... zumal die originalen DDR-ABE\'s sich \"Registrierkarte für Kleinkrafträder\" nannten und diese Karten von jedem IFA-Vertieb bzw Simson-Händler und der Versicherung ausgefüllt und abgestempelt werden konnten.
Auch zu DDR-Zeiten waren Mopeds nicht polizeilich registriert. Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich berichten, dass zu DDR-Zeiten in den heutigen Kennzeichenbereichen SN, GVM, GDB, NWM, WIS, PCH, LBZ und LWL nie nach dem Registrierschein direkt gefragt wurde, wohl aber nach der Versicherungskarte, in der ebenfalls die Rahmennummer eingetragen war und diese dann bei Kontrollen auch verglichen wurde.
Ich hatte damals (\'83) meine FZG-Zulassung und die V-Karte verloren und musste mich daher um Ersatz bemühen. Von Seiten der Rennleitung in SN hieß es nur: \"Gehen sie zur Versicherung und lassen sie sich eine Zweitschrift der Versicherungskarte ausstellen. Einen Registrierschein als Zweitschrift gibt es nicht und wird nicht benötigt.\" (Sinngemäße Wiedergabe der Aussage)
In den zwei Jahren, in denen ich jetzt wieder Moped fahre, bin ich zwei mal von den Grünen angehalten worden und beide Male hieß es, dass ich keine ABE oder Registrierkarte mitführen müsse, wohl aber die Versicherungsnachweise.
Gut, es mag vielleicht in meiner Region so gehandhabt werden und in anderen Regionen wieder so, dass die Rennleitung eine ABE sehen will.
Was ich damit sagen will: Also hatte dieser \"Registrierschein\" anscheinend auch schon zu DDR-Zeiten keinen rechtskräftigen Status eines amtlichen Dokumentes, obwohl beim Kauf einer SIMSON der Fahrzeughalter eingetragen wurde.
Wechselte das Fahrzeug zu DDR-Zeiten den Besitzer, so wurde vielleicht noch der Wechsel unter dem Punkt \"Veränderungen\" im Registrierschein eingetragen, während in der heutigen ABE nur FZG-Daten stehen, jedoch keine FZG-Besitzer, so wie in einem KFZ-Brief.
Also wie will man sich mit einer ABE oder einem Registrierschein als wirklichen Eigentümer ausweisen?
Persönliche Daten und FZG-Daten stehen (heutzutage) nur in dem Versicherungsschein!
Beim Registrierschein und bei der ABE geht es einzig um die Bauartgenehmigung, welche ja auch anderwärtig (beim KBA) verankert ist, sofern die Rahmennummer, wie auch die Daten auf dem Typenschild in den Bereich der hinterlegten Daten entsprechend einzuordnen sind.
Die Nachweispflicht obliegt dem FZG-Eigentümer, wenn er dazu von der Rennleitung aufgefordert wird, mit Hilfe der ABE oder des alten Registrierscheines.
(Diese Aussagen sind nicht rechtskräftig zu verstehen!)