ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

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  • Hi Leutz,


    Ich weiss ihr könnt es nicht mehr hören oder lesen, aber ich habe es noch nicht verstanden.


    Mein Problem: Habe mir eine S51 gekoft, da is nu ein Crosslenker dran. Habe aber keine Papiere von dem Verkäufer mit bekommen. Da ich mich bei euch schon sehr ausführlich belesen habe in sachen ABE, Schutzblech Rechtliches und Versicherung etc., bin ich auch schon um einiges schlauer als zuvor........Sorry..Bla bla .. zurück zum Lenker.
    muss ich mir diesen in die ABE`s eintragen lassen und/oder zum TüV mit einem Teilegutachten( das ich nicht habe).


    Würde mich freuen von euch zu hören!


    LG BuS-flug

  • mitm teilegutachten zu tüv/dekra/gtü/küs und wie se nich alle heißen


    kostet dich 30€ der ganze spaß :a_bowing:


    bei der gtü bekommste z.b. nen extra zettel auf dem das extra vermerkt ist den du dann auch immer mitnehmen musst
    wies bei den anderen ist weiß ich nicht








    Oi!

  • Man kann mit dem Wisch auch zur Zulassungsstelle (meine ich) gehen und das da in die papiere eintragen lassen.


    Wo das bei den KBA-Papieren hinpassen soll, weiß ich nicht...

  • nein kann man nicht
    der ornungsgemäße anbau muss ja kontrolliert werden


    da wird sich keine tippse von der zulassungsbehörde hinstellen und sich dein mopped angucken



    bei meiner eintragung bei der gtü hat nen blick aus 14m entfernung gereicht um festzustellen ob der lenker ordnungsgemäß befestigt wurde :biglaugh:










    Oi!

  • ist doch dann aber doppelt gemoppelt und kostet auch nochmal extra


    du bekommst beim tüvigmensch eh nen schrieb auf dem draifsteht, daß alles ok ist und den führste dann mit dir mit


    frag mich gearde was du mit der zulassungsstelle willst
    haste nen vertrag mit denen? :biglaugh:









    Oi!

  • gibts nicht nen unterschied zwischen so nem tüv schriebs für das anbauteil, dass das grds. okay ist und nochmal die eintragung, die dann im endeffekt aussagt, dass das teil auch richtig verbaut wurde? man braucht streng genommen auf jeden fall zweiteres, was auch logisch ist


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • und dieser schrieb wird dir bei tüv/dekra/gtü etc. ja gegeben
    daher brauchste nicht mehr zur zulassungsstelle



    die werden sowieso wies schwein ins ofenrohr gucken, wenn die die ABE sehen









    Oi!

  • Zitat

    frag mich gearde was du mit der zulassungsstelle willst
    haste nen vertrag mit denen? :biglaugh:


    Nee, ich bin nur son Mensch, der alles verbaselt und dementsprechend ist es mir lieber, wenn alles zusammen auf den Papieren ist.
    Ich meine Jaiby hatte so einen Schrieb mal geuploadet, wo drauf stand, dass der Wisch nur übergangsweise gilt und dass er das eintragen lassen MUSS.


    So bin ich da eben auch drauf gekommen.

  • ick stell morgen mal n foto von meinem GTÜ-schriebs rein




    bei jaiby isses ja auch nochmal was anderes, da er nen leichtkraftrad hat ;)


    ick zitiere kurz:
    "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich" steht bei mir aufm zettel


    "bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"



    klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden
    so einfach is dat ;)


    wobei du bei der zulassungsstelle sowieso komplett andere papiere bekommen würdest (zulassungsbescheinigung teil I und II wie beim auto)
    bei mir wurde der lenker nämlich in nem vordruck von ner ZLB Teil I eingetragen




    hab den wichtigen menschen da auch nochmal gefragt wies nun aussieht wegen extra in die papiere eintragen lassen : "brauchste nicht. bei ner polizeikontrolle reicht dieser zettel, da du ja für eine simson keine ZLB besitzt, sondern nur eine ABE"


    hab ihn übrigens mehrfach gefragt um sicher zu gehen ;)









    Oi!

  • Ne, der das mit dem Bild ist schon lange her, da war Jaibys Moped noch kein LKR.


    Zitat

    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"


    Ich denke, das war damals gemeint. Nur das jemand da wohl nicht genau gelesen/gefragt hatte... womit das wohl geklärt wäre ;)

  • nen flachen tommaselli

    fährt sich echt edel bei 1,90m :thumbup:


    hat bisher auch jeder gut gefunden vom fahren her
    in suhl wurde mein mopped teilweise über 3 ecken zum probefahren weitergegeben :biglaugh:





    so und jetz back to topic ;)

  • "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit erforderlich"
    "bei nächster gelegenheit" wird wiederrum so definiert:
    "sollte die berichtigung der fahrzeugpapiere bei nächster gelegenheit zu erfolgen haben, so ist die nachfolgende seite (also da wo die eintragung draufsteht)ständig im fahrzeug mitzuführen und zuständigen personen auf verlangen auszuhändigen.Die fahrzeugpapiere sind in diesem fall spätestens dann von der zulassungsstelle berichtigen zu lassen, wenn sich die behörde aus anderem anlass mit den fahrzeugpaieren befasst"
    klartext : wenn du nicht wegen irgend einem anderen scheiß mit den papieren zu zulassungsstelle musst (was man ja nicht muss, wenn was will man da mit nem mopped?) muss es nicht eingetragen werden

    Naja, eigentlich wird die durch den Anbau eines Fremdteils erloschene Betriebserlaubnis erst durch die Eintragung in den Papieren wiederhergestellt, - nicht schon durch Ausstellung dieses Zettels durch eine Prüfstelle!
    Was da zitiert wurde, ist eine Übergangssache, die eigentlich nur für wenige Tag oder vielleicht eine Woche gedacht war, - nicht bis man vielleicht irgendwann in ein paar Jahren ´mal zufällig wegen irgendetwas anderem auf der Behörde zu tun hat. Das ist nur "spätestens".
    Natürlich kann das entsprechend ausgelegt werden, sodaß man darauf pochen kann. Wahrscheinlich kommt man auch damit durch; - nur kann man eben völlig sinnlosen Streß bis dahin haben, wenn da irgendwelche Bürokraten meinen, man sei schon seit Jahren mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren, da eben die nötige Eintragung und damit Wiederherstellung seit Jahren nicht erfolgt ist, sondern man immer nur den Übergangswisch mit sich herumgeschleppt hat.


    Wieviel das bei Versicherungskennzeichen kostet, weiß ich nicht. Bei zugelassenen Kfz ist nur ein neuer "Schein" fällig, der mich beim letzten Mal glaub´ 11 Euro gekostet hat. Mit diesen 11 Euro mußte ich nicht nur diesen sperrigen Schrieb der Prüfstelle nicht mehr mit mir herumschleppen, sondern habe mir auch jeglichen Streß vom Leib gehalten.


    _________________________________________________________________________

  • Ne, der das mit dem Bild ist schon lange her, da war Jaibys Moped noch kein LKR.


    Naja, eben deshalb war ich ja beim TÜV, um diese Umschreibung vorzunehmen. Das waren sozusagen die neuen Fahrzeugpapiere in TÜV-Gutachten-Form. Damit musste ich nochmal zur Zulassungsstelle, damit die mir daraus Papiere basteln konnten. Also etwas vollkommen anderes. Das bitte ich zu beachten. Und den schriebs, den ich hochgeladen hatte, findet ihr -->HIER<--


    Da steht aber nichts dergleichen drin.


    Oder war da noch was anderes? Vielleicht das Bild von GST? Wo man die Gabelbrücke eintragen konnte? KLICK (Hab grad keine Möglichkeit das mir vorliegende Gutachten einzuscannen.)



    Gruß jaiby

  • eintragen lassen! muss sogar.
    ist ja kein original teil, ist doch auch so ein thomaselli lenker nur in hochform, den hat ich auch mal gehabt.
    rechtlich, bei keiner eintragung, erloschen der fahrzeug abe!
    fertig is die suppe.


    es gab auch solche lenker die fast so aussahen, nur die waren noch ein bissel hoher wie bei der s53 beach racer und so.

  • Es ging auf jeden Fall nicht um die Umtragung zum LKR.
    Bin mir auch nicht sicher, ob du das warst. Aber es war halt so ein Teil mit Teilegutachten, womit man noch zum TÜV musste.

  • Ich möchte hier noch einen Punkt ansprechen: Wenn ihr Bilder aus dem Internet oder aus Printmedien nehmt, vergesst bitte das Urheberrecht nicht. Gut wäre es, "geklaute" Bilder zu verfremden und bei demjenigen, wo man das Bild her hat, anzufragen, ob es verwendet werden darf.
    cheap ghd straighteners

  • Hallo Zusammen,


    Grundsätzlich ist die ganze Geschichte ziemlich einfach. Bei einem Lenker bekommt man einen Zettel mit: selten eine ABE, normalerweise ein Teilegutachten und ganz früher auch mal einen Prüfbericht. Auf diesem Zettel steht jeweils genau, was man damit zu tun hat. Bei einer ABE z.B. garnichts oder Anbauabnahme, bei einem Teilegutachten immer Anbauabnahme und bei einem Prüfbericht eine Abnahme nach § 21 StVZO, so sie noch möglich ist (hier lieber aktuelle Papiere von der Homepage des Lenkerherstellers downloaden)


    Nach der erforderlichen Anbauabnahme bei TÜV / Dekra / GTÜ / KÜS etc. steht ebenfalls auf der Bescheinigung, was man nun zu tun hat:


    Beispiele:


    a. man muss sofort zur Zulassungsstelle (Beispiel: Fahrzeugart hat sich geändert, Steuer- Versicherungs- oder Fahrerlaubnisrelevante Dinge haben sich geändert, z.B. Ümrüstung von Kleinkraftrad zur Mofa) Platzprobleme auf dem "ABE - Kärtchen" des Fahrzeuges gibts keine, ggf. gibts dafür Anlageblätter, die angeheftet + gesiegelt werden, oder die Zulassungsstelle stellt ein neues Kärtchen aus.


    b. man muss nicht sofort zur Zulassungsstelle, sondern erst bei nächster Befassung, (Beispiel: Es haben sich Dinge, welche in Ziff. 1-21 der Zulassungsbescheinigung genannt sind, geändert, z.B. Anhängekupplung angebaut, Länge, Breite, Höhe, Gewichte soweit nicht a. betroffen ist) dann ist das wirklich auch so gemeint, wenn man die nächsten 10 Jahre dort nix zu tun hat, muss man auch nicht dahin. ---> Einfach den Zettel mitführen oder sicherheitshalber an die Fahrzeugpapiere tackern und gut is.


    c. man muss garnichts veranlassen Beispiel: Es haben sich Dinge aus der ehemaligen Ziffer 33 des Fahrzeugbriefes bzw. heute aus der Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung geändert, z.B. Front- oder Heckspoiler angebaut, etc, dann ist das ebenfalls so gemeint. Man führt die Bescheinigung über die Anbauabnahme mit und hat damit seinen Pflichten Genüge getan.


    Für alle "Zettel" gilt wie immer: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


    Gruss von Frank



    Was da zitiert wurde, ist eine Übergangssache, die eigentlich nur für wenige Tag oder vielleicht eine Woche gedacht war, - nicht bis man vielleicht irgendwann in ein paar Jahren ´mal zufällig wegen irgendetwas anderem auf der Behörde zu tun hat. Das ist nur "spätestens".

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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