Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis

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  • Am 24.5. habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Es wurde angekündigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird.


    Was habe ich getan?
    Am 18. Juni 2006 habe ich von dem Ebayverkäufer „Gollmann256“ eine Blankobetriebserlaubnis ersteigert.
    Aber nachdem ich hier im Forum die Beiträge über die Betriebserlaubnis von Ebay gelesen habe, habe ich sie nie verwendet, sie steckt unbenutzt in einer Schatulle.


    Nun wird mir aber von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „eine Fälschung amtlicher Ausweise vorbereitet zu haben,“ indem ich Vordrucke für amtliche Ausweise verschafft habe.


    Vergehen, strafbar nach §275 Absatz 1 Nr. 2 StGB


    Hat jemand auch schon so ein Schreiben erhalten?
    Wenn ja, wie hat er sich verhalten?
    Ich habe eine Rechtsanwältin angerufen, die sich darum kümmern würde, sie verlangt aber dafür € 450.-, die ich nicht habe.
    Handelt es sich um eine Bagatelle oder soll ich das ganze sehr ernst nehmen?
    Ich habe 4 Wochen Zeit mich zu äussern.

  • Autsch, dass klingt ja echt nicht gut.
    Wenn man bedenkt wer alles solche Blanko-lappen besitzt. Momentan gibt es scheinbar leider auch ne Menge Staatsanwälte die unsere Steuergelder für so nen Schiss verschwenden. Es gibt ja auch freie Anwälte die einen abmahnungen einschüchtern wollen, aber die kann man mit ner passenden Gegenanzeige bzw einer ankündigung dieser sich gut vom Leib halten. Ich befürchte aber dass Du gegen nen Staatsanwalt nur mit nen Anwalt aus der Sache rauskommst. Soweit ich weis entsprechen diese Lappen eh nicht den Originalen und mir ist auch nicht bewust dass das Sammeln solcher Fetzen verboten ist. Da Du aber warscheinlich genauso wenig Ahnung von deutschem Recht hast wie ich ( wie auch sonst bräuchtest Du ja keinen Anwalt ) bist Du wohl so oder so der Gearschte. Vielleicht versuchst Du aber auch einfach mal alles mit deinen Worten der Staatsanwaltschaft zu schildern, von wegen keine Ahnung, und Sammeln von Simson-Material, und bietest denen an denen im Notfall das Teil auszuhändigen, da dir die Sammelleidenschaft ja garnicht so nen Stress und Steuergeldverschwendung wert ist. Vielleicht nehmen die ja diese unnütze Anzeige daraufhin zurück.
    So oder so, ich hoffe für dich alles gute.

    [c=firebrick][f4][comic]Ich hab nen roten Habicht meine Freundin hat ne rote Schwalbe und mein Nachbar[/comic][/f4][/c][c=grey][f5][mwechsel] :a_gap: hat nen grauen Star... :a_gap: [/mwechsel][/f5][/c]

  • ach du scheiße 8|


    ich an deiner stelle würde das schreiben und die UNBENUTZTE ebay-betriebserlaubnis nehmen und damit einfach mal zur nächsten polizei-wache gehen und dort einfach mal fragen was dir denn so \"blühen\" könnte O.o


    unabhängig von der antwort der polizei würde ich eine eidesstattliche versicherung, daß du diese gefälschte betriebserlaubnis nie benutzt hast, verfassen. diese eidesstattliche versicherung und die unbenutzte betriebserlaubnis würde ich zurück zur staatsanwaltschaft senden.


    wenn du glück hast, wird das ganze fallengelassen. wenn du pech hast kann es durchaus mit einer geldstrafe enden, die aber denke ich geringer als die anwaltsgebühren ausfallen wird :eek: das mittelmaß werden dann wohl sozialstunden sein (keine garantie :teufel: )


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • hallo


    wenn man mal §275 Absatz 3 liest kommt man zum § 149 Absatz 2 und 3. vielleicht ist das ja eine möglichkeit aus der sache rauszukommen. sollte man mal in einem kommentar nachlesen. meiner gibt dazu leider nichts her.


    keine rechtsberatung, ich habe das nur so gelesen.

  • Alsooo....


    eigentlich könnte man fast sagen, das es gut ist das endlich mal wer son Schreiben bekommen hat um den ganzen...ich fahr schon ewig mit sonem Zettel rum-Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Aber zu deinem Problem:


    Erstmal ernst nehmen und vor allem reagieren!
    Aber noch kein Grund zur Panik.


    Du hast die \"Papiere\" nicht ausgefüllt? Gut, dann ruf bei zuständigen Staatsanwalt an, denn du hast die Papiere nur zu Dekozwecken gekauft.
    Frag nach, wie du in der Sache weiter verfahren sollst. Ihm zusenden, ungültig stempeln lassen oder was auch immer er möchte.


    Dem Staatsanwalt geht es in erster Linie darum, den Verkäufer dingfest zu machen und dazu braucht er nunmal die Kunden bzw die Transaktionen.
    Meines Wissens nach dürfen die Papiere sogar zu Dekozwecken vertrieben werden, allerdings nur mit entsprechendem Hinweis.
    Alles nich dein Problem...


    Falls du ordentliche KBA-Papiere hast, leg auch diese vor um nachzuweisen, das du weißt wie es richtig geht :b_wink:


    Hast du die Ebaypapiere schon ausgefüllt ist das streng genommen Urkundenfälschung - und somit noch schlimmer als das Vorbereiten der Fälschung amtlicher Ausweise.
    Aber immernoch kein Grund zur Panik, erklär dem Onkel wie es wirklich war, das du die \"gefälschten\" Papiere nie benutzt hast und dir stattdessen lange vor seinem Schreiben \"ordentliche\" besorgt hast.


    Also nochmal in aller Deutlichkeit: Ruf da an! Vergiss erstmal Anwälte und Haftrichter, aber kümmer dich!


    Chrom

  • also meiner meinung nach ist es nicht verboten einen zettel (was auch immer draufsteht) zu kaufen und zu besitzen...
    illegal wird es doch erst, wenn man ihn in der stvo einsetzt...


    also: reagieren und als dekozweck deklarieren... meines erachtens sollte dann nixmehr kommen...

  • Der Tatbestand der Urkundenfälschung bzw. der Mißbrauch von gefälschten Urkunden kann in diesem Fall nicht nachgewiesen werden.
    Ich würde der Staatsanwaldschaft also schriftlich mitteilen das diese \"Betriebserlaubnis\" nie dem Zweck diente oder dienen sollte, ein Fahrzeug im Straßenverkehr auszuweißen bzw. zu identifizieren!
    Deshalb sei sie von deiner Seite aus auch nie ausgefüllt worden weil du dir schon vor dem Kauf (!!!) darüber im klaren warst das diese Handlung strafbar wäre und selbige nur zu dekozwecken dienen sollte!


    Biete auch ausdrücklich (!!!) an das du die Betriebserlaubnis als Beweißstück abgeben wirst, insofern es vom Staatsanwalt verlangt/gewünscht wird und du auch mit der evtl. Vernichtung derer einverstanden wärst.
    Dann solltest du keine Probleme bekommen!

  • Hmmm,- das gibt mir jetzt doch zu denken. Ich kenne den Namen dieses Verkäufers. Ich glaube, daß ich die beiden \"Papiere\" die ich hier habe auch von ihm bekommen habe....kanns aber nicht sicher sagen und auch nicht mehr feststellen.
    Jedenfalls habe ich bisher NOCH nichts von der Staatsanwaltschaft bekommen.
    da ich jedoch mittlerweile neue, originale KBA-Papiere habe und auch noch die alten Ost-Papiere, mache ich mir wenig Sorgen. Ich hab den Mist auch nicht ausgefüllt weil mir beim ersten Blick klar war, daß ich damit nichts reissen kann. Ich war beim Kauf schon skeptisch...aber die 2 oder 3 Euro war`s mir eben wert.
    Machs wie meine vorredner gesagt haben: steck nicht den Kopf in den Sand und warte ab sondern setz Dich mit dem Briefverfasser in Verbindung....am besten erstmal telefonisch. Wenn der Kram noch nicht ausgefüllt ist kann Dir keiner was - es ist nicht verboten so etwas zu kaufen, lediglich einsetzen darf man es nicht. Ist es doch schon ausgefüllt erzähl dem was von wegen Deko usw...das passt schon. Die Anwältin würd ich erstmal fragen ob sie noch ganz dicht ist. Für einen Brief 450 Euro??? Es gibt da so ne Staffelung bei der es um den wert der Sache geht - BRAGGO nennt sich das soweit ich weiß (ohne Gewähr) - sie soll Dir mal sagen wie sie auf diesen Betrag kommt.
    Ausserdem: wenn ich richtig verstanden habe bist Du noch recht jung? Unter 18? Dann haben Deine Eltern sicher ne Rechtschutzversicherung....über die müßtest Du mitversichert sein.
    Frag einfach mal - dann kostet es Dich gar nix.


    Grüße


    Micha

  • Kinders, soo einfach is das nu auch wieder nich. Lest doch mal genau, was ihm vorgeworfen wird.
    Also nix mit Bestitz ist erlaubt nur einsetzen darf mans nich, der Kauf reicht schon.


    Wie gesagt, ich will ja keine Panik verbreiten, aber dieses ewige \"...die können dir garnix...\" ist einfach falsch...


    Chrom

  • also irgendwie habe ich das gefühl ihr habt den straftatbestand nicht gelesen. zumindest einige.


    oder bin ich so blöd :rolleyes: da steht doch das schon der besitz ausreicht

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