Glauben zu erheben. Dies bedeutet, dass zu DDR-Zeiten ( d.h. zur Entstehung dieser Kärtchen) keinerlei Ausweisfunktion, geschweige denn ein öffentlicher Glaube oder einer erhöhte Beweisfunktion bestand. Tatbestandsmäßig wären aber nach § 276 a StGB nur öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiswirkung. Beurkundet in diesem Sinne meint Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube erstreckt, d.h. „die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann“. Diese Eigenschaft ist jedoch bereits in der DDR definitiv nicht anzunehmen gewesen, da weder ein Gesetz ( cf. § 10 STVZO der DDR) noch die Verkehrsauffassung eine solche Ausweisfunktion begründeten. Auch der Einigungsvertrag verleiht an keiner Stelle diesen Pappkärtchen eine solche Eigenschaft. Es fehlt für die Annahme des öffentlichen Glaubens an der maßgeblichen Eigenschaft der Zugänglichkeit, die durch die fehlende Mitführungspflicht verursacht wurde.
Kurz gesagt: Die Kärtchen waren zu DDR-Zeiten kein amtlicher Ausweis und es gibt auch bundesdeutsches Gesetz was sie dazu macht.By the way: Ebay toleriert und forciert durch entsprechende Werbebammer derartige Angebote in umfangreichster Art und Weise. Dies würde ebay nicht über Jahre und bsi heute machen, wenn dies amtliche Ausweise wären und deren Verkauf illegal.
Übrigens lest mal im ebay- Forum nach: dort kann man sehen, dass die ersten Ermittlungsverfahren wegen diesen DDR-Kärtchen bereits eingestellt wurden: http://forums.ebay.de/thread.j…start=0&mod=1180961278116.Es gibt noch eine Ganze Menge mehr Ansatzpunkte, die beweisen, dass dies keine gültigen amtlichen Ausweise sind.
-
Hallo Mosaik!
Bist Du Anwalt?
Wäre nicht schlecht einen im Forum zu haben, da ja öfter mal so kleine rechtliche Fragen auftauchen.
Liebe Grüße
Eike -
Nein,
bin ich nicht. Das ist auch keine rechtliche Beratung, sondern nur eine simple Tatsachenfeststellung. Im Hinblick auf diese DDR- Kärtchen existieren so viele falsche Annahmen, so dass ich mich einmal ausführlicher damit beschäftigt habe.
Und wie gesagt: es gibt noch viele Argumente , die beweisen, dass diese Kärtchen nicht als amtliche Ausweise zu subsumieren sind.
Hier noch einmal der vollständige Link zu ebay, der belegt, dass entsprechende Ermittlunngsverfahren bereits für die Käufer eingestellt wurden:
-
@Mosaik
na dann mal 3 Gegenargumente:
Das was das KBA aussagt, ist etwas rückständig, veraltet, überholt. Ist ja auch blos die oberste Straßenverkehrsbehörde Deutschlands, kann schon sein das die nicht auf dem aktuellstem Stand sind - oder vielleicht doch nich?
Hab übrigens erst letzte Woche noch ne ABE für ne Schwalbe von denen bekommen...Na und es liegt ja bereits ne Strafanzeige vor, darum gibts ja diesen Thread. Klar, Berliner Richter sind ja auch blöde und zeigen Dinge an, die jeder Gesetzlichen Grundlage entbehren - oder vielleicht auch das nicht?
Und es fahren x Leute mit dem orginal Registrierschein rum, werden angehalten, der Wisch wird akzeptiert - naja, unsere Ordnungshüter haben ja eh alle keine Ahnung
Fazit: Alle doof, aber schön mal drüber gesprochen zu haben
Chrom
Edit: Der Ebaylink sagt auch nur unverbindlich aus, das das Verfahren gegen EINEN Käufer eingestellt wurde - und diese Möglichkeit hab ich auch nie bestritten. Das heißt aber noch lange nicht, das der Käufer sich im Sinne des Gesetzes absolut korekt verhalten hat und ist ferner auch kein Freibrief für irgendwen. Ist halt Situationsabhängig und liegt im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!