Damit fahren ohne BE, und dementsprechend ohne versicherungsschutz. Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.
Na ja, laut AM Führerschein darfst ja nur bis 50ccm und 45km/h.
Da er nun keine gültige BE hat und damit kein Nachweis, der Quaste belegt das das Moped unter die nationale Sonderregelungen Regelung fällt, wonach es ein KKR mit 50km/h V-max ist oder nach den Regelungen im Einigungsvertrag ein KKR mit 60km/h und daher Führerschein Rechtlich mit AM- Schein gefahren wurden dürfen, steht schon der Vorwurf Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis im Raum.
Ich spinne das jetzt mal weiter, bekommt dieses Moped jetzt im Nachgang auch keine BE mit 60km/h, wovon man bei einen Reimport eigentlich ausgehen kann, bleibt es nicht beim Vorwurf .
Ist im Grunde das gleiche wenn mit einer Frisierten Moped erwischt wirst und die Urteile oder Rechtsprechungen die daraus Folgen sind ja. bekannt. Wie die im Einzelfall ausfällt, kann dir keiner sagen.
Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.
Ganz einfach, wenn die BE verloren hast, darfste nicht fahren bist du Ersatz hast. Punkt
Ist dabei Wurst ob das nun ein echtes DDR-Moped ist oder ein Reimport, E-Scooter oder anderes KKR.

ZitatGutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war
Unwissenheit wird da auch nicht vor Strafe schützen zumal ist es ja auch ersichtlich wenn da unter BE erteilt nichts von einer Zulassungsstelle ausgefüllt wurde.