Hi Leutz,
Ich weiss ihr könnt es nicht mehr hören oder lesen, aber ich habe es noch nicht verstanden.
Mein Problem: Habe mir eine S51 gekoft, da is nu ein Crosslenker dran. Habe aber keine Papiere von dem Verkäufer mit bekommen. Da ich mich bei euch schon sehr ausführlich belesen habe in sachen ABE, Schutzblech Rechtliches und Versicherung etc., bin ich auch schon um einiges schlauer als zuvor........Sorry..Bla bla .. zurück zum Lenker.
muss ich mir diesen in die ABE`s eintragen lassen und/oder zum TüV mit einem Teilegutachten( das ich nicht habe).
Würde mich freuen von euch zu hören!
LG BuS-flug