Am 24.5. habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Es wurde angekündigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird.
Was habe ich getan?
Am 18. Juni 2006 habe ich von dem Ebayverkäufer „Gollmann256“ eine Blankobetriebserlaubnis ersteigert.
Aber nachdem ich hier im Forum die Beiträge über die Betriebserlaubnis von Ebay gelesen habe, habe ich sie nie verwendet, sie steckt unbenutzt in einer Schatulle.
Nun wird mir aber von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „eine Fälschung amtlicher Ausweise vorbereitet zu haben,“ indem ich Vordrucke für amtliche Ausweise verschafft habe.
Vergehen, strafbar nach §275 Absatz 1 Nr. 2 StGB
Hat jemand auch schon so ein Schreiben erhalten?
Wenn ja, wie hat er sich verhalten?
Ich habe eine Rechtsanwältin angerufen, die sich darum kümmern würde, sie verlangt aber dafür € 450.-, die ich nicht habe.
Handelt es sich um eine Bagatelle oder soll ich das ganze sehr ernst nehmen?
Ich habe 4 Wochen Zeit mich zu äussern.