ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

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  • ick stell morgen mal n foto von meinem GTÜ-schriebs rein




    bei jaiby isses ja auch nochmal was anderes, da er nen leichtkraftrad hat ;)


    ick zitiere kurz:
    "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich" steht bei mir aufm zettel


    "bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"



    klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden
    so einfach is dat ;)


    wobei du bei der zulassungsstelle sowieso komplett andere papiere bekommen würdest (zulassungsbescheinigung teil I und II wie beim auto)
    bei mir wurde der lenker nämlich in nem vordruck von ner ZLB Teil I eingetragen




    hab den wichtigen menschen da auch nochmal gefragt wies nun aussieht wegen extra in die papiere eintragen lassen : "brauchste nicht. bei ner polizeikontrolle reicht dieser zettel, da du ja für eine simson keine ZLB besitzt, sondern nur eine ABE"


    hab ihn übrigens mehrfach gefragt um sicher zu gehen ;)









    Oi!

  • Ne, der das mit dem Bild ist schon lange her, da war Jaibys Moped noch kein LKR.


    Zitat

    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"


    Ich denke, das war damals gemeint. Nur das jemand da wohl nicht genau gelesen/gefragt hatte... womit das wohl geklärt wäre ;)

  • nen flachen tommaselli

    fährt sich echt edel bei 1,90m :thumbup:


    hat bisher auch jeder gut gefunden vom fahren her
    in suhl wurde mein mopped teilweise über 3 ecken zum probefahren weitergegeben :biglaugh:





    so und jetz back to topic ;)

  • "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich"
    "bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"
    klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden

    Naja, eigentlich wird die durch den Anbau eines Fremdteils erloschene Betriebserlaubnis erst durch die Eintragung in den Papieren wiederhergestellt, - nicht schon durch Ausstellung dieses Zettels durch eine Prüfstelle!
    Was da zitiert wurde, ist eine Übergangssache, die eigentlich nur für wenige Tag oder vielleicht eine Woche gedacht war, - nicht bis man vielleicht irgendwann in ein paar Jahren ´mal zufällig wegen irgendetwas anderem auf der Behörde zu tun hat. Das ist nur "spätestens".
    Natürlich kann das entsprechend ausgelegt werden, sodaß man darauf pochen kann. Wahrscheinlich kommt man auch damit durch; - nur kann man eben völlig sinnlosen Streß bis dahin haben, wenn da irgendwelche Bürokraten meinen, man sei schon seit Jahren mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren, da eben die nötige Eintragung und damit Wiederherstellung seit Jahren nicht erfolgt ist, sondern man immer nur den Übergangswisch mit sich herumgeschleppt hat.


    Wieviel das bei Versicherungskennzeichen kostet, weiß ich nicht. Bei zugelassenen Kfz ist nur ein neuer "Schein" fällig, der mich beim letzten Mal glaub´ 11 Euro gekostet hat. Mit diesen 11 Euro mußte ich nicht nur diesen sperrigen Schrieb der Prüfstelle nicht mehr mit mir herumschleppen, sondern habe mir auch jeglichen Streß vom Leib gehalten.


    _________________________________________________________________________

  • Ne, der das mit dem Bild ist schon lange her, da war Jaibys Moped noch kein LKR.


    Naja, eben deshalb war ich ja beim TÜV, um diese Umschreibung vorzunehmen. Das waren sozusagen die neuen Fahrzeugpapiere in TÜV-Gutachten-Form. Damit musste ich nochmal zur Zulassungsstelle, damit die mir daraus Papiere basteln konnten. Also etwas vollkommen anderes. Das bitte ich zu beachten. Und den schriebs, den ich hochgeladen hatte, findet ihr -->HIER<--


    Da steht aber nichts dergleichen drin.


    Oder war da noch was anderes? Vielleicht das Bild von GST? Wo man die Gabelbrücke eintragen konnte? KLICK (Hab grad keine Möglichkeit das mir vorliegende Gutachten einzuscannen.)



    Gruß jaiby

  • eintragen lassen! muss sogar.
    ist ja kein original teil, ist doch auch so ein thomaselli lenker nur in hochform, den hat ich auch mal gehabt.
    rechtlich, bei keiner eintragung, erloschen der fahrzeug abe!
    fertig is die suppe.


    es gab auch solche lenker die fast so aussahen, nur die waren noch ein bissel hoher wie bei der s53 beach racer und so.

  • Es ging auf jeden Fall nicht um die Umtragung zum LKR.
    Bin mir auch nicht sicher, ob du das warst. Aber es war halt so ein Teil mit Teilegutachten, womit man noch zum TÜV musste.

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