ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

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  • Hi Leutz,


    Ich weiss ihr könnt es nicht mehr hören oder lesen, aber ich habe es noch nicht verstanden.


    Mein Problem: Habe mir eine S51 gekoft, da is nu ein Crosslenker dran. Habe aber keine Papiere von dem Verkäufer mit bekommen. Da ich mich bei euch schon sehr ausführlich belesen habe in sachen ABE, Schutzblech Rechtliches und Versicherung etc., bin ich auch schon um einiges schlauer als zuvor........Sorry..Bla bla .. zurück zum Lenker.
    muss ich mir diesen in die ABE`s eintragen lassen und/oder zum TüV mit einem Teilegutachten( das ich nicht habe).


    Würde mich freuen von euch zu hören!


    LG BuS-flug

  • Wenn ori DDR (sieht aus wie der normale Lenker, nur etwas höher), nicht.
    Wenn Zubehörteil, mit Teilegutachten zum TÜV und eintragen lassen.

  • mitm teilegutachten zu tüv/dekra/gtü/küs und wie se nich alle heißen


    kostet dich 30€ der ganze spaß :a_bowing:


    bei der gtü bekommste z.b. nen extra zettel auf dem das extra vermerkt ist den du dann auch immer mitnehmen musst
    wies bei den anderen ist weiß ich nicht








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Man kann mit dem Wisch auch zur Zulassungsstelle (meine ich) gehen und das da in die papiere eintragen lassen.


    Wo das bei den KBA-Papieren hinpassen soll, weiß ich nicht...

  • nein kann man nicht
    der ornungsgemäße anbau muss ja kontrolliert werden


    da wird sich keine tippse von der zulassungsbehörde hinstellen und sich dein mopped angucken



    bei meiner eintragung bei der gtü hat nen blick aus 14m entfernung gereicht um festzustellen ob der lenker ordnungsgemäß befestigt wurde :biglaugh:










    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • ist doch dann aber doppelt gemoppelt und kostet auch nochmal extra


    du bekommst beim tüvigmensch eh nen schrieb auf dem draifsteht, daß alles ok ist und den führste dann mit dir mit


    frag mich gearde was du mit der zulassungsstelle willst
    haste nen vertrag mit denen? :biglaugh:









    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • gibts nicht nen unterschied zwischen so nem tüv schriebs für das anbauteil, dass das grds. okay ist und nochmal die eintragung, die dann im endeffekt aussagt, dass das teil auch richtig verbaut wurde? man braucht streng genommen auf jeden fall zweiteres, was auch logisch ist


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • und dieser schrieb wird dir bei tüv/dekra/gtü etc. ja gegeben
    daher brauchste nicht mehr zur zulassungsstelle



    die werden sowieso wies schwein ins ofenrohr gucken, wenn die die ABE sehen









    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Zitat

    frag mich gearde was du mit der zulassungsstelle willst
    haste nen vertrag mit denen? :biglaugh:


    Nee, ich bin nur son Mensch, der alles verbaselt und dementsprechend ist es mir lieber, wenn alles zusammen auf den Papieren ist.
    Ich meine Jaiby hatte so einen Schrieb mal geuploadet, wo drauf stand, dass der Wisch nur übergangsweise gilt und dass er das eintragen lassen MUSS.


    So bin ich da eben auch drauf gekommen.

  • ick stell morgen mal n foto von meinem GTÜ-schriebs rein




    bei jaiby isses ja auch nochmal was anderes, da er nen leichtkraftrad hat ;)


    ick zitiere kurz:
    "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich" steht bei mir aufm zettel


    "bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"



    klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden
    so einfach is dat ;)


    wobei du bei der zulassungsstelle sowieso komplett andere papiere bekommen würdest (zulassungsbescheinigung teil I und II wie beim auto)
    bei mir wurde der lenker nämlich in nem vordruck von ner ZLB Teil I eingetragen




    hab den wichtigen menschen da auch nochmal gefragt wies nun aussieht wegen extra in die papiere eintragen lassen : "brauchste nicht. bei ner polizeikontrolle reicht dieser zettel, da du ja für eine simson keine ZLB besitzt, sondern nur eine ABE"


    hab ihn übrigens mehrfach gefragt um sicher zu gehen ;)









    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Ne, der das mit dem Bild ist schon lange her, da war Jaibys Moped noch kein LKR.


    Zitat

    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"


    Ich denke, das war damals gemeint. Nur das jemand da wohl nicht genau gelesen/gefragt hatte... womit das wohl geklärt wäre ;)

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