Rote Kennzeichen für 2006

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  • Zitat


    Original von End-uro:



    ... zur anregung des kaufinteresses durch vorführung in der öffentlichkeit.



    das triffts doch...
    ich will doch interesse wecken, wenn ich zu ausstellungen fahre! (indirekt auch kaufinteresse, kommt halt immer auf den preis an, für 5000 € würd ich mich evtl. auch von einer meiner simmen trennen... :smokin: )

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • das rote kennzeichen ist nicht ausschließlich nur für oldtimer das kann man bekommen wenn man mehrere fahrzeuge besitzt wie schwalbenmona und dann ebend gerade an das fahrzeug schraubt was man fahren will dabei ist die länge der fahrt bzw die strecke völlig uninteressant wichtig ist laut gesetzt das man kein festgelegtes ziel hat
    und das schwalbenmona gerade fahrzeuge hat die alle älter als bj.77 sind ist dort reiner zufall man kann das schild an ein sr1 genauso ranschrauben wie an ein dixiklo von 2006 wichtig ist dann dabei das die höchstgeschwindigkeit des schnellsten fahrzeug eingetragen wird

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Duese eigentlich ist gar keine geschwindigkeit eingetragen. zumindest bei mir nicht. in welchem gesetz bzw. paragraph kann man das mit dem nicht festgelegten ziel nachlesen?


    Trollaxt ja das mit den ausstellungen sehe ich auch so. notfalls ist das fahrzeug eben ein werbefahrzeug was zur ausstellung gefahren wird aus rein representativen gründen. um für seine anderen produkte zu werben.
    aber wie ist das mit treffen? das hat dann ja nix mehr mit kaufinteresse zu tun. und somit auch nicht erlaubt. zumindest laut meinem verständnis des zugehörigen paragraphen.


    leider konnte ich zu dieser problematik kein richterliches urteil finden. hat jemand ein urteil zu dieser problematik bzw eine richterliche entscheidung oder ähnliches? vielleicht ist hier ja ein jurist oder jura student im forum?

  • das steht auf dem versicherungsschein drauf unter allg. geschäftsbedingungen da uich selber solch ein kennzeichnen nicht habe habe ich auch kein schein zur hand und kann dir darum auch nicht sagen welche § nr. das ist aber ich habe das gelesen auf dem schein der von unser präsi ist der hat solch ein schild und stellt das dem club zur verfügung

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • der paragraph ist nicht das problem. den kenne ich inhaltlich sogar auswendig. wie oben schon geschrieben suche ich eine auslegung des gesetzes. ein urteil oder ähnliches.

  • ein Urteil, Gesetzesauszug oder ähnliches gibt es nicht, aber das rote Kennzeichen darf für folgendes verwendet werden:
    1.) zur Probefahrt
    2.) zur Überführungsfahrt
    3.) zur Prüfungsfahrt
    4.) Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen, sprich Treffen!
    Das Problem ist, das es ausgelegt werden kann, wie man es gerade braucht und es leider auch Leute gibt, die es dann missbrauchen. Und deswegen wird es immer schwieriger an das rote Kennzeichen zu kommen. Das haben wir dann denen zu verdanken, die meinen, dauerhaft mit dem roten Kennzeichen unterwegs sein zu müssen und das womöglich noch mit einem 70 ccm Motor drin, passiert dann was, ist das ein weiterer Grund für die Versicherungen dicht zu machen und es ist schon genug passiert und vorgekommen.

  • Hi, also hab mir alles durchgelesen und dann halt bemerkt das es nicht möglich ist immer mal das Möff im Alltag zu wechseln aber gibt es den keine andere alternative ich kann doch nicht im Frühjahr 5 Kennzeichen kaufen wo ich doch sowieso nur eins fahre??? Das ist doch bescheuert


    MfG

    Suhl wir kommen.......... T4 + Schwellooooo

  • Zitat


    Original von End-uro:



    wie kommst du darauf?



    weil das so beim roten Kennzeichen ausgelegt wird, gilt für die 07-Kennzeichen und auch für die kleinen 50iger Kennzeichen. Du kannst dich gern bei der Zulassungsstelle oder deiner Versicherung erkundigen, die haben extra Ansprechpartner für die roten Kennzeichen, die können dir das ganz genau im Detail sagen.

  • schnucki: soweit ich weis, gilt dein \"4.) Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen, sprich Treffen!\"
    NICHT für die kleinen 50er-schilder. da treffen nur die ersten 3 punkte zu. das mit den veranstaltungen gilt nur für die autoschilder.
    z.B. hätte man in suhl auch eine menge leute anhalten können mit rotem kennzeichen, mich eingeschlossen, die KEINE probefahrt gemacht haben (mit 50 anderen :b_wink: ). doch bei uns wissen viele polzeibeamten nichtmal das es sowas für mopeds gibt, geschweige denn, wie man es nutzen darf, jedoch rsikiert man immer den versicherungsschutz wen dann doch mal was passiert.

  • so sehe ich das auch. bei den 07ern stehts extra dabei mit den oldtimerfahrten. aber die kleinen roten sind ehr mit den großen händlerkennzeichen und nicht mit den großen roten 07er zu vergleichen.


    aber im zweifel gilt wohl das gesetz. und da steht nix von oldtimerfahrten

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