S83 aufbauen - ohne Papiere. Wie geht man vor?

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  • Auf jeden Fall erstmal bei der Zulassungsstelle fragen, wie das mit Aufbietung/Neuaufstellung laufen muss.

    Ich hatte auch so eine Nummer vor, ein Kumpel hatte die Papiere von seiner BMW beim Umzug vor 3 oder 4 Jahren verbummelt. Er wollte sie mir für kleines Geld abgeben, sie stand schon Jahre, Zustand unklar, da er gesundheitlich nicht mehr zu Fuß unterwegs sein konnte.

    Idee, ich kaufe die, und gehe mit seiner eidesstattlich Erklärung zur Zulassungsstelle, lasse die Aufbietung machen, usw.

    Und er war definitiv der letzte Besitzer und Eigentümer.

    Pustekuchen, meine Zulassungsstelle hat das rundweg abgelehnt, er musste bei seiner Zulassungsstelle einen neuen KFZ-Brief anfordern incl. Verlustanzeigen des alten Briefs.

    Von daher genau prüfen, bevor Geld in die Hand genommen wird.....ist der Verkäufer des Rahmens auch sicher der letzte eingetragene Eigentümer ?

  • Ja, das könnte ein Problemchen werden... Der Rahmen liegt seit mittlerweile über einem Jahrzehnt hier rum und ich kann nicht mehr ermitteln, von wem ich den irgendwann mal hatte. Bei einer XS 400, die ich mal ohne Papiere gekauft hatte haben die auch so einen Zirkus veranstaltet. Am Ende habe ich einen Rahmen mit Papieren gekauft. Das ist bei Simsons, speziell Nachwende, aber wirtschaftlich nicht interessant. Bin gespannt wie das läuft, wenn der letzte Besitzer nicht zu ermitteln ist.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Kann ich in dem Zug die s83 auch gleich auf 81 km/h eintragen lassen, wegen der günstigeren Versicherung? Geht das einfach so oder muss dafür etwas geändert werden?

    Die 81 km/h sind inzwischen meist irrelevant, die Prämie richtet sich bei Leichtkrafträdern nicht mehr nach Vmax sondern nach dem Alter der Fahrer.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Na ja hier geht es nicht um ein KFZ Brief, ein LKR hat keinen, nur um eine Betriebserlaubnis.

    Wenn es eine S70 wäre, könnte man eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beim KBA beantragen und da fragt auch keiner was mit der ursprünglichen geschehen ist, oder wer Eigentümer ist.


    Das was du da schilderst, ja mit den kommt die eine oder andere Zulassungsstelle.

    Trotzdem geht es auch ohne den vorherige Besitzer, der ja mittlerweile auch zb. verstorben sein kann.

    Man darf sich da nur nicht einfach abweisen lassen.

    Übrigens im Kfz-Brief steht der Fahrzeughalter und nicht der Eigentümer. Der Fahzeughalter und der Fahrzeugeigentümer kann ein und die selbe Person sein aber genauso gut auch zwei verschiedene Personen. Daher ist ein Kfz-Brief auch kein Eigentumsnachweis.

    Das sollte einer Zulassungsstelle bzw. den Personal da, eigentlich bekannt sein.

  • Seh ich anders. In der Vergangenheit verlangte die Bank, bei einem Autokredit z.B., den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Wer den Brief hat ist Eigentümer! Ein Verkauf des Fahrzeugs ohne Brief war also legal nicht möglich!

  • @ Glühzündung

    Dann siehst du es schlicht und einfach Falsch.

    Kraftfahrzeugbrief: Wer ist Eigentümer vom Kfz?
    Kauft man ein Fahrzeug, so erhält man in der Regel einen Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie einen Kraftfahrzeugbrief…
    www.juraforum.de

    Ein verkauf ist ohne Kfz-Brief war und ist legal möglich, nur kaufen würden die meisten keins ohne Kfz-Brief.


    An dem Punkt frage ich mich, warum nur kaufen diese dann aber eine Simson ohne Papiere wenn sie aber kein Auto/Motorrad ohne kaufen würden:kopfkratz: und das noch ohne sich richtig schlau zu machen, ob und wie sie an Papiere kommen.


    Eine Bank verlangt den Kfz-Brief als Sicherheit, sie ist weder Eigentümer noch Fahrzeughalter.

    Eigentümer ist der es gekauft hat laut Kaufvertrag/Rechnung, Dieser hat dann eventuell eine Kreditvertrag abgeschlossen um das Fahrzeug bezahlen zu können und für einen Kredit verlangen die Banken in der Regel eine Sicherheit.

    Das Fahrzeug kann daher nicht einfach abgemeldet oder auf jemanden anderen angemeldet werden, auch ein verkauf gestaltet sich so schwieriger.

    Kommt jetzt jemand auf die Zulassungsstelle und möchte einen neuen Kfz-Brief, da macht die Zulassungsstelle erst mal eine "Aufbietung" für das Fahrzeug. Genau das sehen die Banken und melden sich wenn sie den Brief haben.

    An den Punkt, gibt es dann keinen neuen und dann hat die Zulassungsstelle dem am Arsch der einen neuen Kfz-Brief haben wollte.

    Das sich das dann so was auch auf die Kreditwürdigkeit auswirkt, sollte auch klar sein.

  • So, also ich bin jetzt schlauer: Zunächst habe ich einen Kaufvertrag für den Rahmen gefunden. Der Herr vom TÜV sagte: Fahrzeug original aufbauen und dann gibt's ein 21er Gutachten, damit kann man es dann zulassen. So werde ich es machen.

    Ergänzung: die Zulassungsstelle wird das Aufbietungsverfahren zu den verlorenen Fahrzeugpapieren machen, nachdem das Gutachten von dem TÜV vorliegt.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Schooler ()

  • ckich,

    bei den LKR habe ich keine Erfahrung, die letzten Jahre ging es nur um Kfz-Briefe. Um da keinen Ärger zu habe, achte ich auf komplette Unterlagen bei Kauf/Verkauf.

    Die Nummer mit dem Kumpel seinem Mopped war auch Neuland für mich, und ehrlich, war mir dann auch lieber, das er es geklärt hat.


    Gruß

    Steffen

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