Gerichtsurteile zu Reimporten oder möglichen Strafverfahren?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hey,


    der Sohn eines Arbeitskollegen wurde letztens mit ner S51 kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass es ein Reimport ist. Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war. Der Junior hat jetzt ne Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Mein Kollege und er kannten diese Problematik mit den Reimporten überhaupt nicht. Die Beiden waren ziemlich überrascht und harren nun der Dinge, rechnen aber natürlich mit dem Schlimmsten, da er im September mit Pkw Führerschein anfangen wollte.


    Kennt jemand dazu Gerichtsurteile, vllt. aus eigener Erfahrung? Im Netz hab ich erstmal nix gefunden.


    Bitte keine Grundsatzdiskussion entfachen!

  • Kommt drauf an was vorher war, er könnte mit einem Schlag auf die Finger davonkommen. Wenn die Staatsanwaltschaft nen guten Tag hatte.


    Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

  • Vorgelegt hat er ein Gutachten der DEKRA mit 60 km/h, das aber nicht abgestempelt war.

    Damit fahren ohne BE, und dementsprechend ohne versicherungsschutz. Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.


    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

  • Ansonsten wirds bitter wenn die landeskasse wieder Geld braucht.

    Ist das auch mal nicht der Fall? :dash:

    Mal nebenbei gefragt, wie wurde den in der Kontrolle festgestellt das es ein reimport ist?

    Die Kennzeichnung auf dem Typenschild war entfernt worden, aber wohl nicht vollständig. Dann in der Kombi mit dem Gutachten fiel das Kind ziemlich schnell in den Brunnen.


    Mich würden mal Urteile interessieren, die sich explizit mit der Reimportgeschichte befassen, da die Fahrzeuge technisch ja grundlegend gleich sind oder auf einen gleichen Stand gebracht werden können.

    Fahren ohne fahrerlaubniss dürfte es in diesem fall glaube ich trotzdem nicht sein.

    Das ist ja jetzt die Frage, ob Fahren ohne oder nicht. In aller Konsequenz theoretisch schon, wenn für Reimporte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anzunehmen ist und das Moped schneller fährt.

  • Grandpa

    Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Grandpa

    Fahren ohne gültige BE ist bei Simsonfahrzeugen mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit leider auch gleich fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wenn man nur AM hat.


    Eine DDR Maschine darfst du auch nicht ohne ABE fahren, da kann es eigentlich keinen Unterschied in der juristischen Beurteilung geben.

    Aber doch nur, wenn sich etwas auf Leistung und Vmax auswirkt, oder verstehe ich das gerade falsch? Die ABE/BE gibt es doch grundsätzlich für DDR-Mopeds. Die liegt halt (wenn es dazu noch was gibt) beim KBA oder früher beim KTA. Hab grad extra nochmal geguckt: Auf den KBA-Papieren steht ja auch drauf "Nachweis der Betriebserlaubnis..." Der Fahrzeugschein ist doch auch nur der Nachweis der BE für einen Golf, Polo. Die BE an sich hat doch der Hersteller.

  • Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE. Ende der Diskussion. Juristisch ist das eben so klar abgegrenzt. Du bist dafür verantwortlich das die Papiere vorhanden und korrekt sind. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht, ich weiß das viele Mopeds mit ungestempleten Gutachten angeboten werden und unterwegs sind, aber du bist verantwortlich dafür dich über den kompletten Ablauf einer Vollabnahme zu informieren und durchzuführen oder eben beim Kauf zu prüfen. Wenn man sich nicht informiert hat man leider die Informationslücke nach der Vollabnahme, da DEKRA / TÜV etc. und Zulassungsstelle unanbhängig voneinander arbeiten und du nicht Passierschein A38-mäßig von Büro zu Büro geschickt wirst bis du am Ende alles hast.

  • Mit ABE oder BE meint man üblicherweise den "Nachweis der Betriebserlaubnis" und nicht den kompletten Aktenberg im Archiv des KBA oder des Herstellers dahinter...


    Trotzdem. Fahren ohne BE ist, egal ob du sie bekommen hättest oder nicht, fahren ohne BE.

    Das ist mir schon klar und nicht der Knackpunkt! Meine Nachfrage bezog sich auf die Aussage, dass es Fahren ohne FE ist, wenn ich für mein echtes DDR-Moped noch keine BE habe. Die kann man ja auch mal verlieren. Ich glaube, wir reden hier etwas aneinander vorbei, meinen aber soweit das Gleiche. Und ein bisschen verrennen wir uns auch schon wieder.


    Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?

  • ohne eine gültige BE, die sie als Kleinkraftrad ausweißt ist eine Simson ein Leichtkraftrad und somit wird die Führerscheinklasse A1 benötigt.


    Ein Gutachten der Prüforganisation ist keine BE.

    Eine BE erteilt die Zulassungsstelle aufgrund des Gutachtens und vergibt eine entsprechende BE Nummer mit dem Siegel und erst mit diesem Verwaltungsakt ist aus dem Gutachten eine BE geworden.


    Wenn dein Arbeitskollege und sein Sohn auf einen nachsichtigen Richter treffen ist das ding schnell durch.

    Man kann sich hier durch Unwissenheit etwas rausreden denke ich


    Ist die auf den Sohn oder den Vater versichert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!