S83 aufbauen - ohne Papiere. Wie geht man vor?

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  • Servus und noch ein gutes Neues!

    Ich besitze einen Hauptrahmen für eine S83 lt. Typenschild. Eine Variante ist nicht angegeben, nur S83. Hersteller ist Suhler Fahrzeugwerke, BJ ist 1994. Ich habe keinerlei Unterlagen dazu, nur den Rahmen. Gerne würde ich das LKR aufbauen. Wie muss man so etwas anfangen? Wohne in Hessen wo keiner bei TÜV etc. Plan von Simson hat. Benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder so etwas von Polizei oder Zulassungsstelle? Schätze man braucht iwie ein Gutachten vom TÜV? Wie ist die Reihenfolge? :kopfkratz: Hat vielleicht jemand eine Kopie einer ABE mit den technischen Daten für die S83? Ich habe leider nur eine für die S53, da sind alle Varianten mit Übersetzungen, Reifengrößen etc. aufgeführt. Ich würde sie gerne als Basisvariante mit Trommelbremse und 16" Rädern aufbauen.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Die ABE G221 (HSN: 7860, TSN: 081000) ist für jeden Prüfer via ARGETP abrufbar und dort steht alles drinne, was ein Prüfer zur Abnahme einer S 83 wissen muss ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • In der Regel brauchst du eine Eidesstattliche Erklärung über den verbleib der Ursprünglichen Papiere.

    Einen Eigentums Nachweis zb. Kaufvertrag

    Möglich ist auch das du eine Aufbietung über die Zulassungsstelle machen lassen musst.

    Aber da kannst du nur auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, was die haben wollen, weil das jede anderes handhaben kann.


    Du muss die S83 bei einer Prüforganisation vorstellen zwecks 21er Einzelabnahme zur Erlangung eine Betriebserlaubnis.

    Mit diesen 21er Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle, die erteilen dann die Betriebserlaubnis und lassen das LKR zu.

    Zum zulassen ist eine eVB = " elektronische Versicherungsbestätigung" für eine Haftpflichtversicherung.

    Bei der 21er Abnahme kannst du gegebenenfalls alle technische Veränderungen gleich mit abnehmen lassen, vorausgesetzt die Veränderungen sind abnehmbar.

    Das wäre eventuell ein Grund das mit Trommelbremsen zu überdenken, doch eine Scheibenbremse vorn zu verbauen, zb. eine von PZ-Tuning, da die ein Teilegutachten hat, ist das kein Problem.

  • Super, vielen dank für die Antworten, das ist schon mal sehr hilfreich. Kann ich in dem Zug die s83 auch gleich auf 81 km/h eintragen lassen, wegen der günstigeren Versicherung? Geht das einfach so oder muss dafür etwas geändert werden?

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Da musst du deinen Prüfer fragen.

    Ich gehe davon aus, das das nicht einfach so geht, da werden Veränderung nötig sein, wie zb. das eine Scheibenbremse von gefordert wird, weil die dann auch 81km/h laufen darf.

    Das sie "nur" 75km/h läuft, ist da nicht relevant, weil sie ja denn laut Papieren 81km/h darf.


    Ja und eine Leistungssteigerung zieht bei dem Bj. ein Rattenschwanz hinterher, für den Leistungsgesteigerten Motor brauchst du dann ein Abgasgutachten, ein Nachweis das die Stand- & Fahrgeräusche Grenzwerte eingehalten werden usw.

    Ich würde mal beim Versicherungsfritzen bohren, was da geht, bezüglich günstiger.

  • Ok ich frag mal. Ich hatte mal eine S83 OR, da ging es einfach über ein größeres Ritzel. Ist ja meist der "Trick". Hat vielleicht doch jemand Bilder von einer Nachwende ABE für das Modell zwecks Infos? Vergaser müsste vermutlich Bing 1101 mit 70er HD sein?

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Doch, die S83OR hat Scheibe. Meinte ja nur, an der Motorleistung hat sich nichts geändert bzgl Lärm und Abgasvorschriften.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Denke sowieso, fürs 21er Gutachten muss erstmal Originalzustand sein. Werde die Tage mal bei der Zulassungsstelle anfragen was die haben wollen

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Auf jeden Fall erstmal bei der Zulassungsstelle fragen, wie das mit Aufbietung/Neuaufstellung laufen muss.

    Ich hatte auch so eine Nummer vor, ein Kumpel hatte die Papiere von seiner BMW beim Umzug vor 3 oder 4 Jahren verbummelt. Er wollte sie mir für kleines Geld abgeben, sie stand schon Jahre, Zustand unklar, da er gesundheitlich nicht mehr zu Fuß unterwegs sein konnte.

    Idee, ich kaufe die, und gehe mit seiner eidesstattlich Erklärung zur Zulassungsstelle, lasse die Aufbietung machen, usw.

    Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.

    Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief anfordern incl. Verlustanzeigen des alten Briefs.

    Von daher genau prüfen, bevor Geld in die Hand genommen wird.....ist der Verkäufer des Rahmens auch sicher der letzte eingetragene Eigentümer ?

  • Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte. Bei einer XS 400, die ich mal ohne Papiere gekauft hatte haben die auch so einen Zirkus veranstaltet. Am Ende habe ich einen Rahmen mit Papieren gekauft. Das ist bei Simsons, speziell Nachwende, aber wirtschaftlich nicht interessant. Bin gespannt wie das läuft, wenn der letzte Besitzer nicht zu ermitteln ist.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Kann ich in dem Zug die s83 auch gleich auf 81 km/h eintragen lassen, wegen der günstigeren Versicherung? Geht das einfach so oder muss dafür etwas geändert werden?

    Die 81 km/h sind inzwischen meist irrelevant, die Prämie richtet sich bei Leichtkrafträdern nicht mehr nach Vmax sondern nach dem Alter der Fahrer.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Na ja hier geht es nicht um ein KFZ Brief, ein LKR hat keinen, nur um eine Betriebserlaubnis.

    Wenn es eine S70 wäre, könnte man eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beim KBA beantragen und da fragt auch keiner was mit der ursprünglichen geschehen ist, oder wer Eigentümer ist.


    Das was du da schilderst, ja mit den kommt die eine oder andere Zulassungsstelle.

    Trotzdem geht es auch ohne den vorherige Besitzer, der ja mittlerweile auch zb. verstorben sein kann.

    Man darf sich da nur nicht einfach abweisen lassen.

    Übrigens im Kfz-Brief steht der Fahrzeughalter und nicht der Eigentümer. Der Fahzeughalter und der Fahrzeugeigentümer kann ein und die selbe Person sein aber genauso gut auch zwei verschiedene Personen. Daher ist ein Kfz-Brief auch kein Eigentumsnachweis.

    Das sollte einer Zulassungsstelle bzw. den Personal da, eigentlich bekannt sein.

  • Seh ich anders. In der Vergangenheit verlangte die Bank, bei einem Autokredit z.B., den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Wer den Brief hat ist Eigentümer! Ein Verkauf des Fahrzeugs ohne Brief war also legal nicht möglich!

  • @ Glühzündung

    Dann siehst du es schlicht und einfach Falsch.

    Kraftfahrzeugbrief: Wer ist Eigentümer vom Kfz?
    Kauft man ein Fahrzeug, so erhält man in der Regel einen Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie einen Kraftfahrzeugbrief…
    www.juraforum.de

    Ein verkauf ist ohne Kfz-Brief war und ist legal möglich, nur kaufen würden die meisten keins ohne Kfz-Brief.


    An dem Punkt frage ich mich, warum nur kaufen diese dann aber eine Simson ohne Papiere wenn sie aber kein Auto/Motorrad ohne kaufen würden:kopfkratz: und das noch ohne sich richtig schlau zu machen, ob und wie sie an Papiere kommen.


    Eine Bank verlangt den Kfz-Brief als Sicherheit, sie ist weder Eigentümer noch Fahrzeughalter.

    Eigentümer ist der es gekauft hat laut Kaufvertrag/Rechnung, Dieser hat dann eventuell eine Kreditvertrag abgeschlossen um das Fahrzeug bezahlen zu können und für einen Kredit verlangen die Banken in der Regel eine Sicherheit.

    Das Fahrzeug kann daher nicht einfach abgemeldet oder auf jemanden anderen angemeldet werden, auch ein verkauf gestaltet sich so schwieriger.

    Kommt jetzt jemand auf die Zulassungsstelle und möchte einen neuen Kfz-Brief, da macht die Zulassungsstelle erst mal eine "Aufbietung" für das Fahrzeug. Genau das sehen die Banken und melden sich wenn sie den Brief haben.

    An den Punkt, gibt es dann keinen neuen und dann hat die Zulassungsstelle dem am Arsch der einen neuen Kfz-Brief haben wollte.

    Das sich das dann so was auch auf die Kreditwürdigkeit auswirkt, sollte auch klar sein.

  • So, also ich bin jetzt schlauer: Zunächst habe ich einen Kaufvertrag für den Rahmen gefunden. Der Herr vom TÜV sagte: Fahrzeug original aufbauen und dann gibt's ein 21er Gutachten, damit kann man es dann zulassen. So werde ich es machen.

    Ergänzung: die Zulassungsstelle wird das Aufbietungsverfahren zu den verlorenen Fahrzeugpapieren machen, nachdem das Gutachten von dem TÜV vorliegt.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Schooler ()

  • ckich,

    bei den LKR habe ich keine Erfahrung, die letzten Jahre ging es nur um Kfz-Briefe. Um da keinen Ärger zu habe, achte ich auf komplette Unterlagen bei Kauf/Verkauf.

    Die Nummer mit dem Kumpel seinem Mopped war auch Neuland für mich, und ehrlich, war mir dann auch lieber, das er es geklärt hat.


    Gruß

    Steffen

  • Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.

    Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.

  • Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.

    Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.

    Guten Morgen!

    Und wie teuer ist das ganze?

  • Guten Morgen!

    Und wie teuer ist das ganze?

    Wenn für dich nicht die selbe Zulassungsstelle zuständig ist, ist das was beim @ Atomfred kostet, nicht relevant.


    Jede Zulassungsstelle legt die Gebühren selber fest.

    Nur mal ein Beispiel wie unterschiedlich die Gebühren sind für ein und das selbe , hier bei mit legst für die Erteilung eine BE auf Grundlage eines 21er Gutachten fast 50€ hin, in einer mir bekannten Bayrischen Großstadt nur 12,10€.

    Die Eidesstattliche Erklärung über den verbleib der ursprünglichen Pariere 0€.

    Da stellt diese Zulassungsstelle, Online ein Vordruck zu Verfügung, ausdrucken, ausfüllen und abgeben, das wars.

    Bei so manchen anderen Zulassungsstellen läuft das nicht so einfach unbürokratisch ab.

    Es gibt Zulassungsstelle da reicht wenn im Kaufvertrag drin steht das es ohne BE verkauft wurde weil sie nicht auffindbar ist, die nächste pocht darauf das der vorhergehende Besitzer diese persönlich auf der Zulassungsstelle abgibt.

    Letzteres ist im Grunde nur Schikane , da der vorhergehende Besitzer ja zwischenzeitlich gar nicht mehr greifbar sein kann, unbekannt verzogen, verstorben usw., ua. gibt es deswegen ja die "Aufbietung" .


    Hier mal zur Info die BE. Wenn ein Kfz 7 Jahre oder länger abgemeldet ist, werden die Daten dazu beim KBA und den Zulassungsstellen gelöscht. Ich musste bei meiner 251er nur handschriftlich vor Ort ein Dokument fertig machen, in dem ich angebe, wo das Motorrad herkommt.

    Aufbietung bei nem Fzg. dass über 7 Jahre abgemeldet ist, kommt ja eher selten vor.

    Ich weiß jetzt nicht worauf du aus bist :kopfkratz:

    Führer war mal zwingen eine 21er Abnahme notwendig, wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahren vorübergehen abgemeldet war.

    Das ist schon ein paar Jahre Geschichte, wenn man Fahrzeugbrief und Abmeldenachweis hat, genügt eine neue HU und das Fahrzeug kann selbst nach 15 Jahren einfach angemeldet werden.

    Der Punkt ist hier aber, es geht um ein Fahrzeug was keinen Kfz-Brief hat "nur" eine BE.

    Ist diesen BE vorhanden beim LKR, ist nur eine gültige HU noch nötig um es anzumelden, selbst wenn über 7 Jahre abgemeldet ist.

    Nun hat TE aber keine BE mehr.

    Normal ist für eine Ersatz BE der Hersteller zuständig, bekannter weiße gibt es den Hersteller "Suhler Fahrzeugwerk GmbH" nicht mehr, dann bleibt nur der Weg über eine 21er Einzelabnahmen um eine BE neu zu erlangen und das selbst wenn die BE seit gestern weg ist.

  • Ich wollte darauf:

    Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.

    Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief..

    und darauf:


    Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte.

    und darauf hinaus, dass die Zulassungsstelle so etwas niemandem auferlegen kann, wenn sie selbst nicht mal weiß, wer da denn kommen soll. Ist eh sinnfrei und überflüssig.


    Ich kenne den Unterschied zwischen einer BE für ein LKR und einer Zulassungsbescheinigung Teil 1+2. Die Aufbietung hast du selbst bereits in deinem ersten Post ins Spiel gebracht.


    Möglich ist auch das du eine Aufbietung über die Zulassungsstelle machen lassen musst.

    Aber da kannst du nur auf deiner Zulassungsstelle nachfragen, was die haben wollen, weil das jede anderes handhaben kann.

    Den Rest deines belehrenden Kommentars, ohne Bezug zum hiesigen Thema ignoriere ich mal (wieder).

  • Den Rest deines belehrenden Kommentars, ohne Bezug zum hiesigen Thema ignoriere ich mal (wieder).

    Wo belehre ich dich bitte ?


    Zitat

    und darauf hinaus, dass die Zulassungsstelle so etwas niemandem auferlegen kann, wenn sie selbst nicht mal weiß, wer da denn kommen soll. Ist eh sinnfrei und überflüssig.

    Übrigens, war das auch mein reden, Beitrag 16.

  • ja das Aufgebot bei der Zulassungsstelle mußte ich für meinen S50 auf S70 Umbau trotz Kaufvertrag auch machen

    das dauert 4 Wochen und danach bekommt man seine neuen Papiere aufgrund des DEKRA Gutachtens

  • Wo belehre ich dich bitte ?

    Belehrend war vielleicht etwas missverständlich. Ich wollte nett sein und nicht klugsch… oder besserwisserisch schreiben. Vielleicht bin ich nach unserem letzten Disput aber auch etwas feinfühlig geworden, was deine Kommentare angeht.

  • Aha, und wo tue ich das nun ?

    Ich habe dich bis auf den ersten Satz unter dem was ich von dir zitiert hatte, dich mit keinen Wort angesprochen, dir auch nicht widersprochen, dich auch nicht belehrt, oder ?

    Auch auch habe ich dir nichts angedichtet, wie das du "den Unterschied zwischen einer BE für ein LKR und einer Zulassungsbescheinigung Teil 1+2" nicht kennen würdest, was du mir offensichtlich andichten willst, das ich dies tun würde.

    Ich habe nur ein Sachverhalt erklärt. Das ich mir eventuell erspart, wenn gleich geschrieben hättest auf was du hinaus willst, egal sei's drum.

    Zitat

    Die Aufbietung hast du selbst bereits in deinem ersten Post ins Spiel gebracht.

    Ja das mit der Aufbietung habe ich ins Spiel gebracht.

    Wie @derChemnitzer und @ Old_Schooler schreiben, wollte bzw. will das die Zulassungsstelle auch.

    Und ?

    Hatte ich da nun was falsches geschrieben oder war das nun klugsch… oder besserwisserisch ?


    Zitat

    ohne Bezug zum hiesigen Thema

    Apropo, das sind deine Befindlichkeit klar und eindeutig......

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