Ungarn Simson 60km/h Zulassung möglich?!

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hi Zusammen,


    Suche aktuell nach einer Simson. Hierbei bin ich beim stöbern in eBay Kleinanzeigen auf eine s51 gestoßen, welche frisch restauriert wurde jedoch noch nicht komplett vollendet ist. Als ich den Verkäufer kontaktierte teilte mir dieser mit, dass keine Papiere vorhanden sind und es sich um ein Reimport aus Ungarn handelt. Dann war das Ding für mich eigentlich schon gegessen. Nach meinem Kenntnisstand sind dann ja legal keine 60km/h Papiere möglich. Das Moped muss ja vor dem 28.02.1992 erstmalig in der DDR in Betrieb gekommen sein. Sonst greift ja die Ausnahmeregelung für die 60km/h nicht?! Stimmt das so ?


    Ich hab das ganze dann dem Verkäufer geschildert und dieser meinte da es sich ja um ein Ostmoped handelt und es in der DDr gefertigt wurde wäre es möglich. Trotz Reimport.Es wäre schon alles abgeklärt, da Blinker etc alles angebaut ist wie bei einer DDR Simson. Deshalb wäre auch eine 60km/h Zulassung möglich. Sprich der TÜV würde eine Betriebserlaubnis für 60km/h ausstellen.


    Jz bin ich ein wenig verunsichert und weiß auch nicht weiter. Deshalb wende ich mich dir Mal an euch.


    Stimmt diese Aussage des Verkäufers ?

    Vielen Dank schonmal!

  • Hey,


    Machen kann man das mit dem tüver schon, nur ob die zulassungstelle dir das dann abstempeln ist ne andere Sache..


    Und ja, das mit dem erstinbetriebnahme ist korrekt.



    Mfg ronny

  • Vergiß bitte ganz schnell die Aussage des Verkäufers, daß der TÜV eine Betriebserlaubnis ausstellt!

    Möglicherweise stellt der TÜV ein Gutachten aus, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angegeben wird...

    Aber - dieses Gutachten muß aber noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, erst dann hast Du eine Betriebserlaubnis.

    Ungestempelt ist das Gutachten nur ein Stück Papier, was leider vielen nicht bekannt oder eventuell auch Wurst ist.


    Vielleicht hast Du Glück und die Zulassungsstelle stempelt ein 60km/h-Gutachten ab , ich würde aber nicht davon ausgehen.


    Ich hatte vor einigen Jahren von einem unseriösen Händler einen Reimport gekauft.

    Mich hatte bereits damals ( 2015/16 ) bei einer Art Vorbesprechung der TÜV-Prüfer darauf hingewiesen, daß es für einen Reimport im Gutachten

    nur 50 km/h gibt... ( 60 km/h gibt es nur für Simsons, die in der Ex-DDR vor einem bestimmten Zeitpunkt bereits in Betrieb waren )

    Glücklicherweise konnte ich vom Vertrag zurücktreten.


    Wenn der Verkäufer jemanden hat, der ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis mit 60 km/h macht, würde ich das Gutachten

    VOR Kauf von IHM erledigen und auch von IHM von der Zulassungsstelle abstempeln lassen.


    Wenn er dazu nicht bereit ist, wird es dafür wohl Gründe geben

  • Nur zum Verständnis-Angenommen die Stempeln das Gutachten ab. Wird von der Zulassungsstelle dann noch ein offizielles Dokument ausgestellt oder ist das abgestempelte Gutachten dann die Betriebserlaubnis?


    Vielen Dank schonmal

  • Nur zum Verständnis-Angenommen die Stempeln das Gutachten ab. Wird von der Zulassungsstelle dann noch ein offizielles Dokument ausgestellt oder ist das abgestempelte Gutachten dann die Betriebserlaubnis?


    Vielen Dank schonmal


    Die setzten nur nur ihren Stempel drunter "betriebserlaubniss erteil"



    Da es aber teils derartige Probleme gibt und die mittlerweile das ablehnungsschreiben des KBA sehen wollen wirds unmöglich so ne legale 60kmh BE zu bekommen.




    Mfg ronny

  • Es wäre schon alles abgeklärt, da Blinker etc alles angebaut ist wie bei einer DDR Simson. Deshalb wäre auch eine 60km/h Zulassung möglich. Sprich der TÜV würde eine Betriebserlaubnis für 60km/h ausstellen.

    Du bist zu Recht verunsichert. Wenn schon alles abgeklärt ist, dann soll der Verkäufer sich darum kümmern. Und da das nicht passieren wird, kannst du das Ganze vergessen.

    Sport frei!


    Kultmoped

  • Nur zum Verständnis-Angenommen die Stempeln das Gutachten ab. Wird von der Zulassungsstelle dann noch ein offizielles Dokument ausgestellt oder ist das abgestempelte Gutachten dann die Betriebserlaubnis?

    Auf den Gutachten gibt es eine Spalte

    >>Betriebserlaubnis erteilt <<

    die muß von der Zulassungsstelle ausgefüllt

    und abgestempelt werden, damit das Gutachten, zu einer gültigen Betriebserlaubnis wird.


    Hier und weiteren Landkreisen, wird das hier was im Dokument steht, gefordert.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    ( 60 km/h gibt es nur für Simsons, die in der Ex-DDR vor einem bestimmten Zeitpunkt bereits in Betrieb waren )

    Richtig und nicht nur für Simsons, alle KKR

    für die das KTA der DDR eine entsprechend BE erteilt hatte.

    Alle Simsons die in den Export gingen, haben keine KTA- BE. somit gibt es für diese auch keine BE Zweischrift vom KBA.


    Bei einer 21er Abnahme zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis geht es nach

    bundesdeutsche StVZO/FZV und danach gibt es kein Kleinkraftrad was 60km/h darf,

    maximal 50km/h bis 2002m und ab 2002 45km/h.

    Das die KKR der ehemaligen DDR weiterhin 60km/h fahren dürfen, wird durch den Einigungsvertrag geregelt.


    Mit diesem Hintergrundwissen versteht man,

    wie im Dokument (link) steht, die Zulassungsstellen ein

    Negativ- Bescheid vom KBA fordert bzw. ohne keine Einzelbetriebserlaubnis erteilt.

    Die Mopeds, für die das KTA der DDR eine erteilt hat, haben ja eine gültige BE, auch wenn der Nachweis dazu weg ist.

    Diese brauchen nur eine Zweischrift, dieser KTA BE die das KBA ausstellt.

    Und die Reimport, müssen über eine 21er Abnahme, eine Einzelbetriebserlaubnis nach bundesdeutsche StVZO/FZV wie oben erklärt, erlangen.

  • Da schmeiße ich noch eine Frage in den Raum:


    Wie alt darf das Gutachten einer Prüforganisation bei Vorlage auf der Zulassungsstelle eigentlich sein?


    Wäre sicher auch interessant für diejenigen, die mit einem (noch) nicht auf der Zulassungsstelle abgestempelten Gutachten von TÜV, DEKRA

    oder einer anderen Prüforganisation unterwegs sind...

  • Wie alt darf das Gutachten einer Prüforganisation bei Vorlage auf der Zulassungsstelle eigentlich sein?

    Das steht meistens unten im Gutachten !

    Ich weis nicht nach welchen Kriterien der Gutachter entscheidet, aber es steht dann meist so schnell wie möglich - was soviel heißt 1-4 Wochen oder in Berlin 6 Monate :dash:

    Oder es steht bei nächster Gelegenheit sprich um, an o. Abmeldung etz.

    In meinem Fall bei einem Motorrad waren 2 Jahre definitiv zu lang

    MfG.

  • Sobald das Gutachten älter als 6 Monate ist, wird es nicht mehr akzeptiert und muss neu erstellt werden.

    Kosten je nach Aufwand des Prüfers.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!