Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis

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  • ... zumal die originalen DDR-ABE\'s sich \"Registrierkarte für Kleinkrafträder\" nannten und diese Karten von jedem IFA-Vertieb bzw Simson-Händler und der Versicherung ausgefüllt und abgestempelt werden konnten.


    Auch zu DDR-Zeiten waren Mopeds nicht polizeilich registriert. Aus meinen eigenen Erfahrungen kann ich berichten, dass zu DDR-Zeiten in den heutigen Kennzeichenbereichen SN, GVM, GDB, NWM, WIS, PCH, LBZ und LWL nie nach dem Registrierschein direkt gefragt wurde, wohl aber nach der Versicherungskarte, in der ebenfalls die Rahmennummer eingetragen war und diese dann bei Kontrollen auch verglichen wurde.


    Ich hatte damals (\'83) meine FZG-Zulassung und die V-Karte verloren und musste mich daher um Ersatz bemühen. Von Seiten der Rennleitung in SN hieß es nur: \"Gehen sie zur Versicherung und lassen sie sich eine Zweitschrift der Versicherungskarte ausstellen. Einen Registrierschein als Zweitschrift gibt es nicht und wird nicht benötigt.\" (Sinngemäße Wiedergabe der Aussage)


    In den zwei Jahren, in denen ich jetzt wieder Moped fahre, bin ich zwei mal von den Grünen angehalten worden und beide Male hieß es, dass ich keine ABE oder Registrierkarte mitführen müsse, wohl aber die Versicherungsnachweise.


    Gut, es mag vielleicht in meiner Region so gehandhabt werden und in anderen Regionen wieder so, dass die Rennleitung eine ABE sehen will.


    Was ich damit sagen will: Also hatte dieser \"Registrierschein\" anscheinend auch schon zu DDR-Zeiten keinen rechtskräftigen Status eines amtlichen Dokumentes, obwohl beim Kauf einer SIMSON der Fahrzeughalter eingetragen wurde.
    Wechselte das Fahrzeug zu DDR-Zeiten den Besitzer, so wurde vielleicht noch der Wechsel unter dem Punkt \"Veränderungen\" im Registrierschein eingetragen, während in der heutigen ABE nur FZG-Daten stehen, jedoch keine FZG-Besitzer, so wie in einem KFZ-Brief.


    Also wie will man sich mit einer ABE oder einem Registrierschein als wirklichen Eigentümer ausweisen?
    Persönliche Daten und FZG-Daten stehen (heutzutage) nur in dem Versicherungsschein!


    Beim Registrierschein und bei der ABE geht es einzig um die Bauartgenehmigung, welche ja auch anderwärtig (beim KBA) verankert ist, sofern die Rahmennummer, wie auch die Daten auf dem Typenschild in den Bereich der hinterlegten Daten entsprechend einzuordnen sind.
    Die Nachweispflicht obliegt dem FZG-Eigentümer, wenn er dazu von der Rennleitung aufgefordert wird, mit Hilfe der ABE oder des alten Registrierscheines.


    (Diese Aussagen sind nicht rechtskräftig zu verstehen!)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • So wie Ihr das jetzt aufgrund dieses Urteils auslegt, darf also jeder eine ABE ausstellen. Dem ist natürlich nicht so. Die letzten Beiträge zielen alle darauf hin, daß sich diese ebay-ABEs jetzt legal verbreiten...damit solltet Ihr trotz allem vorsichtig sein.
    Eine ABE ist und bleibt ein Dokument, daß nicht von jedermal erstellt werden darf - nicht umsonst gibt es die Möglichkeit, sich dieses Papier vom KBA ausstellen zu lassen...diese Abteilung könnten die sich sparen wenn die Dinger nicht irgendeinen Sinn hätten. Und das KBA ist ein Amt...wie der Name schon sagt.
    Da die Versicherungspapiere aufgrund der Angaben aus dieser ABE gefertigt werden, sind solche auch wertlos, wenn die Grundlage eine selbsterstelle ebay-ABE war.


    Ich bleib dabei: lasst die Pfoten von dem Müll und meldet Euch beim KBA.


    Micha

  • kurtchen 02 hat vollkommen recht, wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Zwar ist der Verkauf/Erwerb nicht nach § 275 i.V.m. § 276a StGB als \"Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" strafbar ( weil es eben definitiv keine amtlichen Ausweise sind, sehr wohl sind aber die KBA-Papiere amtliche Ausweise). Dennoch ist der Verkauf von Kopien als Originale ganz klar Betrug nach § 267 StGB und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.

  • Micha, nicht dass Missverständnisse aufkommen...


    Ich habe meine Ausführung nicht auf das Urteil ausgelegt, sondern nur berichtet, wie in meiner Region seitens der Rennleitung verfahren wird. Das erweckt zwar den Verdacht eines \"überflüssigen Dokumentes\", aber es bleibt ein Dokument.
    Du bist als FZG-Eigentümer ja verpflichtet, auf Aufforderung die Bauartgenehmigung anhand von ABE oder Registrierschein nachzuweisen.


    Natürlich werden auch unsere Grünen stutzig, wenn die dann eine ABE in den Händen haben, die nicht vom KBA ausgefüllt wurde.
    Dann bist du als Inhaber dieser ABE verpflichtet, Rede und Antwort zu stehen und etwaige Konsequenzen zu tragen.


    In dem Urteil ist derjenige noch gut weggekommen.
    Aus meiner Sicht hätte er dazu aufgefordert werden müssen, die selbst ausgefüllte ABE abzugeben und auf eigene Kosten eine neue ABE vom KBA ausstellen zu lassen.


    Man fährt in jeder Hinsicht besser, wenn man sich erst bei der Rennleitung erkundigt, ob das alte unleserliche Dokument anerkannt wird oder ob ein \"Ersatz\" vom KBA ausgestellt werden sollte.


    Wer keine ABE oder keinen Registrierschein hat, sollte lieber ein Original vom KBA anfordern. Das erspart viel Ärger!

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
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  • Îch bin ja kein Jurist, aber für mich kommen da doch ein paar fragen auf:


    Son orginal Registrierschein ist garkein amtliches Dokument?
    Na dann sind die ja alle ungültig und man braucht auf jeden Fall KBA-Papiere.


    ODER:


    Man braucht garkein amtliches Dokument - aber wozu dann bei Ebay Geld ausgeben, dann mal ich mir son Ding doch selber.


    ODER:


    Der orginal Registrierschein gilt als amtliches Dokument, der EBay-Kram aber nicht. Na dann wären wir wieder bei der Fälschungsnummer.


    Mal ganz davon abgesehen, euer \"Grundsatzurteil\" basiert auf einer Zeitungsmeldung - nicht das das damit grundsätzlich falsch sei, aber es handelt sich doch um ne vereinfachte und damit allgemeinverständliche Form. Über die ein oder andere juristische Spitzfindigkeit wissen wir nichts - und selbst wenn würden es die meißten von uns, mich eingeschlossen, vermutlich nicht verstehen.


    Wie auch immer, Fakt ist und bleibt das wer son Ding als Ersatzpapier ausfüllt und nutzt, der macht was falsch - und sich strafbar! Ob man die Dinger nu kaufen darf oder nich. Wer also Papiere braucht, die gibts beim KBA - und nur dort!


    Chrom

  • In einer vorliegenden Verfügung der Staatsanwaltschaft heißt es: \" In dem Verkauf der ursprünglichen Blanko-Betriebserlaubnisse und der Anfertigung von Kopien ist keine Fälschung von Fahrzeugpapieren gemäß den §§ 275 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.V.m. § 276 a StGB zu sehen. Eine Vergleichbarkeit mit dem in § 276 a StGB namentlich genannten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
    ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II ) besteht nicht.
    ...Eine amtliche Ausweisfunktion ist bei den DDR-Kleinkraftrad-Betriebserlaubnissen nicht zu erkennen. ... Bei den im vorliegenden Fall zu behandlenden Blanko-Formularen fehlt die genannte Amtlichkeit des Ausweises. ...
    Im Übrigen spricht gegen die Einordnung der Blanko-DDR- Betriebserlaubnisse auch der Umstand, dass diese nicht bei den in § 50 Absatz 3 FZV genannten fortgeltenden Fahrzeugdokumenten genannt sind...\"


    Damit ist nun eindeutig bewiesen, dass dass es sich bei den DDR-ABE-Kärtchen keinesfalls um amtliche Ausweise gemäß § 275 StGB i.V.m. § 276 a StGB handelt und damit der Tatvorwurf \" Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" zur Gänze nicht mehr haltbar ist. Entsprechend und folgerichtig sind zalhreiche Ermittlungsverfahren durch verschiedene Staatsanwatschaften gemäß § 170 Absatz 2 StPO ( fehlender Tatverdacht, also Unschuld) eingestellt worden- so eben auch in der oben zitierten staatsanwaltlichen Verfügung.
    Vor diesem Hintergrund sind auch die beiden in diesem Thread behandelten Gerichtsurteile zu verstehen- 1. Der Fall des Tassilo und 2. das Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Hof ( Richter Dr. Cantzler und Staatsanwalt Burger stellten hier ebenso fest, dass es sich bei den DDR- Betriebserlaubnissen nicht um einen amtlichen Ausweis handelt).


    Dennoch sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich !! erwähnt: Wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Zwar ist der Verkauf/Erwerb nicht nach § 275 i.V.m. § 276a StGB als \"Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" strafbar ( weil es eben definitiv keine amtlichen Ausweise sind, sehr wohl sind aber die KBA-Papiere amtliche Ausweise). Dennoch ist der Verkauf von Kopien als Originale ganz klar Betrug nach § 267 StGB und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.

  • Das bedeutet aber auch das die originalpapiere aus der DDR wertloser müll sind nur das nur dem guten willen oder der unwissenheit der polizei zu verdanken ist das man damit in einer kontrolle durch kommt

  • Hier noch mal der Gesetzestext der DDR. Natürlich gab es Abschriften der ABE- eben die hier gegenständlichen ABE-Kärtchen. Diese waren aber kraft Gesetz nicht mitführungspflichtig ( lediglich bis 1977 waren die sog. Registrierscheine mitführungspflichtig). Gemäß § 10 IV, Satz 2 STVZO der DDR waren diese Bescheinigungen eben definitiv nicht mitführungspflichtig !! und können somit auch keine Ausweisfunktion haben!!!. Folglich kann es sich bei den DDR-ABE-Abschriftskärtchen auch nicht um amtliche Ausweise ( = öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiskraft, an der kein Zweifel besteht) handeln, da es bereits an der Eigenschaft der Zugäglichkeit fehlt.


    Der Einigungsvertrag hatte eine besitzstandswahrende Absicht und nicht etwa die Absicht, aus nicht mitführungspflichtigen Bescheinigungen auf einmal mitführungspflichtige Dokumente zu machen.
    Außerdem schützt die einschlägige Maßgabe 23 im Einigungsvertrag nur befristet die Weiterproduktion für den Hersteller. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut dieser Maßgabe, da aufgrund der ABE für ein einzelnes KKR überhaupt keine Herstelllung weiterer Kleinkrafträder dieses Typs erfolgen kann. Die nachfolgende Maßgabe 24 belegt dies eindeutig.


    Dies ist keinerlei Beratung, sondern nur eine individuelle Auffassung, die ja hier erörtert werden sollen.

  • Und was soll uns das so genau sagen?
    Ne Simme braucht garkeine Papiere?
    Oder man muß welche vom KBA haben?


    Also nach meinem bisherigem Wissen muss man seine Mopedpapiere (BE + Versicherungszettel) mitführen und von ner \"Tauschpflicht\" alte gegen neue Papiere is mir nix bekannt.


    Und auch \"Papiere\" alter Westmopeds sind keine hochamtlichen Dokumente sondern lediglich nen etwas dickerer Zettel vom Hersteller auf dem all das was nicht allgemeingültig war vom Händler - meißt mit Kuli und Sauklaue - per Hand eingetragen wurde. Dann noch nen Werkstattstempel drauf und fertig waren die Papiere. Und diesen Wisch muss man auch dabei haben.


    Ob die Trachtenträger das bei jeder Kontrolle auch wirklich sehen wollen ist nochmal was anderes...


    Ob das nu nen anerkanntes Dokument oder einfach nur nen Zettel is - dabeihaben muss mans.


    Na und die Frage ob Urkunde oder nich, ob man sowas juristisch gesehen überhaupt fälschen kann - ich denke da sprechen sämtliche Urteile für sich, straffrei gehen bislang doch nur die aus, die son Ebaydings nich ausgefüllt und als Fahrzeugpapiere genutzt haben...


    Warum schreib ich überhaupt noch was dazu?


    Wenn ich manches hier so lese, entsteht der Eindruck - ob vom schreiber nu gewollt oder nich - das diese Ebaydinger doch irgendwie ne Alternative zu den KBA-Papieren sein könnten.


    Den meißten müsste klar sein das dem eben nicht so ist, nur sind die Meißten eben nicht alle...


    Chrom

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