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  • Hallo,

    habe vor 4.5 Wochen im genannten Shop über Kleinanzeigen eine S50 gekauft und werde seit her von Woche zu Woche vertröstet, falls überhaupt geantwortet wird.

    Fristsetzungen funktionieren nicht, jegliche Versprechungen wurden nicht eingehalten. Ich werde nun zur Polizei gehen, Anzeige wegen Betruges erstatten und mich innerlich von Geld und Moped verabschieden.

  • Vorsicht mit dem Betrugsvorwurf, das kann leicht nach hinten losgehen. Der Typ kann sonst Anzeige wegen Verleumdung erstatten.


    Besser Frist setzen, dann Geld zurück (mit Frist) fordern, dann Mahnbescheid.

  • Ich sagte nur, dass ich Anzeige wegen Betrug erstatte und das jegliche Fristen seit Wochen nichts gebracht haben. Es steht weder ein Moped vor der Tür, noch ist das Geld zurück auf meinem Konto.


    Befürchte eben nur, dass jegliche Mahnbescheide und Briefe vom Anwalt genau so unbeantwortet bleiben wir Anrufe und E-Mails. Versuchen muss man es.

    was am sichersten wär: im scheiß Internetz nichts kaufen :yapyap:

    So sieht es aus. Nicht blindlings Geld überweisen - hinterher ist man immer schlauer.

  • Lehmann, den Mahnbescheid kann man in der Regel erst beantragen, wenn man im 1.Schritt einen formellen Brief per Einschreiben schickt, in dem steht, dass der Händler gefälligst bis zu einem definierten Datum liefern soll. Dieses Datum muss angemessen sein, also zwischen 14 Tagen und drei Wochen.


    Ist dieses Datum verstrichen, schickt man einen zweiten Brief, auch per Einschreiben und fordert die Rückzahlung des Geldes bis zu einem definierte Datum, welches angemessen zu sein hat, s.o. Darin schreibt man auch die Bankverbindung.


    Dann erst kann man das fiese Besteck ansetzen.


    Anzeige wegen Betruges kann ne Anzeige wegen Verleumdung einbringen. Dafür bekommst du aber trotzdem weder Moped noch Geld zurück.

  • Mit dem Mahnbescheid habe ich zumindest bei einer Privatperson schon erfolg gehabt. Nach 2 Monaten hin und her bzw. nicht antworten habe ich dann mit ein paar Schreiben das Geld (ca. 500€) doch zurück erhalten, hatte es bereits abgeschrieben aber dann da ging ihm wohl doch der Stift. Ein Versuch ist es aufjeden Fall wert.

  • @ simson-kassel84

    Na ja, TE schreibt ja das er dem Verkäufer eine Frist vom Tagen gesetzt hat bis wann er das Moped geliefern zu hat oder die Kohle zurückerstatten soll.

    Wenn er so gemacht hat wie du schreibst, es per Einschreiben zugestellen lassen hat und in dem er den Verkäufer angemessenen Frist von 10-14 Tagen gesetzt hat, usw. dann sollte er den nächsten Schritt tun.

    Ein gerichtliches Mahnverfahren. https://www.mahngerichte.de/

    Wenn darauf der Verkäufer auch nicht reagiert, geht das weiter bis ein Gerichtsvollzieher bei ihm im Haus steht und die Kohle eintreibt.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • An der im Impressum genannten Adresse befindet sich ein Privatgebäude (3-Seitenhof), sieht zumindest nicht nach einer Firma oder einem richtigen Handel aus (kann auch täuschen), evtl. ist es auch nur ein Kleingewerbetreibender. Ansonsten sieht das ganze lt. Impressum erstmal soweit Seriös aus und das Paypalzahlung möglich ist spricht auch dafür (Paypal ist da Pingelig bei unstimmigkeiten). Ich würde es weiterhin telefonisch versuchen und Parallel dazu das besagte Einschreiben (mit Rückantwort) hinschicken und um die Fristgemäße Leistungserbringung erbitten, und im Schreiben mit weiteren Nachfolgenden Schritten drohen. Noch dazu deine Telefonnummer, Mailadresse etc. damit keiner Behaupten kann das er dich nicht Erreichen konnte. Sofern vorhanden schonmal eine Anwaltliche Beratung einholen falls du da jemanden kennst.

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