ick stell morgen mal n foto von meinem GTÜ-schriebs rein
bei jaiby isses ja auch nochmal was anderes, da er nen leichtkraftrad hat
ick zitiere kurz:
"eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich" steht bei mir aufm zettel
"bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
"sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"
klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden
so einfach is dat
wobei du bei der zulassungsstelle sowieso komplett andere papiere bekommen würdest (zulassungsbescheinigung teil I und II wie beim auto)
bei mir wurde der lenker nämlich in nem vordruck von ner ZLB Teil I eingetragen
hab den wichtigen menschen da auch nochmal gefragt wies nun aussieht wegen extra in die papiere eintragen lassen : "brauchste nicht. bei ner polizeikontrolle reicht dieser zettel, da du ja für eine simson keine ZLB besitzt, sondern nur eine ABE"
hab ihn übrigens mehrfach gefragt um sicher zu gehen
Oi!