Weil die zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
Da findest du weder Felgen, Bremsen noch Motoren oder irgendwelche Spoiler - demnach sind die unter Umständen über eine Einzelbetriebserlaubnis zulässig. Bei den bauartgenehmigten Teilen kannst du sowas vergessen (in etwa Wirkung von Ami-Leuchten sind hier eine der wenigen Ausnahmen)
Und da es sich um in Serie gefertigte Teile handelt, muss sichergestellt sein, dass in eben jener Serienfertigung eine gleichbleibende Produktqualität besteht.
Die Frage, die du stellen musst, ist also, wieso benötigen Leuchtmittel überhaupt eine Bauartgenehmigung und wieso reicht da nicht auch ein Teilegutachten oder eine ABE?
Aber wie der Alte schon anmerkte: das ufert hier aus.