Gerichtsurteile zu Reimporten oder möglichen Strafverfahren?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hey,


    der Sohn eines Arbeitskollegen wurde letztens mit ner S51 kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass es ein Reimport ist. Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war. Der Junior hat jetzt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Mein Kollege und er kannten diese Problematik mit den Reimporten überhaupt nicht. Die Beiden waren ziemlich überrascht und harren nun der Dinge, rechnen aber natürlich mit dem Schlimmsten, da er im September mit Pkw Führerschein anfangen wollte.


    Kennt jemand dazu Gerichtsurteile, vllt. aus eigener Erfahrung? Im Netz hab ich erstmal nix gefunden.


    Bitte keine Grundsatzdiskussion entfachen!

  • Kommt drauf an was vorher war, er könnte mit einem Schlag auf die Finger davonkommen. Wenn die Staatsanwaltschaft nen guten Tag hatte.


    Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

  • Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war.

    Damit fahren ohne BE, und dementsprechend ohne versicherungsschutz. Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.


    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

  • Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

    Ist das auch mal nicht der Fall? :dash:

    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

    Die Kennzeichnung auf dem Typenschild war entfernt worden, aber wohl nicht vollständig. Dann in der Kombi mit dem Gutachten fiel das Kind ziemlich schnell in den Brunnen.


    Mich würden mal Urteile interessieren, die sich explizit mit der Reimportgeschichte befassen, da die Fahrzeuge technisch ja grundlegend gleich sind oder auf einen gleichen Stand gebracht werden können.

    Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.

    Das ist ja jetzt die Frage, ob Fahren ohne oder nicht. In aller Konsequenz theoretisch schon, wenn für Reimporte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzunehmen ist und das Moped schneller fährt.

  • Grandpa

    Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Grandpa

    Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.


    Eine DDR Maschine darfst du auch nicht ohne ABE fahren, da kann es eigentlich keinen Unterschied in der juristischen Beurteilung geben.

    Aber doch nur, wenn sich etwas auf Leistung und Vmax auswirkt, oder verstehe ich das gerade falsch? Die ABE/BE gibt es doch grundsätzlich für DDR-Mopeds. Die liegt halt (wenn es dazu noch was gibt) beim KBA oder früher beim KTA. Hab grad extra nochmal geguckt: Auf den KBA-Papieren steht ja auch drauf "Nachweis der Betriebserlaubnis..." Der Fahrzeugschein ist doch auch nur der Nachweis der BE für einen Golf, Polo. Die BE an sich hat doch der Hersteller.

  • Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE. Ende der Diskussion. Juristisch ist das eben so klar abgegrenzt. Du bist dafür verantwortlich das die Papiere vorhanden und korrekt sind. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht, ich weiß das viele Mopeds mit ungestempleten Gutachten angeboten werden und unterwegs sind, aber du bist verantwortlich dafür dich über den kompletten Ablauf einer Vollabnahme zu informieren und durchzuführen oder eben beim Kauf zu prüfen. Wenn man sich nicht informiert hat man leider die Informationslücke nach der Vollabnahme, da DEKRA / TÜV etc. und Zulassungsstelle unanbhängig voneinander arbeiten und du nicht Passierschein A38-mäßig von Büro zu Büro geschickt wirst bis du am Ende alles hast.

  • Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE.

    Das ist mir schon klar und nicht der Knackpunkt! Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.


    Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?

  • ohne eine gültige BE, die sie als Kleinkraftrad ausweißt ist eine Simson ein Leichtkraftrad und somit wird die Führerscheinklasse A1 benötigt.


    Ein Gutachten der Prüforganisation ist keine BE.

    Eine BE erteilt die Zulassungsstelle aufgrund des Gutachtens und vergibt eine entsprechende BE Nummer mit dem Siegel und erst mit diesem Verwaltungsakt ist aus dem Gutachten eine BE geworden.


    Wenn dein Arbeitskollege und sein Sohn auf einen nachsichtigen Richter treffen ist das ding schnell durch.

    Man kann sich hier durch Unwissenheit etwas rausreden denke ich


    Ist die auf den Sohn oder den Vater versichert.

  • Damit fahren ohne BE, und dementsprechend ohne versicherungsschutz. Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.

    Na ja, laut AM Führerschein darfst ja nur bis 50ccm und 45km/h.

    Da er nun keine gültige BE hat und damit kein Nachweis, der Quaste belegt das das Moped unter die nationale Sonderregelungen Regelung fällt, wonach es ein KKR mit 50km/h V-max ist oder nach den Regelungen im Einigungsvertrag ein KKR mit 60km/h und daher Führerschein Rechtlich mit AM- Schein gefahren wurden dürfen, steht schon der Vorwurf Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis im Raum.


    Ich spinne das jetzt mal weiter, bekommt dieses Moped jetzt im Nachgang auch keine BE mit 60km/h, wovon man bei einen Reimport eigentlich ausgehen kann, bleibt es nicht beim Vorwurf .

    Ist im Grunde das gleiche wenn mit einer Frisierten Moped erwischt wirst und die Urteile oder Rechtsprechungen die daraus Folgen sind ja. bekannt. Wie die im Einzelfall ausfällt, kann dir keiner sagen.


    Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.

    Ganz einfach, wenn die BE verloren hast, darfste nicht fahren bist du Ersatz hast. Punkt

    Ist dabei Wurst ob das nun ein echtes DDR-Moped ist oder ein Reimport, E-Scooter oder anderes KKR.

    Betriebserlaubnis verloren - Was tun bei verlorener ABE?
    Infos zu "Betriebserlaubnis verloren" 2024: Ging z. B. die Betriebserlaubnis vom Roller verloren? ● Was ist zu tun, wenn die ABE verloren ging? ● Hier!
    www.bussgeldrechner.org


    Zitat

    Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war

    Unwissenheit wird da auch nicht vor Strafe schützen zumal ist es ja auch ersichtlich wenn da unter BE erteilt nichts von einer Zulassungsstelle ausgefüllt wurde.

  • Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?

    Es gibt tausende Gerichtsurteile zu fahren ohne gültige BE/ ohne führerschein, du drehst dich mit deinem Gutachten und reimport im kreis. Es spielt vor Gericht keine Rolle ob Reimport oder nicht, wichtig ist es das du nachweisen kannst das du es fahren darfst, kannst du dies nicht, ist es immer fahren ohne Führerschein ond ohne versicherungsschutz da heutiges recht gilt.


    (sofern nur am oder b vorhanden)

  • Ich komme mir grad vor, als ob ich bei Motortalk bin! :dash: Ich weiß, dass ein Gutachten ohne Stempel keine BE ist. Ich weiß, dass es zig tausende Urteile zum Fahren ohne FE gibt. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.


    Sowas kann auch immer wegen Geringfügigkeit oder anderer Juristereien eingestellt werden. Und bei den ganzen Reimportgeschichten hätte es sein können, dass hier jemand sowas schon durch hat.

    Ich will das auch nicht rechtfertigen oder in der Simsongemeinde für den Junior Buße tun, vielleicht bringt ein Urteil in dieser uneinheitlichen Handhabung der Reimporte durch die Behörden ja etwas Rechtssicherheit. Etliche Gesetze sind erst durch richterliche Urteile klarer definiert worden. Ein Urteil eines Landgerichts kann da schon für ein kleines Amtsgericht als richtungsweisend gelten.


    Ich möchte nochmal deutlich betonen, dass ich keine Anleitung erwarte, wie man ihn da rausboxt. Die Frage habe ich ergebnisoffen gestellt.

  • Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.

    Und da ist der Knackpunkt, die Maschinen unterscheiden sich vom Export eben von den DDR Maschinen. Somit sind diese nicht technischnicht identisch..


    Dann kommt hinzu das sie umgebaut ist und ihre 60kmh fahren kann wenn dem so ist, und somit wird das eben zu fahren ohne BE und fahren ohne FS. Ganz einfach.

  • Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.

    Und genau damit bist du auf den Holzweg, das Spiel absolut keine Rolle. :a_bowing:

    Ausschlaggebend ist wann und wo das Fahrzeug erstmalig in Verkehr gekommen ist.


    So neben bei, wenn es zb. ein Ungarn-Version ist, war es nicht mal ein technisch identisches Fahrzeug, genau genommen.


    Schau dir die S53 an, von denen gibt es welche die haben eine 60km/h BE und welche (überwiegend) mit 50km/h.

    Da spielte nicht nur eine Rolle wann sie erstmalig in den Verkehr gekommen ist, sondern bis Februar 1992, auch wo.

    Ist das in den gebrauchten Ländern gewesen haben die eine 50km/h bekommen und war es auf den Boden der ehemaligen DDR (also neue Bundesländer), eine mit 60km/h.

    Wird man nun mit einer 50km/h Version erwischt die 60km/h läuft, dann bist dann, wegen Fahrens ohne Gültigen Führerschein usw.

    Die S51 B-4-D (BRD-Exportmodell) hat eine 40km/h BE bis Baujahr 1986........ Weil bis 1996 in der BRD nur 40km/h mit einen KKR fahren durften und ab 1986 erst 50km/h.


    Wenn man eine deutsche BE für einen Reimport erlangen will, gehts nach bundesdeutscher StVZO/FZV Bestimmungen und danach gibt es nun mal kein KKR was 60km/h darf, nur maximal 50km/h bist Baujahr 2002 und ab nur noch 45km/h.

    Das die Mopeds, die in der ehemaligen DDR auf der Straße waren, weiterhin 60km/h als KKR dürfen, ist im Einigungsbetrag geregelt/festgelegt.

    Heißt, ein 2 Rad welches maximal 50ccm und eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h hat, ist kein KKR sondern ein LKR.

    nach bundesdeutscher StVZO/FZV.

    Bedeutet wiederum soll die Simson als KKR eine BE bekommmen, muss die auf 50km/h gedrosselt werden.

    Wird die nicht gedrosselt so das sie Bauartbedingt maximal nur 50km/h fährt und die Rennleitung stellt das bei eine Kontrolle fest, biste dran wegen Fahrens ohne Gültigen Führerschein usw..


    Man darf dabei nicht vergessen laut AM Führerschein dürfen KKR bis 50ccm und 45km/h fahren werden , und musst mindestens 16 Jahre alt sein.

    Nur eine nationale Regelung ermöglicht das Fahren ab 15 Jahre und das man ein KKR mit 50 oder 60km/h fahren darf beruht auch auf nationale Regelung. Daran sollte man auch denken wenn man ins Ausland fahren will.

  • wurde das Fahrzeug Sichergestellt und durch einen Gutachter zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt das die Simson wirklich 60km/h fuhr? Ansonsten wirds ggf für die Polizei vor Gericht schwierig das zu beweisen wenn das Moped plötzlich nur noch 45/50 fährt ... ;) Dann wäre wenigstens der Tatbestand mit dem fahren ohne Führerschein vom Tisch.

  • ...der Sohn eines Arbeitskollegen wurde letztens mit ner S51 kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass es ein Reimport ist. Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war. Der Junior hat jetzt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals.

    Ich würde zu dem Sachverhalt als allererstes den Dekra Prüfer als Zeugen vernehmen lassen, denn er hat ja die Begutachtung vorgenommen.

    Und: einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.


    PS: man müsste als erstes feststellen, aus welchem Land die Maschine kommt, denn z.B. in Ungarn sind die Maschinen ja mit 40 km/h hom***logiert. Dann wäre es kein Fahren ohne FE. Bei CZ, BG, RO, PL etc. Maschinen natürlich schwieriger.
    Wenn Du mir näheres über die Maschine mailen kannst, kann ich gerne nachschauen. (siehe meine Pinnwand)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • PS: man müsste als erstes feststellen, aus welchem Land die Maschine kommt, denn z.B. in Ungarn sind die Maschinen ja mit 40 km/h hom***logiert. Dann wäre es kein Fahren ohne FE.

    Das ist überhaupt nicht relevant ob die mit 40km/h hom***logiert ist, wenn die 60km/h läuft.

    Sind 15km/h schneller als er mit AM Sehein darf und damit fahren ohne FE.

  • Und genau damit bist du auf den Holzweg, das Spiel absolut keine Rolle. :a_bowing:

    Ausschlaggebend ist wann und wo das Fahrzeug erstmalig in Verkehr gekommen ist.


    So neben bei, wenn es zb. ein Ungarn-Version ist, war es nicht mal ein technisch identisches Fahrzeug, genau genommen.

    Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln. Nochmal²: Die rechtlichen Gegebenheiten für Reimporte sind mir bekannt und sehe ich auch nicht anders. Wenn BE von der DEKRA..., dann mit 50 km/h. Das ist meine Meinung! Das ist aber komplett offtopic hier!


    Hier mal ein Link ins andere Forum zu Angaben eines ungarischen Forumsmitglieds.


    Exportmodelle, Besonderheiten,Typen usw. - Seite 4 - DDRMoped.de


    Mit der entsprechenden Nachfrage von Hallo-Stege. Das ist zwar schon 13 Jahre her, aber dadurch nicht unglaubwürdiger. Pauschale Antworten, weil man mal was von dem Bruder der Schwester des Onkels gehört hat, haben keinen Mehrwert für die Community.

    Es kann also technisch identische Fahrzeuge geben. Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben. Ob das dann damals in Ungarn zulässig war oder nicht, wird hier keiner beurteilen können! Vielleicht ist die ein oder anders Simson auch als Motorrad gelaufen. Dass diese Fahrzeuge dann noch immer nicht erstmalig in der DDR in den Verkehr gebracht wurden, ist mir bewusst!! Hört bitte auf mit diesen pauschalen Antworten a la "Das war schon immer so!"


    Und, ob die Simson jetzt wieder zurück kommt und es fehlen die Papiere als Motorrad oder als Moped/Mokick ist irrelevant.

    wurde das Fahrzeug Sichergestellt und durch einen Gutachter zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt das die Simson wirklich 60km/h fuhr? Ansonsten wirds ggf für die Polizei vor Gericht schwierig das zu beweisen wenn das Moped plötzlich nur noch 45/50 fährt ... ;) Dann wäre wenigstens der Tatbestand mit dem fahren ohne Führerschein vom Tisch.

    Das Moped ist zwei Tage einbehalten worden und konnte dann wieder abgeholt werden. Ob da in der Zeit was gelaufen ist, weiß ich nicht.


    hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.

  • Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

  • Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

    Definiere "ohne gültige BE"!


    BE nicht mitgeführt kostet 10€

  • Definiere "ohne gültige BE"!

    In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE


    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.


    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.


  • hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.

    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln.

    Zitat

    Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben.

    Merkst du da was ?

    Wer die Drosselung entfernt hat, ist Wurst.

  • In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE

    Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.

    Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.

    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.

    Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.


    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    Vielen Dank!

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

    Einmal editiert, zuletzt von Atomfred () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Atomfred mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...


    Und Selbst wenn die dekra dir ein 60er Gutachten ausstellt und du das abstempeln lässt ist das in deinem fall mit dem cm50 auf dem Typenschild wieder hinfällig...



    Nochmal zum mitschreiben, es gibt kein KKR mit 60kmh nach deutschem recht. Wenn du ein KKR hast welches schneller fährt als erlaubt wird es automatisch zum LKR wofür man in De einen FS braucht der eben passt.


    Ich bin an der Stelle raus.

  • Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

  • Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Den Ursprung zu diesem „Quark“ habe nicht ich geschrieben! Hier nochmal zum Nachlesen!

    Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

  • Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .


    Ich hatte im Beitrag 11 geschrieben:

    Ich spinne das jetzt mal weiter, bekommt dieses Moped jetzt im Nachgang auch keine BE mit 60km/h, wovon man bei einen Reimport eigentlich ausgehen kann, bleibt es nicht beim Vorwurf.

  • Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...

    siehe hier:

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Zumindest da sind wir einer Meinung. Ein echtes DDR-Moped hat nichts mit einem Reimport mit Dekra-Gutachten zu tun. Schmeißt nicht alles in einen Topf!


    Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Wer hat es denn geschrieben? Ich?

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

    Einmal editiert, zuletzt von Atomfred () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Atomfred mit diesem Beitrag zusammengefügt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!